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Gerichtsprozess

25 Stiche und kein Kampf: Zweiter Verhandlungstag im Mordprozess

Am zweiten Tag des Mordprozesses gegen Werner M. zeichnen Ermittler und Rechtsmedizinerin ein bedrückendes Bild des Tatorts: von einer geordnet wirkenden Wohnung über bizarr bemalte Porzellanbären bis hin zu den 25 Messerstichen, die Claudia K. das Leben kosteten.

Am zweiten Verhandlungstag rückt der Tatort in den Mittelpunkt. Ein Kriminalhauptkommissar schildert, wie er und seine Kollegen die Wohnung von Werner M. durchsucht und Beweise gesichert haben. Dabei geht es nicht nur um das mutmaßliche Tatmesser, sondern auch um Alkoholflaschen, eine Messersammlung und Porzellanbären mit roten Kritzeleien.

Kriminalhauptkommissar sieht keine Hinweise auf einen Kampf

Für den Ermittler steht fest: Hinweise auf einen Kampf gibt es nicht. Das schließt er vor allem daraus, dass der Tatort auf einen Bereich von etwa 1,5 Quadratmetern eingegrenzt ist und der Rest des Wohnzimmers aufgeräumt wirkt.

Claudia K. lag im hinteren rechten Teil des Wohnzimmers zwischen einer zum Esstisch gehörenden Sitzbank und der Schrankwand. Sie trug schwarze Stiefel, eine Jacke und ein Halstuch, ihre Handtasche stand auf einem Küchenstuhl. „Alles deutet darauf hin, dass sie gerade erst nach Hause gekommen ist“, so der Kriminalbeamte. „Ich hab mir alle Bilder vom Wohnzimmer angeschaut, es steht alles sauber in der Schrankwand, die Blätter auf dem Wohnzimmertisch liegen alle noch da. Da ist nichts umgefallen, da deutet nichts auf einen Kampf hin.“

In der sogenannten „Eispickel-Haltung“, also mit der Klinge nach unten in Richtung Handkante, soll Werner M. das Messer geführt haben, vermutet der Ermittler. Damit könne man besonders viel Kraft aufwenden. M.s Verletzung an der Tastfläche des kleinen Fingers seiner rechten Hand erklärt der Beamte so: „Wenn ich über die Parierstange am Messer drüberrutsche, kann ich mir die Fingerbeere so abschneiden, wie es beim Beschuldigten war.“ Das Messer mit dem schwarz-rot-goldenem Griff holt die vorsitzende Richterin in einer Plastikröhre hervor. Werner M. sitzt auf seinem Stuhl, während die Prozessbeteiligten sein Messer an der Richterbank begutachten, um die Plastikröhre greifen und abzuschätzen versuchen, ob so seine Verletzung entstanden sein könnte.

Hitler-Porträt im Kellerabteil

Auch in die Wohnsituation von Werner M. gibt die Aussage des Kriminalbeamten Einblicke: Im Keller hängt ein „eingerahmtes“ Hitler-Porträt, außerdem finden die Beamten Bücher aus dem Zweiten Weltkrieg sowie ein Spielzeug-Sturmgewehr für die Playstation. In M.s Rucksack finden die Beamten drei Flaschen Alkohol, zwei davon leer: eine 200-Milliliter-Flasche Wodka und eine 500-Milliliter-Flasche Kaiserkrone. Im Haus stoßen die Ermittler auf weitere Flaschen, darunter Glühwein, ein Weincocktail und Rotwein mit Schokoladenaroma – unklar bleibt für die Beamten, welche davon M. vor der Tat getrunken hat.

Die Sache mit den Bären

Auffällig sind für den Kriminalbeamten auch mehrere weiße Porzellanbären, die im Wohnzimmerregal aufgereiht sind. Einige davon sind mit rotem Filzstift beschmiert. Auf einem Exemplar, das im Gerichtssaal auf der Leinwand gezeigt wird, verlaufen lange rote Linien über den Bauch des aufrecht stehenden Tieres, der Intimbereich ist ebenfalls rot bemalt. „Wenn man eine Figur so ‚verziert‘ und dann jemandem mit dem Messer umbringt, hat das was zu bedeuten“, sagt der Kommissar. „Das kann eine Aggression darstellen.“ Ob die Bemalung von Werner M. stammt, ist nicht erwiesen. Bekannt ist allerdings, dass Claudia K. die Figuren sehr wichtig gewesen sollen.

Der Ermittler, selbst langjährig beim SEK tätig und in Messerabwehr geschult, ordnet auch Aussagen des Angeklagten zu seiner Spezialausbildung bei der Bundeswehr ein. M. hatte gegenüber zahlreichen Einsatzkräften behauptet, dass er sich bei einem Messerangriff automatisch so verteidigen würde, dass er den Angreifer töte. „Das mag bei Geheimagenten im Film so sein“, sagt der Beamte. In der Realität gehe es aber darum, das Messer zu sichern und den Angreifer zu überwältigen, ohne ihn zu töten.

Rechtsmedizin: 25 Stiche

Vor Gericht schildert auch Professorin Gitta Mall, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin in Jena, ihre Untersuchungsergebnisse. Bei der Untersuchung habe Werner M. geweint, keine Vorerkrankungen angegeben und berichtet, eine Flasche Wein getrunken zu haben. Am ersten Prozesstag hatte er behauptet, noch an den Folgen eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 1995 zu leiden. Seine Blut- und Haarproben wurden positiv auf Alkohol, negativ auf andere Drogen und Medikamente getestet, so die Rechtsmedizinerin.

Claudia K. wies insgesamt 25 Stich- und Schnittverletzungen am Rücken, an Armen, Nacken und Kopf auf. Einige Stiche am Kopf hatten den Knochen durchdrungen. Nur der letzte Stich ins Gesicht drang jedoch tiefer ein. Mit enormer Kraft müsse da zugestochen worden sein, so Mall. Die Blutung habe dazu geführt, dass Claudia K. Blut einatmete – zu diesem Zeitpunkt habe sie noch gelebt. Drei Abwehrverletzungen an ihrer linken Hand deuten aus Sicht der Rechtsmedizinerin darauf hin, dass Claudia K. versucht hat, sich zu schützen.

Als Todesursache nennt Mall den Blutverlust und das Einatmen des Blutes, „wahrscheinlich eine Kombination“. Der Angriff müsse sehr schnell verlaufen sein, habe nur wenige Minuten gedauert. Sicher sei: Die Stiche in den Kopf erfolgten, als Claudia K. bereits am Boden lag. Der letzte Stich ist unzweifelhaft der ins Gesicht, da das Messer mit der verbogenen Spitze sich noch dort befand.

Die Verletzung an Werner M.s rechter Hand könnte für Gitta Mall verschiedene Ursachen haben – vom Abrutschen beim Zustechen über den Versuch, das Messer herauszuhebeln bis hin zu einer Abwehrverletzung. Keine der Erklärungen sei eindeutig.

22 Zeugen sollen im Laufe des Prozesses aussagen. Auf den Termin am Freitag sollen weitere am Montag, Dienstag und Mittwoch nächster Woche folgen, weitere sind für Mitte September angesetzt.