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Altersgrenze für 50/50-Taxi ab Juli: Was bedeutet das für gemischte Gruppen?
Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Altersgrenze für das beliebte Fifty-Fifty-Taxi im Landkreis Bayreuth. Das wirft Fragen auf – etwa, wie Fahrten gehandhabt werden, wenn auch ältere Mitfahrende Teil einer Gruppe sind.
Die Entscheidung zur Altersbeschränkung wurde vom Ausschuss für Kreisentwicklung, Tourismus und Wirtschaft getroffen. Ziel ist es, das Angebot noch gezielter auf die Hauptzielgruppe – junge Menschen – auszurichten und dabei Einsparungen zu erzielen.
Das Landratsamt Bayreuth erklärt:
„Wir wissen, dass die Nachfragestruktur des Fifty-Fifty-Taxis sich vornehmlich aus Jugendlichen zusammensetzt; diese sind von der Altersbeschränkung vollkommen unbetroffen.“
Wie funktioniert das 50/50-Taxi?
Seit 2021 ermöglicht das System sichere Heimfahrten nach dem Feiern am Wochenende – freitags und samstags zwischen 21:00 und 05:00 Uhr. Wer das Taxi nutzt, zahlt nur die Hälfte des Fahrtpreises, den Rest übernimmt der Landkreis Bayreuth.
Der Slogan: #dontdrinkanddrive – ein klares Statement gegen Alkohol am Steuer.
Was passiert bei gemischten Altersgruppen?
Man fragt sich: Was ist, wenn in einer Gruppe eine Person unter 28 und eine über 28 Jahre alt ist? Die Antwort des Landratsamts:
„Derjenige, der eine Fahrt mit dem Fifty-Fifty-Taxi bucht und damit den Beförderungsvertrag mit dem Taxi-Unternehmen schließt, darf höchstens 28 Jahre alt sein. Allerdings ist nicht vorgesehen, alle Mitfahrenden bezüglich des Alters zu kontrollieren.“
Das bedeutet: Es ist möglich, dass auch ältere Mitfahrende befördert werden. Eine getrennte Abrechnung – also halber Preis für die Jüngeren, voller Preis für die Älteren – ist nicht vorgesehen.
Wie läuft die Buchung ab Juli ab?
Ab dem 1. Juli 2025 wird bei der Buchung auf die Altersgrenze hingewiesen. Dazu heißt es:
„Derjenige, der die Buchung vornimmt – und damit den Beförderungsvertrag mit dem Taxi-Unternehmen abschließt – wird vom Taxi-Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine solche Buchung nur bis zur Altersgrenze von 28 Jahren möglich ist.“
Wie geht es weiter?
Das Landratsamt will die Auswirkungen der neuen Regelung beobachten:
„Wir werden das altersbeschränkte Modell jetzt genau beobachten und könnten noch in diesem Jahr ein empirisch basiertes Resümee treffen, wie es künftig strukturiert sein soll.“