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BG fragt erneut nach Videoüberwachung an der ZOH
Die BG beantragt erneut eine Videoüberwachung an der Zentralen Omnibushaltestelle in Bayreuth, nachdem Innenminister Joachim Herrmann diese als mögliche Sicherheitsmaßnahme ins Spiel gebracht hat.
Bei der Podiumsdiskussion „Ohne Sicherheit geht nichts!“ brachte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Videoüberwachung an der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOH) als mögliche Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit ins Gespräch. Genau dies hatte die Fraktion Bayreuther Gemeinschaft (BG) bereits im Oktober beantragt – der Antrag wurde damals abgelehnt. Nun stellt BG das Thema erneut zur Diskussion.
Diskussion um Sicherheit an der ZOH
In den vergangenen Monaten ist das Thema Sicherheit an der ZOH verstärkt in den Fokus der Bayreuther Öffentlichkeit gerückt. Anfragen bei der Polizei ergaben ein differenziertes Bild. Aus Sicht der Beamten gilt die ZOH nicht als kriminalitätsbelasteter Ort oder offizieller Brennpunkt. Gleichzeitig zeigte sich, dass vor allem ein subjektives Unsicherheitsgefühl bei Teilen der Bevölkerung besteht.
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Dieses subjektive Empfinden war jedoch Anlass für erste Maßnahmen. Seit Dezember berichtet die Polizei wöchentlich über die Lage, zeigt verstärkte Präsenz und verknüpft diese mit Öffentlichkeitsarbeit, etwa durch Gespräche zur Sicherheitslage und Angebote der Jugendarbeit.
Antrag der Bayreuther Gemeinschaft bereits im Oktober
Mitte Oktober ging ein Antrag der BG-Fraktion bei der Stadtverwaltung ein. Darin heißt es, die ZOH sei möglicherweise ein Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger ihr Sicherheitsgefühl verlieren. Die Fraktion beantragte, die Verwaltung solle prüfen, welche Maßnahmen geeignet seien, dieses Sicherheitsgefühl zu verbessern. Genannt wurden unter anderem der verstärkte Einsatz der Sicherheitswacht oder eine Videoüberwachung.
In der damaligen Sitzung berichtete auch die Polizei über die Situation und brachte verschiedene Vorschläge ein.
Rechtliche Bedenken gegen Videoüberwachung
Zur Videoüberwachung erklärte Rechtsreferentin Ruth Fichtner, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage gebe, Kameras an der ZOH zu installieren. Die Stadtverwaltung verwies dabei insbesondere auf datenschutzrechtliche Vorgaben. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit bereits Kameras gegeben habe, diese jedoch wieder abgebaut werden mussten.
Kritisch äußerten sich auch Stadträte anderer Fraktionen. Luisa Funke-Barjak (FDP) und Andreas Zippel (SPD) betonten, Kameras hätten keine abschreckende Wirkung, sondern dienten lediglich der Aufklärung nach Vorfällen. „Kameras schrecken nicht ab, sie helfen nur, wenn etwas passiert ist“, so Zippel.
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Innenminister Herrmann bringt neue Dynamik
Nachdem Innenminister Herrmann gegenüber Medien erklärte, eine Videoüberwachung an der ZOH sei grundsätzlich möglich und sinnvoll, greift BG-Stadtrat Stephan Müller das Thema erneut auf. Er stellte zwei formelle Fragen an die Stadtverwaltung:
- Ist die Stadt Bayreuth nach der Aussage des Innenministers bereit, die Prüfung einer Videoüberwachung an der ZOH erneut aufzunehmen?
- Räumt die Stadtverwaltung ein, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um das Sicherheitsgefühl an der ZOH zu erhöhen?
Fragen an die Stadtverwaltung
Müller bittet um Beantwortung der Fragen in der Stadtratssitzung am 28. Januar 2026. Offen bleibt, ob und inwieweit die Aussagen des Innenministers eine Neubewertung ermöglichen. Bereits in der Novembersitzung hatte Rechtsreferentin Fichtner betont: „Wir hatten dort schon Kameras, die mussten wir wieder abhängen. Ich mache nichts, was nicht rechtens ist.“
Ob sich an dieser Haltung etwas ändert, wird sich in der kommenden Stadtratssitzung zeigen.











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