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Rechtliche Prüfung abgeschlossen: Hofmann war befangen
Die rechtliche Prüfung ist abgeschlossen: Das Rechtsreferat der Stadt Bayreuth hat Stadtrat Frank Hofmann für befangen befunden – die Regierung von Oberfranken teilt diese Einschätzung.
Das Rechtsreferat der Stadt Bayreuth hat in den vergangenen Tagen eine mögliche Befangenheit des Stadtratsmitgliedes Frank Hofmann intensiv geprüft und ihn für befangen befunden. Die Regierung von Oberfranken teilt diese Einschätzung, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt Bayreuth hervorgeht.
Befangenheit im B-Planverfahren „Universitätsstraße Teilbereich Nord“
Hofmann selbst hatte um diese Überprüfung gebeten. Konkret geht es um seine Mitwirkung an der Beratung und Abstimmung des Stadtratsgremiums vom 29. Januar dieses Jahres zum Bebauungsplanverfahren „Universitätsstraße Teilbereich Nord“. Der Stadtrat hat im Januar beschlossen, dass das betroffene Gebiet vom Mischgebiet zum Allgemeinen Wohngebiet werden soll. Frank Hofmann habe aufgrund seiner Maklertätigkeit ein individuelles Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes gehabt und hätte somit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen.
Stadtratsbeschluss bleibt gültig
Eine Ungültigkeit des Stadtratsbeschlusses besteht jedoch nicht: Das Gremium hatte die Änderung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen, Frank Hofmanns Stimme war nicht entscheidend.
Nicht mehr im Stadtrat, aber weiter Kandidat
Bereits vor Abschluss der Prüfung zog Hofmann persönliche Konsequenzen und trat von seinem Stadtratsmandat zurück. „Ich habe die Befangenheit von Herrn Hohl und Herrn Wedlich in Wolfsbach kritisiert. Es ist wichtig, dass so etwas nicht passiert. Das gilt für alle – und deswegen habe ich Konsequenzen gezogen“, erklärt Frank Hofmann in Reaktion auf das Prüfungsergebnis am 5. November.
Trotz des Rücktritts will Hofmann in der kommenden Kommunalwahl weiterhin auf der BG-Liste antreten und kandidiert als Oberbürgermeister. Alle BG-Listenkandidaten seien damit einverstanden, sagte Hofmann.
In der vergangenen Woche verabschiedete ihn Oberbürgermeister Thomas Ebersberger im Stadtrat mit einem Blumenstrauß und den Worten: „Wir danken für’s Engagement und ich bin mir sicher, wir sehen uns noch oft.“
Artikel vom 22. Oktober 2025
Die sogenannte Wolfsbach-Affäre hat den Bayreuther Stadtrat in den vergangenen Wochen stark beschäftigt. Im Mittelpunkt standen die CSU-Stadträte Christian Wedlich und Michael Hohl, die bei einem frühen Schritt im Bebauungsplanverfahren mitgestimmt hatten, obwohl sie in der Sache persönlich betroffen waren.
Der Fall sorgte aus Gründen der Transparenz und politischen Glaubwürdigkeit für große Diskussionen. Beide Stadträte entschuldigten sich öffentlich. Michael Hohl zog sich daraufhin von seiner Listenposition zurück. Wedlich hingegen verteidigte seine Haltung und lehnte diesen Schritt ab.
Vor diesem Hintergrund meldete sich nun auch Frank Hofmann (Bayreuther Gemeinschaft) zu Wort – mit einer persönlichen Erklärung, die er im Haupt- und Finanzausschuss abgab. Anlass war eine Anfrage Bayreuther Medien zu einer möglichen Befangenheit.
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Selbstüberprüfung und offenes Eingeständnis
„Am Montagmorgen habe ich das Rechtsreferat von mir aus gebeten, mein Abstimmungsverhalten zu überprüfen“, begann Hofmann seine Erklärung.
Auslöser war ein Anruf eines Geschäftspartners, der ihn darauf hinwies, dass ein anderes Stadtratsmitglied nachgefragt habe, ob Hofmann als Makler für dessen Firma tätig sei. Wenig später folgte eine Medienanfrage, ob Hofmann in einem bestimmten Bebauungsplanverfahren abgestimmt und anschließend dort Grundstücke vermarktet habe.
Hofmann stellte klar:
„Ich habe im Juli 2020 beim Baugebiet Kreuzstein 4/18 mit abgestimmt, aber innerhalb dieses Baugebiets niemals ein Grundstück vermarktet oder vermittelt.“
Er sei seit 23 Jahren selbständiger Immobilienmakler, habe im betroffenen Gebiet jedoch nicht gewerblich gehandelt.
Der zweite Fall: Ein Grundstück an der Universitätsstraße
Allerdings räumte Hofmann ein, dass er in einem benachbarten Planungsgebiet tätig war – beim Bebauungsplan 1/24 „Technologieachse an der Universitätsstraße“. Dort hatte er im August 2023 den Auftrag angenommen, ein Grundstück zu vermitteln, das ursprünglich für ein Geschäftshaus vorgesehen war.
„Nach eigener Prüfung muss ich feststellen, dass ich im Februar 2024 an der Abstimmung über diesen Bebauungsplan teilgenommen habe“, erklärte Hofmann.„Ich hätte mich bei dieser Abstimmung besser enthalten sollen und für diesen Fehler möchte ich mich bei allen Bayreutherinnen und Bayreuthern aufrichtig entschuldigen.“
Er betonte, dass der Bebauungsplan die Nutzung lediglich von einem Mischgebiet in ein Wohngebiet geändert habe – eine Änderung, die für den von ihm vermittelten Verkauf keine wirtschaftliche Relevanz gehabt habe.
Der notarielle Kaufvertrag sei ausdrücklich auf Basis der bestehenden Planung abgeschlossen worden. „Somit hat sich die Entscheidung über den Bebauungsplan nicht auf das vermittelte Geschäft ausgewirkt, und mir ist kein persönlicher Vorteil entstanden“, so Hofmann.
Konsequenz: Rücktritt aus dem Stadtrat
Trotz der rechtlich nicht beanstandeten Situation zog Hofmann persönliche Konsequenzen:
„Allein der Anschein, dass ich befangen gewesen sein könnte, lässt mich nicht einfach unverändert weitermachen.“
Nach Rücksprache mit seiner Frau, der Fraktion und dem Vorstand der Bayreuther Gemeinschaft habe er sich entschieden, sein Stadtratsmandat mit sofortiger Wirkung niederzulegen.
„Mir fällt dieser Schritt schwer, weil ich leidenschaftlich gerne Stadtrat bin“, sagte Hofmann sichtlich bewegt. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Regierung von Oberfranken oder des Rechtsreferats liege noch nicht vor, dennoch wolle er Verantwortung übernehmen.
Weiterhin Bürgermeisterkandidat der BG
Gleichzeitig erklärte Hofmann, dass er seine Kandidatur als Oberbürgermeisterkandidat der Bayreuther Gemeinschaft (BG) beibehalten werde.
„Alle Kandidatinnen und Kandidaten unserer Liste haben mich gebeten, meine Aufgabe als Listenkandidat und Oberbürgermeisterkandidat weiterhin wahrzunehmen.“
Für ihn sei dieser Schritt „eine unverzichtbare Voraussetzung, um in Zukunft meine kommunale Arbeit fortsetzen zu können, wenn die Wählerinnen und Wähler dies wollen.“
Ein Rücktritt als Signal für mehr Transparenz
Mit Hofmanns Erklärung zieht die Wolfsbach-Affäre weitere Kreise – und wird zugleich zu einem Symbol für Selbstkritik und Erneuerung im Stadtrat.
Ein Vorgang, der wie ein reinigendes Feuer wirkt: Mehr Transparenz, mehr Eigenverantwortung und mehr Vertrauen in die politische Arbeit.
Sein Rücktritt zeigt, dass das Thema Befangenheit im Stadtrat künftig stärker reflektiert werden dürfte – nicht nur im juristischen, sondern auch im moralischen und politischen Sinn.
Hofmann stand auf, trat nach vorne und legte sein Stadtratsmandat schriftlich beim Oberbürgermeister nieder. Mehrere Stadtratsmitglieder – darunter Funke-Barjak (FPD), Bauske (SPD), Wührl-Struller (Die Grünen), Süß (JB), Zippel (SPD), Specht (CSU), Heinritzi-Martin (CSU), Schieseck (BG), Müller (BG) sowie weitere – gingen zu ihm und gaben ihm die Hand. Danach verließ Hofmann die Sitzung.











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Sabine Steininger @Katharina Müller-Sanke