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Bayreuth

Cannabis im Hofgarten Bayreuth erlaubt – Verbot gilt weiter in der Eremitage

Seit dem 5. Februar ist der Konsum von Cannabis im Hofgarten Bayreuth erlaubt. Grundlage ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2025, das ein entsprechendes Verbot in staatlichen Parkanlagen für rechtswidrig erklärte.

Das Gericht entschied, dass das Verbot unter anderem im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München unwirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Freistaat Bayern nachweisen müssen, dass durch den Konsum eine konkrete Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere Besucher entsteht. Einen solchen Nachweis sah das Gericht nicht.

Unterschied zwischen Hofgarten und Eremitage

Der Hofgarten Bayreuth gehört zu den staatlichen Parkanlagen. Deshalb gilt dort nach der Entscheidung des Gerichts nun kein allgemeines Cannabisverbot mehr. Die Bayerische Schlösserverwaltung nahm das Verbot entsprechend zurück; die Änderung trat am 5. Februar in Kraft.

Anders ist die Situation in der Eremitage Bayreuth. Diese Anlage unterliegt privatrechtlichen Regelungen. Daher bleibt dort – ebenso wie in weiteren Parkanlagen der Schlösserverwaltung in Oberfranken – das bestehende Cannabisverbot weiterhin bestehen, wie Pressesprecherin Angelika Urbach mitteilt.

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Weiterhin gelten Jugendschutz-Regeln

Trotz der Aufhebung des flächendeckenden Verbots im Hofgarten gelten weiterhin die Jugendschutzregeln. So darf Cannabis nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden. Außerdem ist der Konsum in der Nähe von Spielplätzen verboten; erst in einem Abstand von mindestens 100 Metern ist er erlaubt.