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Wärmeplanungsgesetz
Das Wärmeplanungsgesetz: Fördermittel stehen bereit, jedoch mit Fristen
von bt-Redaktion
Die Stadt Bayreuth erhielt am 10. September 2024 Fördermittel von 444.765 Euro für die Wärmeplanung, die bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein muss; andernfalls verliert die Stadt die Fördermittel.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft. Es verpflichtet Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 100.000, bis zum 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. In Bayern wird diese Verpflichtung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 auf die Kommunen übertragen.
Das Wärmeplanungsgesetz hat das Ziel, die Erzeugung und Versorgung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien umzustellen. Dazu sollen auch unvermeidbare Abwärme oder Kombinationen aus beiden Quellen genutzt werden.
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Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Um die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Fördermittel bereitgestellt. Für finanzschwache Kommunen konnte eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Kosten beantragt werden.
Die Stadtverwaltung Bayreuth hat im November 2023 fristgerecht einen Förderantrag gestellt, welcher am 10. September 2024 genehmigt wurde. Die bewilligten Mittel betragen 444.765,00 Euro, was 100 Prozent der geplanten Kosten entspricht.
Zeitplan und Herausforderungen
Die Fördermittel stehen für die Erstellung der Wärmeplanung indirekt zur Verfügung und werden erst 2026 erstattet. Die Stadt müsse die Kosten zunächst selbst tragen, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Fördermittel vollständig nutzen zu können. Eine zentrale Bedingung ist, dass die Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein muss. Um diese Frist einzuhalten, ist eine zügige Beauftragung erforderlich.
Finanzielle Mittel für die Wärmeplanung
Im Haushalt 2024 wurden bereits Mittel für die Wärmeplanung eingeplant, um eine Beauftragung zeitnah zu ermöglichen. Auch im Haushalt 2025 sind die notwendigen Mittel vorgesehen, falls die Beauftragung in 2024 nicht erfolgt. Zudem bleibt noch unklar, ob Abschlagszahlungen während des Vergabeprozesses geleistet werden müssen oder ob die gesamte Zahlung erst nach Abschluss der Maßnahme fällig wird.
Beauftragung und Umsetzung
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Umweltausschuss damit zu beauftragen, die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu veranlassen. Den Vorschlag wurde einstimmig beschlossen.
Sobald die Beauftragung erfolgt, kann die Planung innerhalb des Förderzeitraums durchgeführt werden, um die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erfüllen und die finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen.