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Gesundheit

Elektronische Patientenakte (ePA): Wie funktioniert’s und wie widerspreche ich?

Bisher war die elektronische Patientenakte (ePA) freiwillig. Ab Januar 2025 stellen Krankenkassen den Versicherten die ePA automatisch zur Verfügung. Wer das nicht möchte, kann widersprechen.

Bisher mussten Versicherte, die eine elektronische Patientenakte (ePA) wollten, diese aktiv beantragen. Ab dem Jahr 2025 entfällt dieser Schritt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Anmeldung automatisch und stellen den Versicherten ihre persönliche Akte zur Verfügung. So können Patienten ihre medizinischen Dokumente digital verwalten und haben sie an einem Ort zur Verfügung. Daraus ergeben sich natürlich viele Vorteile, aber auch einige Fragen. Die AOK beantwortet die wichtigsten Fragen zur ePA. Kritisch haben wir die ePA hier gemeinsam mit Kinderärztin Kristin Zwenzner beleuchtet.

Wie erhalte ich meine ePA?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten eine kostenfreie App an, die aus den gängigen AppStores heruntergeladen werden kann. Unterstützt werden aber aus Gründen der Datensicherheit nur Betriebssysteme ab Android 8 oder iOS 15. Ist die App auf dem Smartphone, können Sie mit der Registrierung beginnen. Diese erfolgt über eine spezielle Anmelde- oder Identifikations-App der jeweiligen Krankenkasse, die die Nutzer Schritt für Schritt durch den Prozess führt.

Nach erfolgreicher Anmeldung können Versicherte in der Regel auch auf weitere Online-Dienste ihrer Krankenkasse zugreifen. Für die Registrierung benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN oder alternativ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Falls die PIN für die elektronische Gesundheitskarte noch fehlt, kann diese online angefordert werden.

Alternativ ist eine Identitätsprüfung über das PostIdent-Verfahren möglich. Das ist aber etwas aufwändiger. Um die Sicherheit zu erhöhen, wird eine digitale Identität mit der sogenannten GesundheitsID eingerichtet. Hierzu wählt man einen sechsstelligen Zahlencode, der zweimal eingegeben werden muss. Die GesundheitsID dient als eindeutige Identifikation für die Online-Nutzung.

Ist die Nutzung der ePA verpflichtend?

Die ePA bleibt freiwillig. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung digital abwickeln möchten oder nicht. Das Sicherheitskonzept der ePA wurde von einem Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts überprüft und für angemessen befunden. Wer auf die ePA verzichten möchte, muss keine Nachteile bei der medizinischen Versorgung befürchten. Allerdings könnten wichtige Informationen wie frühere Diagnosen oder Allergien ohne die ePA nicht so schnell verfügbar sein.

Wie kann ich widersprechen?

„Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als Opt-Out eingeführt“, heißt es auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das heißt, Versicherte müssen aktiv gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen, wenn sie keine ePA haben wollen. Dies ist erstmalig vor der Einrichtung der Akte bis zum 15. Januar 2025 möglich. Die Krankenkasse muss nämlich vorab ausführlich über die ePA informieren. Aber auch danach ist Widerspruch jederzeit möglich. Dann muss die Krankenkasse die ePA und alle Daten löschen. Diese Daten sind dann verloren und müssen, sollte die Akte in Zukunft wieder genutzt werden wollen, neu eingespeist werden. Außerdem können Patienten individuell entscheiden, welche Daten in die App hochgeladen werden sollen und wer sie einsehen kann. Das ist beim Arzt möglich oder kann aus der App gesteuert werden. Nutzer können also auch einstellen, dass nur sie selbst bestimmte Daten sehen können.