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Gerichtsverfahren

Gerichtsbeschluss: AfD-Veranstaltung in Seybothenreuth nur ohne Höcke

Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagt den geplanten Auftritt von Björn Höcke bei der AfD-Veranstaltung am 14. Februar in Seybothenreuth. Die AfD kündigte an, Beschwerde einzulegen und juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.

Die geplante AfD-Wahlkampfveranstaltung am 14. Februar 2026 in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth darf stattfinden – jedoch ohne einen Auftritt des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke. Das entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth im Eilverfahren.

Verwaltungsgericht weist Eilantrag der AfD zurück

Der AfD-Kreisverband Bayreuth hatte gegen eine Auflage der Gemeinde geklagt, die Höckes Auftritt untersagt. Mit Beschluss vom 12. Februar wies das Gericht den Eilantrag zurück. Damit bleibt die Veranstaltung zulässig, der vorgesehene Gastredner darf jedoch nicht sprechen.

Gemeinde änderte Nutzungsgenehmigung

Die Gemeinde Seybothenreuth hatte die Nutzung der Mehrzweckhalle im Dezember 2025 zunächst genehmigt. Nachdem bekannt wurde, dass Höcke als Redner auftreten sollte, widerrief sie Anfang Februar zunächst die komplette Nutzungserlaubnis.

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Gericht sieht Voraussetzungen der Gemeindeordnung erfüllt

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des seit 1. Januar 2026 geltenden Art. 21 Abs. 1a der Bayerischen Gemeindeordnung erfüllt. Danach besteht kein Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen oder antisemitischer Natur sind.

Das Gericht verwies unter anderem auf Höckes politische Einordnung, frühere öffentliche Aussagen sowie den Charakter der Veranstaltung als Wahlkampfauftritt. Daraus ergebe sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit entsprechender Inhalte. Ein Redeverbot sei daher rechtlich zulässig.

AfD kündigt Beschwerde an

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nun zu rechnen. Der AfD-Kreisverband Bayreuth kündigte an, Beschwerde einzulegen. Kreisvorsitzender Mario Schulze erklärte, man halte die Entscheidung für falsch und werde juristisch dagegen vorgehen. „Das ist ein denkwürdiger Tag in der deutschen Geschichte“, sagte Schulze.

Die Partei erklärte zudem, sie gehe davon aus, dass „das letzte Wort noch nicht gesprochen“ sei und zeigte sich zuversichtlich, dass Björn Höcke doch noch in Seybothenreuth auftreten könne.