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Johannisfeuer in Bayreuth: Das gibt’s zu beachten
von bt-Redaktion
Damit das Sonnwendfeuer kein Fall für Feuerwehr und Naturschutz wird: Wer in Bayreuth die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Feuer feiern will, muss einige Regeln beachten: Von der Anmeldung über Sicherheitsabstände bis zum Tierschutz.
Am 21. Juni ist Sommeranfang. Um dieses Datum herum feiern viele Menschen die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Johannis- oder Sonnwendfeuer. Wer ein Sonnwendfeuer im Stadtgebiet Bayreuth entzünden möchte, muss ein paar grundsätzliche Regeln beachten, die dem Brand-, Lärm- und Naturschutz dienen.
Anmeldefrist: Eine Woche vor Termin
Interessierte sollten ihr Feuer mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich beim Umwelt- und Klimaschutzamt der Stadt Bayreuth anmelden. Die Anmeldung muss dabei die Meldedaten der verantwortlichen Person, den Brandort und die vorgesehene Branddauer des Feuers enthalten.
Wenn das Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet abgebrannt werden soll, ist außerdem eine naturschutzrechtliche Genehmigung vom Amt notwendig. Und wenn das Feuer in einem Abstand von unter 100 Metern von einem Wald brennen soll, braucht es eine zusätzliche Erlaubnis beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartnerin hierfür ist Hildegard Ziegler.
- Telefon: 0921/5911416
- Mail: Hildegard.ziegler@aelf-by.bayern.de
Sicherheitsabstände beachten
Die Stadt Bayreuth erinnert daran, dass offene Feuerstellen stets unter Aufsicht stehen müssen. Bei starkem Wind ist das Entzünden verboten, bereits brennende Feuer sind in solchen Fällen umgehend zu löschen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle müssen Glut und Flammen vollständig erloschen sein.
Um das Risiko von Bränden zu minimieren, ist es strikt verboten, brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden zu verwenden. Zudem gelten Mindestabstände: Fünf Meter zu Gebäuden und brennbaren Materialien sowie 100 Meter zu Waldflächen und leicht entzündbaren Stoffen.
Auch beim Brennmaterial gibt es klare Vorgaben: Autoreifen, Plastik, Haus- oder Sperrmüll haben im Feuer nichts verloren. Erlaubt ist ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz.
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Rücksicht auf Igel und Eidechse nehmen
Weil Holz- und Reisighaufen oft Unterschlupf für Igel, Eidechsen oder Vögel bieten, bittet das Amt darum, diese vor dem Anzünden umzuschichten. So erhalten die Tiere die Chance zur Flucht. Und auch an die Nachbarschaft sollte gedacht werden: Ab 22 Uhr sind übermäßiger Lärm und unnötige Störungen zu vermeiden.