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Kein Silvester-Feuerwerk in der Innenstadt: Stadt Bayreuth richtet Verbotszone ein
Zum Jahreswechsel gilt in großen Teilen der Innenstadt ein Böller- und Waffenverbot. Die Sicherheit der Besucher und der Schutz historischer Gebäude sind Grund dafür.
Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahreswechsel wieder ein Böllerverbot. Vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, dürfen in weiten Teilen der historischen Innenstadt keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Zudem richtet die Stadt in diesem Zeitraum eine Waffenverbotszone ein.
Was ist verboten?
Das Verbot betrifft handelsübliche Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien.
Wo gilt das Verbot?
Das Böller- und Waffenverbot erstreckt sich über weite Teile der historischen Innenstadt, darunter die Opernstraße mit dem UNESCO-Weltkulturerbe Markgräfliches Opernhaus, die Friedrichstraße, das historische Gassenviertel, die Maximilianstraße und den Hofgarten. Außerdem gilt das Abbrennverbot in der Nähe von Kirchen, Kliniken sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen.
Die Stadt bittet außerdem darum, auch in der Nähe von Tierparks, Tierheimen und dem Lindenhof kein Feuerwerk abzubrennen.
Warum gibt es das Verbot?
Das Feuerwerksverbot dient vor allem dem Brand- und Gebäudeschutz in der dicht bebauten Altstadt. Historische Gebäude, enge Gassen und schwer zugängliche Innenhöfe machen die Innenstadt besonders anfällig für Brände. Auch die Sicherheit der Menschen steht im Fokus: Bei Silvesterfeiern kommt es oft zu dichten Menschenansammlungen, wodurch das Verletzungsrisiko durch Böller oder Raketen steigt.
In einer Waffenverbotszone sieht die Stadt ein probates Mittel, um etwaige Störer gerade an diesem sensiblen Tag in ihrem Handeln einzuschränken. Auch die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt begrüßt die Einrichtung dieser Waffenverbotszone und kontrolliert entsprechend.












Die Berufsschule in Pegnitz. Foto: Katharina Adler
Lichtpfad ©Dinah Henke; Wachskunst