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Zuletzt aktualisiert am 26. September 2025 | 17:26

Mordprozess gegen Werner M.

Ablehnung und Kränkung: Was Zeuginnen und Psychiater über Werner M. sagen

von Stefanie Schweinstetter

Der Mordprozess gegen Werner M. neigt sich dem Ende zu. Ihm wird vorgeworfen, seine langjährige Partnerin ermordet zu haben. Zwei Dating-Kontakte erzählen von ihren Erfahrungen mit dem Angeklagten. Der forensisch-psychiatrische Sachverständige berichtet, was Werner M. ihm über die Tat gesagt hat.

Um die Lebensgeschichte des Angeklagten ging es in der Aussage des psychiatrischen Sachverständigen. © Stefanie Schweinstetter
Um die Lebensgeschichte des Angeklagten ging es in der Aussage des psychiatrischen Sachverständigen. © Stefanie Schweinstetter

Am achten Prozesstag gegen Werner M. erscheinen zwei Frauen vor Gericht, mit denen der Angeklagte kurz vor der Tat Kontakt hatte. Am Nachmittag trat zudem der forensisch-psychiatrische Sachverständige Thomas Wenske auf. Während die eine Zeugin detailreich von ihrem Kontakt mit Werner M. berichtete und die andere weitgehend schwieg, lieferte der Psychiater eine umfassende Analyse von M.s Lebensgeschichte und seiner psychischen Verfassung.

Beide Zeuginnen, die am Mittwoch vor Gericht erscheinen, sind 59 Jahre alt, beide Verkäuferinnen, beide erhielten Penisbilder vom Angeklagten und entschieden sich schließlich gegen ein Treffen mit ihm. Die erste Zeugin sagt laut „Grüß Gott“ als sie in den Saal kommt. Werner M. schaut nicht auf, als sie im Zeugenstand direkt vor ihm Platz nimmt. Er hat den Kopf wie immer nach rechts gedreht, stützt ihn mit der linken Hand und schirmt sich so vom Zuschauerraum ab. Folge einer Nackenverletzung, wie er am ersten Prozesstag erklärte. Von einem geplanten Treffen mit dieser ersten Zeugin hatte er seinem Sohn, Bekannten und Claudia K. bereits erzählt.

„Er war extrem enttäuscht“

Die Zeugin ist auf mehreren Datingportalen unterwegs und hat mittlerweile ein „Prüfschema“ für ihre Kandidaten entwickelt, wie es vorsitzende Richterin Andrea Deyerling nennt. Sie fragt, was der andere sucht, sortiert aus, bahnt schnell ein Treffen an und sagt „Du bist nicht mein Typ, aber viel Glück“, wenn es nicht passt. Beim Blick auf die vier Penisfotos, die Werner M. Ihr am zweiten Tag schickt, weiß sie sofort was Sache ist: „Die hatten verschiedene Hintergründe, da wusste ich, dass die nicht aktuell sind“, sagt sie. „Dick Pics“ kriegt sie öfter, sagt sie. Als sie Werner M., den sie unter dem Namen „Hans“ kennt, sagt, dass sie das nicht will, entschuldigt er sich und löscht die Fotos. „Ich hab gedacht, dann lernen wir uns halt weiter kennen. Er ist ja nicht der erste, der sowas schickt.“ Am Tag vor der Tat telefoniert Werner alias Hans etwa 20 Minuten mit ihr. Da erzählt er ihr viel vom Modellbau, ihr Eindruck: Er ist ungeschickt, „a weng hilfsbedürftig“, wenig selbstbewusst. Sie vereinbaren ein Treffen für Sonntag. Dazu kommt es nicht, denn Werner M. schickt der Zeugin ein aktuelles Foto von sich. „Da hat er ganz anders ausgeschaut als auf den anderen Fotos“, sagt sie. „Ich habe nochmal eine Nacht drüber geschlafen und dann entschieden, dass ich ihn nicht mehr treffen will.“ Seine Reaktion überrascht sie: Extrem enttäuscht sei er gewesen, habe geschrieben, dass er jetzt gar nicht mehr wisse, wie er weitermachen solle. „Hätte er mir kein Bild geschickt, hätte ich mich wahrscheinlich mit ihm getroffen“, sagt die Zeugin. „Sonst war er ein lieber Kerl, oder ist er. War er“, sagt sie mit Seitenblick auf Werner M.

Wichtige Zeugin schweigt

Die zweite Zeugin des Tages ist eine der letzten Personen, mit der Werner M. in den Stunden vor der Tat Kontakt hatte. Die beiden führen ein über einstündiges Videotelefonat. Worum es darin ging, erfährt das Gericht allerdings nicht. Die Zeugin im schwarzen Kapuzenpulli sitzt verkrampft. Es etabliert sich ein Muster: Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling stellt eine Frage, die Zeugin schweigt lange, schüttelt dann leicht den Kopf und sagt: „Ich weiß nicht mehr.“ Wie wirkte Werner M. beim Videotelefonat? Wie sah er aus? Wer rief wen an? Wie endete das Telefonat? Die Richterin versucht es über knappe anderthalb Stunden geduldig mit sanfter Stimme und in scharfem Tonfall. Das Ergebnis bleibt das gleiche. Mit Aussagen wie „Er wirkte normal“ kann das Gericht wenig anfangen. Nur dass er nicht ihr Typ war, das hat die Zeugin im Telefonat gesehen. Treffen habe sie ihn nicht wollen.

Chat gelöscht

„Ich würde ja gerne helfen“, sagt die Zeugin. „Das wollen Sie nicht“, entgegnet die Richterin. „Als Sie die Polizei im März anruft, sagen Sie, Sie wissen nichts. Dann werden Sie jetzt im September nochmal bei der Polizei vernommen und Sie liefern eine achtseitige Aussage ab, dass einem die Ohren schlackern. Und jetzt wissen Sie wieder nichts? Was soll das?“ Schweigen von der Zeugin. Auch dass sie den Chat mit Werner M. löscht, nachdem sie von der Polizei von Werner M.s Tat erfährt, hält ihr die Richterin vor. Eine Erklärung gibt es auch dafür nicht.

Auch Staatsanwältin Franziska Fleischmann und Nebenklage-Anwältin Stephanie Hofmann versuchen, die Zeugin aus der Reserve zu locken. „Sie sind die Letzte, die mit Herrn M. Kontakt hatten, deswegen ist Ihre Aussage so wichtig für uns“, erklärt die Staatsanwältin. „Versuchen Sie mal dran zu denken, was Sie während des Telefonats gemacht haben, vielleicht fällt Ihnen dann etwas ein“, schlägt Stephanie Hofmann vor. Es nützt nichts.

„Ich versage auf allen Ebenen“

„Ein Konglomerat an Frustrationserlebnissen“, liege Werner M.s Tat zugrunde, sagte der forensisch-psychiatrische Sachverständige Thomas Wenske am Mittwochnachmittag vor Gericht. „Ich denk, wenn eine der Anbahnungen erfolgreich gewesen wäre, wäre es nicht zu dem Delikt gekommen“, so Wenske. „Ich werde wiederholt abgewiesen und die Ex-Partnerin leidet scheinbar gar nicht unter der Trennung.“ Narzisstisch gekränkt sei Werner M. dadurch gewesen und habe für seine Situation – das sei die Natur einer narzisstischen Kränkung – Claudia K. verantwortlich gemacht. „Sie kann sich jetzt verwirklichen und ich versage auf allen Ebenen“, müsse Werner M. gedacht haben.

Warum ist Werner M. wie er ist? Darum geht es am Mittwochnachmittag. Der Psychiater vollzieht die Lebensgeschichte des Angeklagten nach. Als er gerade vier Jahre alt ist, stirbt die Mutter. Sein Vater ist Alkoholiker, Werner und die beiden älteren Geschwister kommen ins Heim. Einen Vorwurf macht Werner M. seinem Vater im Gespräch mit dem Psychiater nicht. Der Vater habe ja gearbeitet und sich deshalb nicht um die Kinder kümmern können. Für Werner M. ist der frühe Tod der Mutter der Grund für sein Alkoholproblem. Der Psychiater sagt: „Wenn ein Kind ein Elternteil hat, das Alkoholiker ist, wird es mit 50 prozentiger Wahrscheinlichkeit auch eine Suchtproblematik entwickeln.“

Nach dem Hauptschulabschluss schließt M. eine Lehre zum Maurer ab. Nicht selbstverständlich, wenn man die Umstände bedenke, so der Psychiater. Dann Bundeswehr, ein schwerer Arbeitsunfall auf den eine Umschulung folgte, immer wieder Arbeitslosigkeit, Ehe, Kinder. Ein Zwischenfall mit Werner M.s Exfrau kam vor Gericht schon mehrfach zur Sprache. Werner M. soll in der gemeinsamen Wohnung Fliesen verlegt haben, in der Annahme, er würde dafür eine Gegenleistung vom Vermieter bekommen. Als dem nicht so war, habe er die Fliesen wieder herausgerissen. Warum er damals mit dem Roller vor der Polizei flüchtete, war bislang nicht klar. Nur, dass es einen schlimmen Streit mit seiner Exfrau gegeben habe. Dem Psychiater gegenüber soll Werner M. geäußert haben, seine Exfrau „geschubbert“ zu haben. Was genau darunter zu verstehen ist, habe der Sachverständige aber nicht in Erfahrung bringen können.

Werner M. spricht vom „Blackout“

Mit dem Psychiater sprach Werner M. auch über die Tat. Vor Gericht hat er das nicht getan. Am 2. März, dem Tag der Tat, habe er zuhause auf Claudia K. gewartet, er habe noch weitere Details zur bereits beschlossenen Trennung klären wollen. Beim Warten habe er eine Flasche Wein getrunken, vielleicht eine zweite Flasche geöffnet. Gegen 16 Uhr sei sie gekommen. „Wo warst du?“, habe er geschrien, sie habe ihm gesagt, sie habe Sex mit einem anderen Mann und sei bei ihm gewesen. Tatsächlich war Claudia K. bei einer Freundin zum Kaffeetrinken. Von der Tat selbst wisse er nichts mehr. Das sei eine Art „Schutzmechanismus“ des Gehirns, das habe er in der JVA in einem Fernsehbeitrag gesehen.

Psychiater: Blackout unwahrscheinlich

Möglich sei so ein affektiver Ausnahmezustand schon, so der Psychiater. In diesem Fall spreche aber einiges dagegen. Nach einem derartigen Affektausbruch seien Betroffene  in der Regel über Tage oder sogar Wochen hinweg schwer erschüttert und lethargisch. Das sei bei Werner M. den Videoaufnahmen und Zeugenaussagen zufolge nicht der Fall, er sei auch in der Lage gewesen seinen Sohn anzurufen und ein Foto vom Tatort für ihn zu machen, konnte seinen bei der Tat verletzten Finger verarzten und erzählte den Polizisten, seine Ex-Partnerin habe ihn angegriffen. Zudem sieht der Psychiater Anhaltspunkte dafür, dass Werner M. zuvor über die Tat nachgedacht hat, sie angedeutet und vorbereitet hat. Werner M.s Nachricht an Claudia „Genieß dein Frühstück, vielleicht kannst es ja bald nicht mehr“, könnte dazugehören.

„Wissenschaftlich ist mir dieser Blackout nicht erklärbar“, so die Einschätzung des Psychiaters.

Verlustangst und Selbstwertproblematik

Durch den Verlust der Eltern im Kindesalter habe Werner M. eine Verlustangst entwickelt, so der Psychiater. Das wirke sich später in Beziehungen aus. Fast schon panisch habe Werner M. nach der Trennung Frauen gesucht, auch mal geäußert, dass er nicht alleine sein könne. Eine gewisse Parallele sieht der Psychiater zwischen Claudia K.s Tötung und dem Vorfall mit Wener M.s Exfrau. „Der Alkohol belastete die Beziehung, es kommt zu Gewalt, dann die Trennung. Und jetzt wieder eine Partnerin, mit der es Probleme wegen des Alkohols gibt. Nur ist die Gewalt diesmal um einiges massiver.“

Werner M. kämpfe mit geringem Selbstwert. Das erklärt Thomas Wenske anhand der Penisbilder, die Werner M. an mehrere Frauen, darunter Freundinnen von Claudia K., verschickt hat: „Er will zeigen, wie toll er ist. Wenn er da abgewiesen wird, kränkt ihn das. Seine Selbstwahrnehmung stimmt dann nicht, das triggert die Selbstwertproblematik.“ Ein positives Ergebnis hat Werner M. mit seinen Fotos bei keiner der Empfängerinnen, die vor Gericht ausgesagt haben, erzielt.

Keine Hinweise auf Rauschzustand

Nach Einschätzung des Sachverständigen ist Werner M. von durchschnittlicher Intelligenz und weist weder als Folge seines langjährigen Alkoholkonsums noch nach dem Arbeitsunfall von 1995 neurologische Schäden auf. Hinweise auf einen Rauschzustand am Tattag konnte der Sachverständige nicht feststellen. Werner M. habe die Polizisten in der Tür empfangen, habe nicht gelallt, Treppen gehen können. Eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit ist für den Sachverständigen nicht erkennbar.

Plädoyers am Freitag

Am Donnerstagmittag ab 13:30 Uhr wird ein letzter Polizeibeamter vernommen und am Freitag, ab 9 Uhr folgen die Plädoyers. Mit einem Urteil ist am 8. Oktober zu rechnen.




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