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Haupt- und Finanzausschuss

Mehr Transparenz, weniger Streit? Stadt ordnet das Bürgerfest neu

Mehr Transparenz und klare Kriterien: Die Stadt hat ihre Richtlinien für das Bürgerfest neu strukturiert. Im Ausschuss zeigte sich jedoch, dass vor allem ein Thema nach wie vor polarisiert.

Mit einem umfassend überarbeiteten Vergabekonzept will die Stadt Bayreuth das Bürgerfest künftig transparenter und konfliktärmer gestalten. Die BMTG, die das Fest durchführt, hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung ein neues Regelwerk vorgelegt, das im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert wurde.

Warum neue Regeln?

Rechtsreferentin Ruth Fichtner machte deutlich, warum das Bürgerfest neue Leitplanken braucht:

„In der Vergangenheit gab es immer wieder Streits, wer wo steht oder wann Musik spielt“, sagte sie. Gerade in Jahren mit hoher Nachfrage müsse die Stadt entscheiden, wer zum Zug kommt. „Wenn es 35 Dönerstände gibt, dann müssen wir auswählen. Dafür haben wir Kriterien entwickelt.“

Ausschluss- und Auswahlkriterien

Die Stadt setzt dazu künftig auf ein Punktesystem, das Faktoren wie Sortimentsvielfalt, Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit und regionale Bezüge berücksichtigt.

Dazu kommen Ausschlusskriterien – etwa für Anbieter, die gegen Auflagen verstoßen oder nicht genehmigte Waren verkaufen. Bei gleichwertigen Bewerbern sollen Neubewerber verstärkt eine Chance bekommen. So will die Stadt das Angebot breiter und abwechslungsreicher machen.

Musik neu geregelt

Ein Klassiker jeder Bürgerfest-Debatte: die Lautstärke. „Jeder der über’s Bürgerfest gegangen ist, hat gemerkt: An manchen Orten fallen einem fast die Ohren ab, wenn dort an mehreren Stellen parallel Musik gespielt wird“, sagte Fichtner.

Die Lösung: Standbetreiber, die Musik anbieten, sollen sich untereinander absprechen, wer wann spielt. Gelingt das nicht, entscheidet ein Losverfahren über die Nutzungszeiten. Im Folgejahr soll dann der andere Bewerber zum Zug kommen. Zudem kann die Stadt eine Zulassung auch widerrufen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden.

Ausnahmen für Vereine und Partnerstädte

Im Haupt- und Finanzausschuss trafen die Richtlinien großteils auf Zustimmung. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Bauske lobte insbesondere Verbote wie den Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie die festgeschriebene Barrierefreiheit.

Die Stadt vergibt bis zu zehn Standorte außerhalb des Auswahlverfahrens an Vereine – sofern diese keine Umsätze generieren – und an Bayreuths Partnerstädte. Klaus Wührl-Struller (Grüne) regte an, den Vereinen zu erlauben, selbstgefertigte Waren für einen guten Zweck zu verkaufen. Das sei möglich, so die Einschätzung von Ruth Fichtner.

Streitpunkt: Gebühren für ortsansässige Gastronomen

Die zentrale Kontroverse betraf die Frage, ob Bayreuther Gastronomen finanziell entlastet werden sollen.

CSU-Stadtrat Helmut Parzen nannte das Regelwerk ein „neuzeitliches Bürokratiemonster“. Viele Unternehmer, die das ganze Jahr Sondernutzungsgebühren für ihre Außengastronomie zahlten, empfänden es als ungerecht, beim Bürgerfest erneut Gebühren entrichten zu müssen. „Viele sagen, sie können das Geld gar nicht mehr aufbringen und dann kommen Fremde und schaden denen, die das ganze Jahr Sondernutzungsgebühr zahlen“, sagte Parzen.

Auch Karsten Schieseck (BG) regte an zu prüfen, ob für ortsansässige Händler Ermäßigungen möglich sind. „Unsere Gastronomen beleben den Markt, dementsprechend sollten wir sie behandeln“, sagte er.

Ruth Fichtner widersprach: Sicherheit, Infrastruktur und Organisation des Bürgerfestes seien nun mal mit erheblichen Kosten verbunden. Deshalb sei es unvermeidlich, dass Gastronomen Gebühren zahlen.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) wies darauf hin, dass eine Ermäßigung für einige Stände zwangsläufig zu höheren Gebühren für andere führen würde.

„Werden es nicht alles rechtmachen können“

Das Regelwerk muss künftig beweisen, dass es praktikabel ist. Denn wie Fichtner sagte: „Jedem werden wir es leider nicht rechtmachen können.“