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Messertat in Kulmbach Blaich

Mordprozess beginnt: Sohn und Freund rufen Polizei

Vor dem Landgericht Bayreuth hat der Prozess gegen Werner M. begonnen. Der 55-Jährige soll seine Partnerin Claudia K. getötet haben. Am ersten Verhandlungstag schildern Polizisten, ein Notarzt und ein Freund des Sohnes, wie sie den Angeklagten und die Tat erlebt haben.

Vor dem Landgericht Bayreuth hat am Mittwoch, 20. August 2025, der Prozess gegen den 55-jährigen Werner M. aus Kulmbach begonnen. Ihm wird vorgeworfen, seine 60-jährige Partnerin ermordet zu haben. Laut Anklage soll er die Trennung nicht akzeptiert und die Tat geplant haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Als Nebenkläger sind Familienangehörige der getöteten Claudia K. im Gerichtssaal. Sie werden von Stephanie Hofmann vertreten.

Der Angeklagte vor Gericht

Werner M. trägt zum Prozessauftakt weiße Turnschuhe, graue Hose und ein grünes Poloshirt. Er blickt nur selten ins Publikum, hält den Kopf oft zur rechten Seite geneigt. Wegen einer Kopf- und Nackenverletzung bei einem Baustellenunfall vor knapp dreißig Jahren, wie er später erklärt.

Das wird Werner M. vorgeworfen

Staatsanwältin Franziska Fleischmann verliest die Anklageschrift. Werner M. wird vorgeworfen, seine damalige Partnerin, mit der er 14 Jahre lang zusammen gewesen sein soll, in Kulmbach getötet zu haben. Er soll die Tat geplant haben.

Der Angriff soll sich ereignet haben, kurz nachdem das spätere Opfer nach Hause gekommen ist. M. soll sie mit einem Messer angegriffen haben. Das Opfer versuchte offenbar noch, sich zu wehren, stürzte im Wohnzimmer bäuchlings zu Boden, suchte Schutz unter einer Bank, während der Angreifer ihr Schnittverletzungen an den Armen und am Kopf zugefügt haben soll.

Werner M. wurde beim Angriff auch selbst verletzt. Von einer Teilamputation des kleinen Fingers ist die Rede.

Zur Tat selbst will sich der Angeklagte zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Er macht allerdings ausführliche Angaben zu seinem Gesundheitszustand und seinem Alkoholkonsum.

Werner M. spricht über Alkoholkonsum

Nach der Verlesung der Anklageschrift rückt die Vorgeschichte des Angeklagten in den Fokus. Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling geht einen Arbeitsunfall auf einem Baustellengerüst mit M. durch, den er 1995 – im Alter von 25 Jahren – hatte und der ihn offenbar immer noch einschränkt. Damals soll ihn eine Holzlatte im Nacken getroffen haben.

Folge des Unfalls war ein Schädelbruch. „Ich habe bis heute Schmerzen im Nacken und Kopf“, so M. Zunächst mit Schmerzmitteln, dann mit „ein, zwei Bier“ sei er mit den andauernden Schmerzen umgegangen. Er hält den Kopf schief, schaut die Richterin bei der Befragung oft nicht an. Eine Folge des Unfalls, wie er versichert. Sein Anwalt, Wolfgang Schwemmer, sitzt neben ihm und hilft ihm immer wieder, die Frage zu verstehen und die erfragten Details anzugeben, M. wiederholt sich oft. „Ich bin halt jemand, der es immer gleich erklären will“, sagt Werner M.

M. beschreibt, wie sein Alkoholkonsum über die Jahre immer weiter zunahm. Während er in seiner ersten Ehe nur ein bis zwei Bier pro Tag getrunken haben will, verschlimmerte sich das Problem in der zweiten Ehe. Zeitweise habe er fast einen halben Kasten täglich konsumiert. Dann habe es wieder Pausen gegeben. Die Details des Alkoholkonsums lassen sich von der Richterin nur schwer erfragen.

M. soll Abhängigkeit vor Claudia K. versteckt haben

Die Eskalation in der Ehe führte 2010 zu einem entscheidenden Streit, nach dem M. den Entschluss fasste, sich in eine psychiatrische Klinik zur Entgiftung zu begeben. Um diese Zeit herum sei es dann fast ein Kasten Bier am Tag gewesen, so M. Von 2016 bis 2020 sei er dann trocken gewesen. Als er mit seiner neuen Partnerin Claudia K., dem späteren Opfer, zusammenzog, habe er ihr seine Alkoholabhängigkeit offen mitgeteilt.

Versprochen habe er Claudia K. nicht, dass er nicht mehr trinken werde. Das könne man gar nicht. Aber, dass er es nicht mehr wolle, das habe sie gewusst. Seinen Konsum, der irgendwann wieder anfing, habe er immer vor ihr versteckt, meist nur auf der Arbeit getrunken. „Ich hab mir das ausgerechnet, wie ich trinken muss, damit der Alkohol wieder abgebaut ist, wenn ich wieder zuhause bin“, so Werner M.  Auf die Frage nach seinem Alkoholkonsum am Tattag möchte er nicht antworten.

Werner M. spricht am Tatabend von Notwehr

So wenig Werner M. vor Gericht über die mutmaßliche Tat sprechen will, so gerne spricht er augenscheinlich am Abend des 2. März. Auf der Bodycam-Aufnahme eines Polizeibeamten ist Werner M. zu sehen: Er steht mit dem Gesicht zu einer Garderobe im Eingangsbereich der Wohnung, mit dem Hinterkopf zur Kamera des Polizisten. Zu diesem Zeitpunkt sind seine Hände auf dem Rücken gefesselt, Polizeibeamte bereits in der Wohnung. Unaufgefordert erzählt er mehrmals seine Version des Tatabends. “Spontanäußerungen” nennen die Polizeibeamten das. Seine Lebensgefährtin habe ihn mit einem Messer angegriffen, er habe es ihr abgenommen und zugestochen, so M. „Das lass ich mir nicht gefallen“, sagt er und wiederholt immer wieder: „Ich bin ausgebildet vom deutschen Staat.“ Sein Dienstzeugnis gibt genauere Auskunft über seine Zeit bei der Bundeswehr: Eine Grundausbildung zum Sicherungssoldaten hat Werner M. absolviert und war als Truppenfernmelder im Einsatz. Sowohl für seine Führung, als auch für seine Leistung als Truppenfernmelder steht dort die Note: „befriedigend“.

Bodycam-Aufnahmen der Polizei zeigen Tatort 

Bei der Befragung der Polizeibeamten, die am Tatort eintrafen, werden auch Fotos gezeigt – darunter Übersichtsaufnahmen der Blutspuren und der Auffindesituation von Claudia K. im Wohnzimmer. Eine Beamtin schildert ihren Eindruck vom Angeklagten: „Man hat gerochen, dass er alkoholisiert war.“ Für 1,6 Promille sei er aber noch erstaunlich sicher auf den Beinen gewesen. Nebenklage-Anwältin Stephanie Hofmann fragt die Beamtin, ob sie mitgehört habe, wie M. gesagt habe: „Wenn ich will, mach ich euch alle platt.“ Auf den Bodycam-Aufnahmen ist dieser Satz zu hören. Die Polizistin selbst kann sich daran aber nicht sicher erinnern.

Notarzt beschreibt Ms. Verhalten 

Auch der Notarzt kann beschreiben, wie sich Werner M. am Abend der Tat verhalten hat. Der Arzt stellt vor Ort eine vorläufige Todesbescheinigung für Claudia K. aus, sonst kann er aber nichts mehr für sie tun. Das Messer mit etwa 14 Zentimetern Klingenlänge steckt noch in Claudia Ms. Kopf. Über Werner M. sagt er: „Ich habe im Vorbeigehen gehört, wie er gesagt hat: ‚Die braucht euch nicht mehr, die ist fertig.’“ Werner M.s Verhalten den Polizisten gegenüber empfindet der Arzt als bedrohlich: „Er hat gesagt, das sei Steuergeldverschwendung, dass so viele Polizisten da sind. Und dass er froh ist, die AfD gewählt zu haben.“

“Wir sind komplett erschrocken”: Zeuge berichtet von Anruf des Angeklagten am Tatabend

Einen letzten Zeugen, R., hört das Gericht am ersten Prozesstag noch, einen Freund des Sohnes von Werner M.. R. ist 21 Jahre alt, Kfz-Mechatroniker, trägt Arbeitskleidung. Die beiden jungen Männer sitzen am Abend des 2. März 2025 zusammen im Auto, als Werner M. seinen Sohn anruft. „Viel haben wir nicht verstanden, aber er hat gesagt ‚Ich glaub, ich hab die Alte jetzt umgebracht’”, erzählt R. „Wir sind komplett erschrocken“, sagt er. Diese Ausdrucksweise sei er vom Vater seines Freundes nicht gewohnt gewesen, die beiden hätten nicht gewusst, wie sie M.s Aussage einordnen sollen. M.s Sohn verlangt ein Foto, das sein Vater ihm schließlich auch zuschickt. “Da war so viel Blut zu sehen. Wir haben die Polizei gerufen”, erzählt R.

R. war mit seinem Freund öfter bei Claudia K. und Werner M. in der gemeinsamen Wohnung zum Kaffeetrinken zu Besuch, kennt beide. Eigentlich habe Werner M. immer gesagt, man solle Probleme mit Gesprächen lösen, so der Zeuge. „Eigentlich das komplette Gegenteil von dem, was er dann selbst gemacht hat.“ Streit habe er nie mitbekommen, stattdessen einen „liebevollen“ Umgang miteinander. Als er erfahren habe, dass die beiden sich trennen wollten, sei er überrascht gewesen. Ausführlich habe er mit seinem Freund darüber aber nicht gesprochen.

Zweiter Prozesstag am 21. August

Am Ende des ersten Verhandlungstages bleibt vieles offen: Werner M. hat sich zur Tat selbst nicht geäußert, laut Verteidiger Wolfgang Schwemmer ist das auch nicht geplant. Die Zeugenaussagen zeichnen aber bereits ein detailliertes Bild des Abends. Der Prozess wird am 21. August fortgesetzt. Dann soll es genauer um den Tatort gehen.