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Gerichtsprozess

Plädoyers im Mordprozess gegen Werner M.: Das fordern Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung halten ihre Schlussvorträge und tragen ihre Version des Tatabends vor. Das letzte Wort gehört dem Angeklagten.

Ein letzter Prozesstag im Mordprozess gegen Werner M, bevor am 8. Oktober das Urteil fallen soll. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung stellen ihre Schlussvorträge vor.

Staatsanwaltschaft will lebenslange Haft für Werner M.

Den Anfang macht Staatsanwältin Franziska Fleischmann mit der Frage: “Was ist die Gemeinsamkeit zwischen dem Angeklagten und einem Profiboxer?” Ihre Antwort: die Schlagkraft. Mit einer Kraft von 450 Newton habe Werner M. auf seine Partnerin eingestochen – das sei die Kraft die es brauche, um den Schädelknochen eines Menschen zu durchdringen. Doch anders als ein Boxer habe er diese Gewalt nicht im fairen Wettkampf eingesetzt, sondern gegen die Frau, mit der er fast 14 Jahre zusammenlebte. 24 Mal soll er zugestochen haben, auch als sie bereits am Boden lag und unter einer Bank Schutz suchte. Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Werner M. hat Claudia K. ermordet.

Der 2. März aus der Sicht der Staatsanwaltschaft

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lief der Tag der Tat so ab: Werner M. verbringt den Morgen im “Kinderzimmer” der Wohnung in der Blaich, chattet auf Datingportalen mit Frauen. Claudia K. verlässt die Wohnung gegen Mittag und fährt zu einer Freundin zum Kaffeetrinken. Er führt ein Videotelefonat mit einer Online-Bekanntschaft, vor oder nach dem Telefonat beginnt er, Alkohol zu trinken. Tief frustriert sei er gewesen von der Ablehnung, die er beim Online-Dating erfahre, von der hoffnungsvollen Einstellung seiner Ex-Partnerin und davon, dass er sein “gemachtes Nest” verlassen musste, so die Staatsanwältin.

„Wenn ich nicht glücklich bin, darf sie es auch nicht sein“

Eifersucht, Frustration und Kränkung führten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu dem Entschluss, Claudia K. mit einem Messer zu töten. Spätestens um 16:20 Uhr habe Werner M. diesen Entschluss gefasst, nämlich als er seinem Sohn schrieb: “Wenn ich fertig bin, bin ich ein Arschloch.“ Dazu habe er sein Jagdmesser aus dem Schlafzimmer geholt und bei Claudia K. erfragt, wann sie denn nachhause kommen würde. Heimtückisch und aus niederen Beweggründen soll Werner M. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gehandelt haben, überzeugt, dass Claudia K. kein Recht auf ein glückliches Leben habe, wenn er es selbst nicht führen konnte.

Zum Abschluss ihres etwa einstündigen Vortrags schildert die Staatsanwältin noch ihren eigenen Eindruck des Angeklagten: Unbeteiligt habe er stets gewirkt, als ginge ihn das alles gar nichts an. Sogar, als die Lichtbilder seiner getöteten Ex-Freundin gezeigt wurden, habe er keine Regung gezeigt.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft: lebenslange Haft wegen Mordes, mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre ausgeschlossen, dass Werner M. nach 15 Jahren wieder freikommt.

Nebenklage: Besondere Schwere der Schuld gegeben

Nebenklagevertreterin Stephanie Hofmann schloss sich diesem Antrag an. Die Rechtsanwältin vertritt Claudia K.s drei Kinder. Für die Familie des Opfers sei der Mordprozess die Aufarbeitung und ein Teil der Verarbeitung des Todes der Mutter gewesen, so Hofmann. Ein Tod, den der Stiefvater zu verantworten habe. Auch die Nebenklage wertet die Tat als Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Die besondere Schwere der Schuld begründet sie mit dem durch die Rechtsmedizinerin als „seltenen Befund“ bezeichneten brutalen Verletzungsbild – etwa der Wucht, mit der das Messer durch das Jochbein der Getöteten gedrungen sei und das bei der Obduktion zwei Personen entfernen mussten.

Verteidigung spricht von Totschlag

„Haben wir herausgefunden, was am 2. März tatsächlich passiert ist?“, fragte er. Es gebe keine direkten Zeugen, keine direkten Aufnahmen. Man habe sich der Tat nur von beiden Seiten nähern können. Die vor Gericht geschilderten Zeugenaussagen über Claudia K. und Werner M. zeigten beide immer nur in Blitzlichtern. Das tauge nicht für die Einschätzung einer gesamten Person in einer Beziehung. Die Nachricht, die M. in der Woche vor der Tat geschrieben hat: „Genieß dein Frühstück. Vielleicht kannst es ja bald nicht mehr“, könne man auch auf Claudia K.s finanzielle Situation nach der Trennung beziehen. Solange diese Interpretation nicht ausgeschlossen sei, erlaube sich keine Interpretation als Drohung.

Nach Ansicht der Verteidigung verlief der 2. März so:

Werner M. habe in der Wohnung Alkohol getrunken und laut zotige Musik gehört. Bei Claudia K. habe er nach ihrer Rückkehr gefragt, um die Musik vorher abzustellen und den Alkohol verschwinden zu lassen. Sein Alkoholkonsum sei häufiges Streitthema in der Beziehung gewesen. Zum Streit sei es trotzdem gekommen und schließlich zum endgültigen Rausschmiss. Beim Packen seiner Sachen habe M. seine Messersammlung aus dem Schrank im Schlafzimmer geholt und Claudia K. im Streit angegriffen. Eine Impulstat nennt der Verteidiger das, wenn auch keine affektive. Für die Verteidigung liegt ein Totschlag vor, keine Heimtücke, keine niederen Beweggründe. Schwemmers Antrag: zwölf Jahre Freiheitsstrafe.

Das letzte Wort

Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling richtet das Wort an den Angeklagten: “Herr M., Sie haben ja jetzt gehört, was die Beteiligten hier ausgeführt und beantragt haben. Sie haben jetzt selbst Gelegenheit, etwas zu sagen.“

Kurz dreht sich Werner M. zu seinem Verteidiger, sie flüstern kurz. Dann sagt M. ins Mikrofon: “Ich möchte was dazu sagen“, und dann, es fällt ihm hörbar schwer, immer wieder bricht er ab: „Es tut mir leid, dass durch mich meine Freundin – ums Leben gekommen ist. Ich bereue es jeden Tag – Ich habe sie geliebt. Mehr will ich nicht sagen.”

Die bisherigen Prozesstage

  1. Der Angeklagte schilderte einen Baustellenunfall aus dem Jahr 1995, unter dem er eigenen Aussagen zufolge noch leidet. Außerdem gab es die Bodycam-Aufzeichnungen der ersten Polizeibeamten vor Ort zu sehen.
  2. Ein Kriminalbeamter berichtete von der Sicherung der Beweise und der Wohnung. Außerdem trat die Rechtsmedizinerin auf und gab ihre Einschätzung zum Tatgeschehen.
  3. Eine Freundin der Geschädigten und ihre Tochter berichten, wie sie die Beziehung zwischen Claudia K. und Werner M. erlebt haben.
  4. Am vierten Prozesstag sind Zeugen aus dem engsten Umfeld des Angeklagten geladen. Eine enge Freundin des Paares berichtet von unerwünschten Annäherungsversuchen des Angeklagten.
  5. Bedrohliche Nachrichten und die verzweifelte Suche nach einer neuen Partnerin: Dieses Bild von Werner M. zeichnet die Aussage eines Kriminalhauptkommissars vor Gericht.
  6. Am sechsten Verhandlungstag im Mordprozess gegen Werner M. berichten Zeugen von Ausrastern des Angeklagten. Eine enge Freundin erzählt von Claudia K.s letztem Nachmittag. Außerdem geht es um die Bedeutung eines lange zurückliegenden Arbeitsunfalls für den Prozess.
  7. Das Gericht hat am siebten Verhandlungstag bekanntgegeben: Neben Heimtücke könnte auch Wut als Mordmotiv in Betracht kommen. Nachbarn schilderten ihre Eindrücke vom Tatabend und Werner M.s Gehirn ist inzwischen untersucht worden.
  8. Zwei Dating-Kontakte erzählen von ihren Erfahrungen mit dem Angeklagten. Der forensisch-psychiatrische Sachverständige berichtet, was Werner M. ihm über die Tat gesagt hat.
  9. Ein Song über dicke Eier, ein lautes „Bumm“ und ein persönlicher Kommentar: Damit steuert eine Nachbarin von Werner M. ein letztes Mosaiksteinchen zur Beweisaufnahme bei. Am Freitag folgen die Schlussvorträge.