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Mordprozess

Mordprozess gegen Leon D. – Verteidigung legt Revision ein

von Stefanie Schweinstetter, veröffentlicht am 18. November 2024 um 10:41 Uhr, Update vom 19. November 2024, 11:27 Uhr

Am vergangenen Freitag war es eine Woche her, dass am Landgericht Bayreuth ein Urteil gegen Leon D. gefallen ist. Nach Ablauf dieser Frist wäre das Urteil rechtskräftig geworden. Das ist nicht geschehen, denn die Verteidigung hat Revision eingelegt.

Neuigkeiten im Mordprozess gegen Leon D. am Landgericht Bayreuth: Am Freitag, den 15. November 2024, ist die einwöchige Frist abgelaufen, Revision gegen das Urteil einzulegen. Das ist auch geschehen, wie die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth auf unsere Nachfrage am Montagvormittag bestätigt.

Verteidigung legt Revision ein

Bei einer Revision geht es nicht darum, erneut Beweise aufzunehmen wie bei einer Berufung, sondern darum zu prüfen, ob es Verfahrens- oder Rechtsfehler gibt. Die Verteidigung von Leon D., vertreten durch Hilmar Lampert, hat am Freitag Revision gegen das Urteil eingelegt, so Judith Oltarjow-Funck vom Landgericht Bayreuth am 18. November. Das Gericht fasse die Urteilsgründe nun schriftlich ab. Sind diese an die Verfahrensbeteiligten zugestellt, beginne eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Verteidigung die Revision begründen könne. Dann gehe das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil wird also zunächst noch nicht rechtskräftig. Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hatte Leon D. am 8. November wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Verteidiger: Entscheidung über Durchführung fällt noch

Zu den Gründen für die Revision sagt der Verteidiger von Leon D., Hilmar Lampert, auf Anfrage: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nur bestätigen, dass Revision von mir zur Fristwahrung eingelegt wurde und die Entscheidung über die Durchführung der Revision erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils getroffen wird.“