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Mordprozess gegen Werner M.: Eifersucht, Abhängigkeiten und ungebetene Fotos
Am vierten Prozesstag sind Zeugen aus dem engsten Umfeld des Angeklagten geladen. Während sein Sohn und seine Ex-Frau schweigen, berichtet eine enge Freundin des Paares von Schwierigkeiten in der Beziehung und unerwünschten Annäherungsversuchen.
Am vierten Prozesstag in der Hauptverhandlung gegen Werner M. standen am Montag vor allem Aussagen aus dem familiären Umfeld im Mittelpunkt – und schon die zweite Freundin Claudia K.s berichtet von unerwünschten Annäherungsversuchen des Angeklagten.
Sohn des Angeklagten verweigert die Aussage
Werner M.s Sohn wählte am Abend des 2. März den Notruf, nachdem sein Vater ihm am Telefon von der Tat berichtete. Darum ging es bereits am ersten Prozesstag, als ein Freund des Sohnes – am Tatabend mit ihm im Auto – aussagte. Der junge Mann ist großgewachsen, trägt Cargohose und eine silberne Halskette und beantwortet Fragen zu seinen Personalien mit „jawoll“. Dann ist seine Zeit im Zeugenstand auch schon wieder vorbei. Als Sohn des Angeklagten darf er die Aussage verweigern und macht von diesem Recht Gebrauch.
Was Werner M.s Sohn zur Tat zu sagen hat, muss also aus dem Notrufprotokoll und aus der Aussage des Ermittlungsrichters, der ihn am 10. März vernommen hat, zusammengesetzt werden. Dass der 23-Jährige nicht spricht, wundert den Ermittlungsrichter, der den jungen Mann als sehr aussagewillig beschreibt. Ihm habe er von einem Anruf des Vaters am Montag vor der Tat erzählt. Sein Vater sei betrunken gewesen, sodass er aus Helmbrechts zu ihm nach Kulmbach gefahren sei um ihn bis Mittwoch zu sich zu holen. Bei dieser Gelegenheit hätte er noch ein Bier mit seinem Vater getrunken. Beim Gehen habe Claudia K. gesagt, sie wolle die Polizei rufen. Den Grund habe er aber nicht erfahren. Gegenüber dem Ermittlungsrichter sagt Werner Ms. Sohn am 10. März – entgegen seiner Aussage am Telefon mit der Polizei – sein Vater sei nicht aggressiv, wenn er trinke.
Auch Werner M.s zweite Frau sagt nicht aus
Werner M.s Tochter, 17 Jahre alt, sagt dagegen aus. Über den Rückfall des Papas sei sie enttäuscht gewesen, aber nicht sauer, darauf besteht sie. Ohnehin beschreibt sie ihr Verhältnis zum Vater als positiv, verbrachte regelmäßig Wochenenden in der gemeinsamen Wohnung von Werner M. und Claudia K.. Ob ihr Vater auch mal ausfällig geworden sei, will die vorsitzende Richterin wissen, zum Beispiel im Gespräch mit ihrer Mutter oder dem Stiefvater. Diese Frage möchte die Zeugin lieber nicht beantworten.
Auch Werner M.s zweite Ex-Frau erscheint am Montag kurz vor Gericht. Auch sie hat als ehemalige Ehefrau des Angeklagten das Recht, die Aussage zu verweigern, was sie auch tut. Auch das Protokoll ihrer Polizeivernehmung möchte sie nicht freigeben. Zwischen ihr und Werner M. soll es zu einer „großen Streitigkeit“ gekommen sein, wie M. am ersten Prozesstag erzählte, als es um seinen Alkoholkonsum ging. Nach diesem Vorfall habe er sich entschieden, in die Psychiatrie auf Entzug zu gehen. Die Zeugin hätte aus erster Hand beschreiben können, wie Werner M. sich in seinen vergangenen Beziehungen verhalten hat. So erfährt das Gericht am Montagvormittag nichts darüber.
Enge Freundin des Paares: Werner M. finanziell abhängig
Am Nachmittag schildert eine enge Freundin von Werner M. und Claudia K. ihre Sicht. Seit Beginn der Beziehung habe sie viel Kontakt zu den beiden gehabt, erzählt sie. Werner habe ihr fast täglich geschrieben, habe ab und zu was in ihrer Wohnung repariert. Auch mit Claudia sei sie eng befreundet gewesen, öfter mit ihr frühstücken gewesen oder bei beiden in der Wohnung in der Blaich zu Gast.
Nach einigen Jahren habe es immer wieder Streits gegeben, von denen sie sowohl von Werner als auch von Claudia hörte. Auslöser: Werners Alkoholproblem. Dass er ihr gegenüber gewalttätig werde oder dass sie Angst habe, habe Claudia nie erwähnt. Sie habe in der Beziehung ohnehin “alles im Griff” gehabt, so die Zeugin: organisiert, geplant, eingekauft. Werner sei dagegen finanziell von ihr abhängig gewesen. Öfter habe sich die Freundin bei ihr beschwert, dass er den Kindern Geld zustecke, das er eigentlich gar nicht übrig gehabt habe. “Eigentlich logisch”, sagt die Zeugin im Gerichtssaal.
Angeklagter verschickte „Dick-Pics“
Und eifersüchtig soll Werner M. gewesen sein, wie die Freundin von Claudia K. erfahren haben will. Wenn Claudia alleine aus dem Haus gegangen sei, sei ihm das gegen den Strich gegangen. “Das hab ich nicht verstanden, weil er ja derjenige war, der nicht treu war”, sagt die Zeugin.
Das weiß sie aus erster Hand. Vor ein paar Jahren habe Werner M. ihr gestanden, dass er sich in sie verliebt habe und ihr ein Foto von seinem Penis geschickt. Vorher gefragt habe er schon, ihr “Nein”, habe ihn aber nicht interessiert. “Ich hab ihm gesagt, er soll sich das schnell aus dem Kopf schlagen”, sagt die Zeugin. Viele Male habe er etwas in diese Richtung geschrieben, auch vor der Trennung nochmal und weiter Fotos geschickt. “Haben Sie ihn da mal zusammengeschissen?” fragt die Richterin. “Ich hab ihm gesagt, dass es reicht und es auch Claudia erzählt”, sagt die Zeugin. Claudia habe die Fotos etwas belächelt und ihr erzählt, dass er auch mit anderen Frauen schreibe. “Sie hat so getan, als ob sie’s locker nimmt. Aber welche Frau trifft sowas nicht?”, so die Zeugin. Auch einer andere Freundin Claudia K.s soll Werner M. sein Interesse bekundet haben.
Freundin: „Ich hab gedacht, das wird Probleme geben“
Über die bevorstehende Trennung sprechen beide Partner mit der Freundin. Werner sei schon auf der Suche nach einer neuen Partnerin gewesen, habe es auch bei der Zeugin noch einmal versucht. “Ich hab gedacht, das wird Probleme geben, weil er ja finanziell von ihr abhängig ist und wahrscheinlich so leicht keine Wohnung finden wird”, meint sie. Claudia dagegen habe von Zukunftsplänen ohne ihn gesprochen. „Sie wollte nach der Trennung ihr Oma-Leben genießen, sich um die Enkel kümmern und endlich frei sein“, sagt die Freundin. Sie schlägt Claudia K. ein Wellness-Wochenende vor. „Wenn Werner weg ist“, habe Claudia gesagt. Sie habe wohl befürchtet, er könne Dinge aus der Wohnung mitnehmen, die ihr gehören. “Ich hab ihr gesagt, es wäre besser, wenn sie sich räumlich trennen. Aber sie wollte ihn nicht vor die Tür setzen.” Claudia habe eben ein großes Herz gehabt, so die Freundin.
Am 2. März, dem Tattag, kommt eine Nachricht auf dem Handy der Zeugin an, über die sie sich wundert: “Wo bist du?”, schreibt ihr Werner M. gegen 17 Uhr, also kurz vor Claudia K.s Tod. “Das hat mich genervt, weil er vorher schon wusste, wo ich bin”, sagt sie. Sie habe geschlussfolgert, dass die Nachricht nicht für sie, sondern für Claudia bestimmt gewesen sei, die mit einer anderen Freundin unterwegs war. An diesem Tag habe sie den gesamten Chatverlauf mit Werner M. gelöscht. Es sei ihr zu viel geworden.
Problembelastete Beziehung
Am vierten Prozesstag wurde deutlich, dass nicht nur das Alkoholproblem des Angeklagten die Beziehung zwischen ihm und seiner Partnerin belastet hat, sondern auch seine finanzielle Situation und seine Annäherungsversuche an andere Frauen.
Am Dienstag, den 26. August, wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.











Am frühen Montagmorgen brannten in Arzberg drei Gartenhütten nieder, wobei ein Wohnhaus leicht beschädigt wurde – verletzt wurde niemand. © Polizeipräsidium Oberfranken
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