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Mordprozess gegen Werner M.: Nachbarn schildern Tatabend
Im Mordprozess gegen Werner M. hat das Gericht am siebten Verhandlungstag bekanntgegeben: Neben Heimtücke könnte auch Wut als Mordmerkmal in Betracht kommen. Nachbarn schilderten ihre Eindrücke vom Tatabend und Werner M.s Gehirn ist inzwischen untersucht worden.
Der siebte Tag der Hauptverhandlung gegen Werner M. beginnt mit einer Ankündigung. Am 26. September wird voraussichtlich noch kein Urteil fallen. Es sind zwei zusätzliche Termine anberaumt.
Zweites Mordmerkmal erfüllt?
Bevor der erste Zeuge aufgerufen wird, erteilt vorsitzende Richterin Andrea Deyerling mehrere Hinweise. Das Gericht zieht nun neben Heimtücke als zweites Mordmerkmal Wut als niedrigen Beweggrund in Betracht. Damit wäre eine Verurteilung wegen Mordes wahrscheinlicher.
Werner M. sei unzufrieden mit der Trennung, seinem Umzug und frustriert von der erfolglosen Suche nach einer neuen Partnerin gewesen, führt die Richterin weiter aus. Außerdem habe es ihm missfallen, dass seine Ex-Partnerin sich ohne ihn verabredete. Für seine Unzufriedenheit habe er allein Claudia K. verantwortlich gemacht. Auch dass sie mit der Trennung gut zurechtzukommen schien und ihr Leben genoss, habe ihn frustriert. Darüber sei er am 2. März so in Wut geraten, dass er plante, sie zu töten.
Ein Schrei und ein Rumpeln: Nachbarn schildern den Tatabend
Die Nachbarn von Werner M. und Claudia K. erscheinen am Mittwochvormittag vor Gericht. Die junge Familie war erst eine Woche vor der Tat in die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses in der Blaich gezogen. Der Eindruck des Paars, als sie sich Werner M. und Claudia K. mit einem Stück Kuchen vorstellten: “Normal, wir haben uns nett unterhalten”, erzählt der 37-Jährige. Dabei gehen beide vorbereitet in den zweiten Stock, sie wissen bereits vom Vermieter, dem Vater der jungen Frau, dass Werner M. ein Alkoholproblem hat.
Besonders eindrücklich schildert das Paar seine Wahrnehmungen vom Abend der Tat. Der 37-Jährige brachte gerade Umzugskartons in den Keller, als er Claudia K. vor dem Haus begegnete. „Wir haben uns kurz gegrüßt“, sagte er. Zurück in der Wohnung hörten kurz darauf beide einen Schrei. „Wir haben uns angeschaut und überlegt, ob wir die Polizei verständigen müssen”, sagt der Zeuge vor Gericht. Seine Partnerin beschreibt, ein “Ah, Hilfe!” gehört zu haben, er beschreibt ein lautes Rumpeln, das dem Schrei gefolgt sei. “Bei uns war kurz zuvor der Hängeschrank von der Wand gebrochen. So ähnlich hat sich das angehört, es war also etwas Schweres”, so der Zeuge. Er habe in den Flur gelauscht, aber nichts mehr gehört und daher nichts weiter unternommen. Zehn Minuten später sei die erste Polizeistreife da gewesen.
Um die Details des Tatabends ging es am fünften Tag des Hauptverhandlung.
Gehirn-MRT zeigt keine Auffälligkeiten
Auch medizinische Fragen spielen am siebten Verhandlungstag eine Rolle. Hintergrund ist ein Baustellenunfall aus dem Jahr 1995, bei dem Werner M. eine Schädelfraktur erlitt. Verteidiger Wolfgang Schwemmer hatte deshalb angeregt, das Gehirn seines Mandanten erneut untersuchen zu lassen. Ein aktuelles MRT vom 10. September ergab jedoch keine Hinweise darauf, dass sich die alten Verletzungsfolgen in Verbindung mit langjährigem Alkoholmissbrauch auf die Hirnstruktur ausgewirkt haben, wie die vorsitzende Richterin vorlas.
Zusätzliche Verhandlungstermine anberaumt
Bislang waren der 24. und der 26. September als letzte Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird es am 26. September nun aber voraussichtlich noch nicht geben. Es sind weitere Prozesstage am 25. September und am 8. Oktober geplant. Die Aussagen von zwei Chat-Bekanntschaften Werner M.s und die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens zu Werner M. werden eine Rolle spielen.











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Symbolbild: Pixabay