Zuletzt aktualisiert am
Nach Messer-Angriff auf Partnerin in Kulmbach: Mordprozess startet im August
Im März 2025 wurde die 60-jährige Claudia K. in ihrer Wohnung in Kulmbach erstochen. Ab dem 20. August muss sich ihr Partner vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke vor.
Ein 54-jähriger Mann aus Kulmbach steht ab dem 20. August vor dem Landgericht in Bayreuth. Ihm wird vorgeworfen, seine Partnerin, die 60-jährige Claudia K. ermordet zu haben.
Das Landgericht gibt in einer Pressemitteilung zur Verhandlung neue Details zum Tatgeschehen bekannt.
Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus Heimtücke vor
Die Polizei hatte bereits im Vorfeld auf bt-Anfrage bestätigt, dass die getötete Frau die Partnerin des am Tatort festgenommenen 54-Jährigen war. Aus der Pressemitteilung zum Prozessbeginn geht nun hervor, dass Claudia K. sich von ihrem Partner trennen wollte. Grund dafür sei gewesen, dass der Angeklagte nach längerer Nüchternheit wieder angefangen habe, Alkohol zu trinken.
Angeklagter soll die Tat geplant haben
Auch bei der Tat soll der Angeklagte alkoholisiert gewesen sein, so die Anklage. Als K. am 2. März von einem Treffen mit einer Freundin wieder zurück in die gemeinsame Wohnung gekommen war, soll ihr Partner sie unvermittelt mit einem Messer angegriffen und ihr zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen, vor allem am linken Arm zugefügt haben. In der Pressemitteilung ist von einem Hilfeschrei die Rede, nach dem der Angeklagte seiner Freundin weitere 25 Schnitte und Stiche in den Hinterkopf, den Rücken, den Nacken und die linke Schulter zugefügt haben soll. Den abschließenden Stich soll er mit voller Wucht ins Gesicht unterhalb des rechten Auges gesetzt haben, so die Pressemitteilung. Teil der Anklage ist, dass der Mann seine Tat geplant haben soll.
Claudia K. soll in ihrer Kulmbacher Wohnung sodann an ihren Verletzungen gestorben sein.
Unseren Artikel zum Thema Femizide finden Sie hier.
Neun Termine angesetzt
Insgesamt neun Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 20. August bis 26. September sind angesetzt. Die Prozesstermine beginnen jeweils um 9 Uhr. 22 Zeugen will das Gericht hören, außerdem einen forensischen Psychiater und einen Rechtsmediziner. Ob am 26. September ein Urteil gesprochen werden kann, wird sich im Laufe des Prozesses zeigen.











Symbolbild. © stock.adobe / Oulaphone
10 bis 15 Schnapspralinen habe er gegessen, gab der Unfallverursacher gegenüber der Polizei zu. © Pixabay