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Ladenschlussgesetz

2. Bürgermeister sucht Konsens mit allen Beteiligten

Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern das neue Ladenschlussgesetz. In Bayreuth will der 2. Bürgermeister Andreas Zippel (SPD) nun alle Beteiligten an einen Tisch holen, um zu klären, „wie intensiv diese Möglichkeiten in unserer Stadt genutzt werden sollen.“

Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz ermöglicht Gemeinden mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten.

So sind:

  • bis zu acht verkaufsoffene Nächte an Werktagen
  • sowie unbürokratisch bis zu vier verkaufsoffene Sonntage möglich
  • Kleinstsupermärkte bis 150 m² dürfen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, öffnen
  • Tourismusorte können an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für bis zu acht Stunden öffnen.

Mehr Details zum Ladenschlussgesetz finden Sie hier.

Gemeinden können die Öffnungszeiten bei Bedarf einschränken. Genau darum geht es auch im Antrag von 2. Bürgermeister Andreas Zippel: Ein Zusammenkommen der Beteiligten soll klären, wie Bayreuth mit diesen neuen Möglichkeiten umgehen möchte.

Zippel: Ausgleich zwischen allen Interessen nötig

Bisher wurden Öffnungszeiten in Bayreuth im Dialog zwischen Einzelhandel, Veranstaltern, Kirchen und Gewerkschaften abgestimmt, schreibt Zippel.

„Dabei haben wir stets einen gesunden Ausgleich zwischen den Interessen des Einzelhandels, der Veranstalter, der Gläubigen und der Gewerkschaften gesucht“, erklärt Zippel in seinem Antrag.

Antrag: Gemeinsame Verordnung erarbeiten

Zippel beantragt, dass die Stadtverwaltung den Dialog mit allen relevanten Gruppen sucht und dem Stadtrat anschließend einen Entwurf für eine neue Rechtsverordnung vorlegt. Ziel ist es, auch mit dem neuen Gesetz Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen.

So erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen und gemeinsam zu entscheiden, wie die Stadt mit den neuen Freiheiten umgehen soll.