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Strengere Regeln für Kaminöfen: Was sich 2025 ändert
von bt-Redaktion
Es gelten in Bayreuth strengere Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen und Kamine, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden. Wer weiterhin heizen möchte, muss nachweisen, dass die Geräte den neuen Anforderungen entsprechen oder sie gegebenenfalls nachrüsten.
Diese Regelung betrifft vor allem den Ausstoß von Kohlenmonoxid und Staub und trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nun nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Was bedeutet das für Kamin- und Ofenbesitzer?
Wer seinen Kamin oder Ofen weiterhin betreiben möchte, muss ab sofort nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte erfüllt. In der Regel genügt ein Nachweis des Herstellers. Fehlt dieser Nachweis, ist ein Weiterbetrieb nur nach einer Nachrüstung mit einem zugelassenen Staubfilter möglich. Diese Nachrüstung kann kostspielig sein, daher sollten Nutzer vorher prüfen, ob sich ein Austausch des Geräts nicht eher lohnt.
Kontrollen und Nachrüstungen durch Schornsteinfeger
Der Schornsteinfeger übernimmt die Kontrolle, ob die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden, und führt die regelmäßige Feuerstättenschau durch. Falls der Kamin oder Ofen nicht den neuen Anforderungen entspricht, dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden, bis die Nachrüstung abgeschlossen ist.
Neue Geräte: Effizient und emissionsärmer
Wer sich für einen neuen Kamin oder Ofen entscheidet, muss sich keine Sorgen um die neuen Vorschriften machen. Moderne Modelle, insbesondere solche mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“, erfüllen bereits die Anforderungen. Diese Geräte sind besonders effizient und emissionsärmer, da sie mit einem Staub- und Feinstaubfilter sowie einer automatischen Luftsteuerung ausgestattet sind, was den Betrieb optimiert und Betriebskosten senkt.
Ausnahmen für historische Öfen und spezielle Geräte
Für bestimmte Geräte gelten Ausnahmen. Historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden, sowie Öfen, die bereits die erste Stufe der Verordnung erfüllen, dürfen weiter betrieben werden. Auch Kachelgrundöfen und Badeöfen sowie selten genutzte offene Kamine und Feuerstellen sind von den neuen Regelungen ausgenommen. In Immobilien ohne andere Heizquelle kann der Betrieb ebenfalls weiterhin erlaubt sein.
Beratung zur Energieeffizienz und Holzheizung
Wer Fragen zur Nutzung von Holz als Brennstoff hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die Beratung ist unabhängig und individuell. Sie findet online, telefonisch oder in persönlichen Gesprächen statt. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale oder kostenfrei unter der Hotline 0800 – 809 802 400.