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Tourismus

Bayreuth denkt über neue Abgabe für Übernachtungsgäste nach

Die Übernachtungszahlen in Bayreuth steigen. Die CSU-Fraktion will diesen Tourismusboom nutzen, um die Stadtkasse zu entlasten – mit einer Abgabe für Übernachtungsgäste. Die richtige Lösung ist bislang aber nicht gefunden.

Die Festspielzeit rückt näher – und mit ihr der gewohnte Ansturm auf Bayreuths Hotels. Von 527.536 Übernachtungen im Jahr 2024 berichtete die Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH (BMTG) zuletzt. Das war der dritte Tourismuszahlen-Rekord in Folge.

CSU schlägt neue Einnahmequelle vor

Die CSU-Fraktion möchte diesen Boom künftig nutzen, um die touristische Infrastruktur der Stadt zu stärken: mit einer neuen Tourismusabgabe. Mit ihrem Antrag schlagen die Stadträte Mirko Matros und Christian Wedlich vor, dass auswärtige Hotelgäste künftig einen Aufschlag auf ihren Übernachtungspreis zahlen sollen. Die so erzielten Einnahmen könnten dann gezielt in die Förderung des Bayreuther Tourismus fließen.

Die Bayreuther Marketing und Tourismus GmbH begrüßt den Vorschlag. Eine touristische Abgabe werde der Stadt dringend benötigte Mittel für die Weiterentwicklung der Infrastruktur und für die Bewerbung Bayreuths als Reiseziel verschaffen, so die BMTG.

Bettensteuer oder Fremdenverkehrsbeitrag?

In der Kulturausschusssitzung am 23. Juni stellte Wirtschaftsreferentin Eva Christina Bär zwei zwei Modelle vor: Bettensteuer und Fremdenverkehrsbeitrag.

Wer profitiert vom Tourismus?

Die Einnahmen aus einem Fremdenverkehrsbeitrag sollen ausschließlich im touristischen Sektor eingesetzt werden. Allerdings darf diese Abgabe erst erhoben werden, wenn die Übernachtungszahl das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Bayreuth erreichte diesen Wert im Jahr 2024 erstmals mit 527.536 Übernachtungen bei rund 74.560 Einwohnern – das sind 7,08 Übernachtungen pro Einwohner. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren wohl fortsetzen. Kritikpunkt für Stadtverwaltung und einige Stadträte: Den Fremdenverkehrsbeitrag zahlen alle, die durch Übernachtungsgäste und Besucher mittelbar oder unmittelbar wirtschaftlich profitieren – also nicht nur Hotels und Gaststätten, sondern alle, deren Kundschaft ganz oder teilweise aus Touristinnen und Touristen besteht. Eine faire und rechtssichere Abgrenzung, wer konkret dazu zählt, sehen sowohl Stadtverwaltung als auch Mitglieder des Kulturausschusses kritisch.

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Bettensteuer trifft auf rechtliche Hürden

Also eine Bettensteuer? Die Bettensteuer oder Übernachtungssteuer ist als örtliche Aufwandsteuer konzipiert, die Hotels und andere Unterkünfte zahlen und in der Regel auf den Übernachtungspreis umlegen. Geschäftsreisen bleiben davon ausgenommen. Die so generierten Einnahmen fließen in die allgemeine Stadtkasse, könnten aber dennoch in die touristische Infrastruktur reinvestiert werden, merkte Eva Bär an.

Der Haken: Die Bettensteuer ist aktuell juristisch umstritten. Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt Städten seit März 2023 die Erhebung einer Bettensteuer. Die München, Bamberg und Günzburg klagen deshalb vor dem Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen dieses Verbot. Die Bayreuther Stadtverwaltung will die Entscheidungen der Gerichte abwarten, bevor sie das Thema wieder auf die Tagesordnung setzt.

Stadt will Urteil abwarten

„Sobald es dazu eine positive Entscheidung gibt, beschäftigen wir uns wieder damit“, sagte Eva Bär. Die Diskussion im Kulturausschuss zeigte, dass die Idee parteiübergreifend Sympathien genießt. Die zentrale Aufgabe bleibe jedoch, die Belastung der Betriebe gerecht zu gestalten. Das betonten mehrere Stadträte.