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Gericht

Urteil im Mordprozess Mainleus: Zwölf Jahre für Roland K.

Im Mordprozess von Mainleus hat das Landgericht Bayreuth ein weiteres Urteil gefällt: Der Angeklagte K. wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich in einer Wohngemeinschaft im Februar 2023. 

Im Strafverfahren wegen Mordes an einem Bewohner von Mainleus im Landkreis Kulmbach hat das Landgericht Bayreuth am 11. Februar 2025 ein weiteres Urteil gefällt. Die 1. Strafkammer sprach den Angeklagten Roland K. des Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Nach sieben Verhandlungstagen und einer umfassenden Beweisaufnahme – darunter Zeugenaussagen sowie rechtsmedizinische und forensisch-psychiatrische Gutachten – sah es das Gericht als erwiesen an, dass es in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 in einer Wohngemeinschaft zu einem tödlichen Streit kam. Das Opfer Heiko F. wurde von seinen Mitbewohnern, dem Angeklagten Roland K. und dem bereits wegen Mordes verurteilten Marcel E., mit verschiedenen Gegenständen schwer verletzt.

Während der Verurteilungsverhandlung schwieg Roland K. auf Anraten seiner Verteidigung. Häufig stützte er den Kopf auf die Hand und starrte fast ununterbrochen vor sich hin. Die Tochter von Heiko F. war bei der Verkündung des Urteils anwesend.

Tatnacht

Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 im „Grünen Haus“, einer WG in Mainleus – fast genau zwei Jahre, bevor das heutige Urteil fiel. Dort lebten mehrere Personen, darunter auch das Opfer Heiko F.

Laut Gericht griffen Roland K. und sein bereits verurteilter Mitbewohner Marcel E. Heiko F. brutal an. Er war in dem Haus oft Gewalt und Erniedrigungen ausgesetzt, wie mehrere Zeugen berichteten. In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar wurde er verprügelt, weil man ihm die Schuld für einen Wasserschaden an der Toilette im ersten Obergeschoss gab.

Die beiden Männer schlugen ihn wiederholt mit einer Ofenstange und einer Krücke. Die Schläge verursachten schwere innere Verletzungen. Trotz seiner lebensgefährlichen Lage riefen die Täter keine Hilfe.

Stattdessen wurde der bewusstlose Heiko F. in einen Wald bei Peesten, zwischen Kulmbach und Kasendorf, transportiert. Dies erfolgte im Lieferdienstwagen von Marcel E. Dort wurde er bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zurückgelassen und erlag seinen schweren Verletzungen.

Hätte Heiko F. überleben können?

Laut dem Gerichtsmediziner Peter Betz hätten Ärzte den Tod nicht verhindern können. Eine Behandlung hätte sein Leben aber um ein bis zwei Tage verlängert.

Die Untersuchung des Tatorts und die Verletzungen des Opfers belegten den Tathergang, bestätigt der Gerichtsmediziner. Heiko F. starb an innerem Verbluten – eine direkte Folge der brutalen Angriffe.

War Roland K. schuldfähig?

Thomas Wenske, der psychiatrische Gutachter, stellte keine psychischen Auffälligkeiten bei Roland K. fest. Er war sich also seiner Taten bewusst.

Zwar konsumierte er Alkohol, daher der Name „Trinker-WG“, doch die genaue Menge konnte nicht bestimmt werden. Eine Berechnung ergab, dass er etwa fünf Liter Bier getrunken haben könnte. Trotzdem konnte er klar denken. Er verschickte Sprachnachrichten, suchte im Internet nach Informationen und organisierte den Abtransport von Heiko F, so der Richter Heim.

Roland K.: Der „Chef“ der WG

Obwohl Roland K. wegen gesundheitlicher Probleme im Rollstuhl saß, galt er als Anführer der WG. Zeugen berichteten, dass er Mitbewohner mit Drohungen und Gewalt kontrollierte.

Er verbrachte die meiste Zeit in einem Sessel im Wohnzimmer. Dennoch betrachtete das Gericht ihn aufgrund der Aussagen mehrerer Zeugen als den entscheidenden Täter.

Gericht sieht Mord durch Unterlassen

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Roland K. nicht nur aktiv an der Tat beteiligt war, sondern auch unterließ, Hilfe zu rufen.

Er wusste, dass Heiko F. schwer verletzt war. Trotzdem unternahm er nichts, um ihn zu retten. Das erfüllt den Tatbestand des Mordes durch Unterlassen.

Das Strafmaß: 12 Jahre Gefängnis

Das Gericht entschied sich für eine reduzierte Strafe, da der Mord durch Unterlassen erfolgte:

  • 10 Jahre für Mord durch Unterlassen
  • 4 Jahre und 6 Monate für gefährliche Körperverletzung
  • Gesamtstrafe: 12 Jahre Haft

Da Roland K. nicht schwer alkoholabhängig war, ordnete das Gericht keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Kann Roland K. in Revision gehen?

Ja. Innerhalb einer Woche kann er gegen das Urteil Revision einlegen. Dies muss durch einen Anwalt geschehen und begründet werden.

Sollte er keine Revision einlegen, wird das Urteil rechtskräftig. Zudem muss er die Verfahrenskosten und die Auslagen der Nebenklage tragen.

Als die Möglichkeit einer Revision besprochen wurde, hörte Roland K. aufmerksam zu. Nach der Sitzung zog sein Verteidiger eine Zigarette aus der Tasche. Roland K. bat ebenfalls um eine. Als er sie erhielt, lächelte er, bevor er im Rollstuhl aus dem Saal geschoben wurde.