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Videoüberwachung an der ZOH: Stadt Bayreuth bleibt bei ihrer Linie
Die Diskussion um eine mögliche Videoüberwachung an der Zentralen Omnibushaltestelle (ZOH) in Bayreuth hat den Stadtrat erneut beschäftigt. In der Sitzung am 28. Januar beantwortete die Stadtverwaltung einen Antrag von Stadtrat Stephan Müller (BG).
Sicherheitsgefühl und objektive Sicherheit fallen nicht immer zusammen: Die Zentrale Omnibushaltestelle (ZOH) in Bayreuth gilt laut Polizei nicht als kriminalitätsbelasteter Ort. Meldungen von Passanten sowie Mitarbeitenden der Stadtwerke zeichnen jedoch ein anderes Bild.
Die BG hatte bereits vor Monaten eine Videoüberwachung an der ZOH ins Gespräch gebracht. In dieser Woche stellte Stadtrat Stephan Müller erneut einen Antrag. Auslöser war eine Aussage von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Bayreuth.
Im Antrag stellte Müller zwei Fragen
- Ist die Stadt Bayreuth nach der Aussage des Innenministers bereit, die Prüfung einer Videoüberwachung an der ZOH erneut aufzunehmen?
- Und räumt die Stadtverwaltung ein, dass zusätzliche Maßnahmen nötig sind, um das Sicherheitsgefühl an der ZOH zu erhöhen?
Darauf antwortete die Stadtverwaltung in der jüngsten Stadtratssitzung am 28. Januar.
Keine neuen Voraussetzungen für Kameras
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger stellte klar, dass sich an der rechtlichen Bewertung nichts geändert habe. Zwar sei bekannt, dass der Innenminister das Thema angesprochen habe, Bayreuth gelte nach polizeilicher Statistik jedoch weiterhin nicht als kriminalitätsbelasteter Ort. „Bayreuth ist kein Hotspot“, so Ebersberger.Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung derzeit nicht erfüllt.
In Städten wie Coburg habe sich die Lage anders dargestellt: Dort habe sich der Anteil registrierter Straftaten am Busbahnhof während einer längeren Beobachtungsphase deutlich erhöht. Diese Phase diene auch dazu, mögliche Dunkelfelder aufzuhellen. Für Bayreuth lägen bislang keine neuen Zahlen vor. Ein erneutes Aufgreifen der Videoüberwachung sei daher aktuell nicht veranlasst.
Mehr Präsenz statt Kameras
Zur zweiten Frage Müllers, ob nach den Aussagen des Innenministers zusätzliche Maßnahmen nötig seien, erklärte Ebersberger, die Stadt nehme das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sehr ernst.
Belästigungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten würden konsequent verfolgt, so Ebersberger weiter. Zusätzliche Maßnahmen seien jedoch nicht beschlossen worden, da sich die Einschätzungen von Innenministerium und Stadtverwaltung „nahezu decken“.
Stattdessen habe die Polizei ihre Präsenz an der ZOH bereits deutlich erhöht. Seit Anfang Dezember veröffentlicht die Polizei wöchentlich einen besonderen Bericht zur ZOH. Es gibt mehr Kontrollen, auch die Sicherheitswacht ist verstärkt im Einsatz.
„Sollte sich während der Beobachtungsphase zeigen, dass die strengen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Videoüberwachung auch durchgeführt“, betonte der Oberbürgermeister.
Eine Anordnung allein aufgrund eines subjektiven Unsicherheitsgefühls sei aus Datenschutzgründen jedoch nicht möglich.
Prüfverfahren läuft weiter
Rechtsreferentin Ruth Fichtner ergänzte, dass ein polizeiliches Prüfverfahren zur Videoüberwachung bereits laufe. Dieses unterscheide sich von einer kommunalen Überwachung und habe andere rechtliche Grundlagen. „Das widerspricht sich nicht“, sagte Fichtner. Die Polizei erhebe derzeit die notwendigen Daten, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können.
Kameras nur bei klarer Rechtsgrundlage
Die Stadt Bayreuth hält damit an ihrer Linie fest: Videoüberwachung an der ZOH bleibt möglich, aber nur, wenn belastbare Zahlen und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bis dahin setzt die Stadt auf verstärkte Polizeipräsenz statt auf Kameras.











Hatte hier das Hochschieben zu einem geknickten Plakat geführt? © Michael Christensen
Dr. Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei des Bezirks Oberfranken, bei der Suche nach Hinterlassenschaften des Fischotters an der Aufseß auf dem Gelände der Lehranstalt für Fischerei. © Serafina Heerling