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Vogelgrippe in Bayreuth: Was Geflügelhalter jetzt wissen sollten
Das Geflügelpest-Risiko steigt: Das Veterinäramt informiert über Hygiene, Fütterung und gesetzliche Pflichten.
Nach dem Nachweis des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1 bei einer toten Wildente am Röhrensee verschärft sich die Lage für Geflügelhalter in Bayreuth und der Region.
Auch in benachbarten Landkreisen wurden infizierte Wildvögel festgestellt. Damit steigt das Risiko eines Viruseintrags in Hausgeflügelbestände deutlich.
Das Veterinäramt empfiehlt daher allen Haltern – vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Hobbyhalter mit wenigen Tieren – ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.
Kontakt zu Wildvögeln konsequent vermeiden
Ziel aller Maßnahmen ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Besonders wichtig ist dabei die Versorgung mit Futter und Wasser:
- Gefüttert werden sollte nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, sollte nicht als Tränkwasser verwendet werden.
- Futter, Einstreu und Gerätschaften sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
Strenge Hygiene im Stall
Zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen gehört außerdem:
- Stallbereiche sollten gegen unbefugten Zutritt gesichert sein.
- Betriebsfremde Personen sollten Geflügelbereiche nur mit Schutz- oder Einwegkleidung betreten.
- Bei Außenvolieren ist darauf zu achten, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist und auch kein Kot über offene Dachbereiche eingetragen werden kann.
Für gewerbliche Geflügelhalter sind zusätzlich folgende Maßnahmen wichtig:
- Schutzkleidung sollte nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden; Einwegkleidung ist nach Gebrauch ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Gerätschaften, Verladeplätze und Transportfahrzeuge sollten nach der Nutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Eine regelmäßige und dokumentierte Schadnagerbekämpfung wird empfohlen.
- Am Stallzugang sollten Handwaschmöglichkeiten sowie Desinfektionsmatten oder -bäder vorhanden sein.
Früherkennung ist entscheidend
Neben der Prävention spielt die Früherkennung eine zentrale Rolle. Tierhalter müssen unverzüglich einen Tierarzt einschalten, wenn:
- In Beständen bis 100 Tiere innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere verenden.
- In größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden sterben.
- Die Legeleistung oder Gewichtszunahme deutlich einbricht.
In reinen Enten- und Gänsebeständen gelten angepasste Werte:
- Wenn über einen Zeitraum von vier Tagen mehr als die dreifache der üblichen Sterblichkeit im Bestand auftritt
- oder die übliche Gewichtszunahme beziehungsweise Legeleistung um mehr als fünf Prozent zurückgeht,
muss ebenfalls unverzüglich ein Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus ausschließen.











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