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Walküre-Areal: Beratung über Teilabriss vorerst verschoben
Die geplante Beratung über den Teilabriss denkmalwürdiger Gebäude auf dem Walküre-Areal wurde im Stadtentwicklungsausschuss vertagt. Streitpunkt war die Frage, ob der Ausschuss beschließen oder nur beraten darf.
Eigentlich hätte der Stadtentwicklung heute über den Abriss mehrerer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Walküre beraten sollen. Ein privater Vorhabensträger möchte dort Wohnungen errichten und Gebäude abreißen, die das Landesamt für Denkmalpflege für denkmalwürdig befunden hat. Mehr dazu lesen Sie hier. Inhaltlich wurde es aber im Ausschuss zu diesem Punkt gar nicht. Diskutiert wurde trotzdem.
Beraten oder beschließen?
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellte CSU-Fraktionsvorsitzender Stefan Specht einen Geschäftsordnungsantrag: Der Stadtentwicklungsausschuss solle nicht nur wie geplant beraten und dem Stadtrat eine Empfehlung aussprechen, sondern gleich beschließen, ohne dass das Thema in den Stadtrat kommt. Denkmal-Angelegenheiten seien laut Geschäftsordnung Sache des Stadtentwicklungsausschuss.
Nach kurzem Blättern herrschte Einigkeit: Ja, das steht da so. Praktisch sei es aber in den letzten Jahren immer so gewesen, dass Denkmalangelegenheiten auch durch den Stadtrat gingen, sagte Ruth Fichtner, Referentin für Personal, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Oberbürgermeister empfiehlt Verschiebung
Und jetzt? Einfach von beratend auf beschließend „umzuswitchen“, sei keine Option, sagte Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU). Die Ausschussmitglieder seien zur Beratung geladen, nicht zur Beschlussfassung. „Weil das ein komplexer rechtlicher Vorgang ist, kann ich nur empfehlen den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und nochmal zu prüfen“, sagte er.
Die Gegenrede zum Antrag von Stefan Specht kam von BG-Stadtrat Karsten Schieseck: „Es geht hier um Herzblut, das vergossen wird, darum wie Bayreuth in Zukunft aussehen soll und darum, wie tief wir in die Rechte des Eigentümers eingreifen dürfen“, sagte er. Einen solchen Prozess zu verkürzen wäre „ein Schlag ins Gesicht“ oder aber, so Schieseck weiter: „Wenn ich ganz böse bin, könnte ich das auch taktisch sehen: als Versuch, die Chancen zu erhöhen, eigene Vorstellungen durchzubringen.“
Tagesordnungspunkt vertagt
Der Antrag von Stefan Specht, noch am selben Tag abzustimmen, fand keine Mehrheit. Zehn der siebzehn anwesenden Stimmberechtigten waren dagegen. Ein weiterer Geschäftsordnungsantrag, diesmal von Grünen-Stadtrat Stefan Schlags, zielte darauf ab, den Tagesordnungspunkt abzusetzen – dieser Antrag wurde mit drei Gegenstimmen angenommen. Damit wird die Beratung über den Teilabriss erst im nächsten Jahr wieder auf der Tagesordnung stehen.
Zum Hintergrund
In der Sache geht es darum: der Grundstückseigentümer hat im September einen Antrag gestellt, das ehemalige Produktionsgebäude, das Rundofenhaus mit Brennerei und Weißbetrieb und dessen Erweiterungsbau im Süden abreißen zu können. Erhalten bleiben sollen das Verwaltungsgebäude an der Gravenreuther Straße, die Einfriedung und das Tor. Auch die Fabrikantenvilla steht nicht zur Debatte, sie befindet sich laut Stadt nicht im Eigentum des Vorhabensträgers.
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte
Das Landesamt für Denkmalpflege hat seine Einschätzung schon abgegeben: Die Gebäude sind denkmalwürdig und sollen nicht abgerissen werden. Aber: Die Erhaltungspflicht von Baudenkmälern endet, wo die denkmalgerechte Nutzung der Objekte für den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar wird. Dieser hat ein Gutachten angekündigt, das das belegen soll.
Kann das Gutachten die Unzumutbarkeit nachweisen, kann die untere Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis zum Teilabriss erteilen.











Archivbild: Neele Boderius
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