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Warum der Landkreis die Frauenhaus-Finanzierung beendet
Der Landkreis Bayreuth plant, sich ab 2027 aus der Finanzierung des Frauenhauses zurückzuziehen. Künftig soll der Freistaat Bayern übernehmen; wie genau die Finanzierung aussehen wird, ist bislang unklar.
Das neue Gewalthilfegesetz soll Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schützen. Es schafft erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und fachliche Beratung. Damit setzt der Staat seine Schutzpflicht um und erfüllt Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Finanzierung soll dabei künftig von den Ländern übernommen werden – nicht mehr von den Kommunen.
Seit dem 28. Februar 2025 ist das bundesweite Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft. Ab 2027 übernehmen die Länder die alleinige Sicherstellungs- und Finanzierungsverantwortung für das Gewalthilfesystem. Damit entfällt die bisherige Mitfinanzierung durch Stadt und Landkreise.
Aktuelle Vereinbarung und gesetzliche Anpassung
Mit dem neuen Gesetz muss Bayern bis Ende 2026 eine Ausgangsanalyse durchführen und ein Landesausführungsgesetz erlassen, das konzeptionelle Ausrichtung, personelle und räumliche Ausstattung sowie angemessene Finanzierung regelt.
Die bisherige gemeinsame Vereinbarung zwischen der Stadt Bayreuth, den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach sowie dem Caritasverband Bayreuth e. V. zur Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses gilt seit dem 1. Januar 2024.
Durch eine Kündigung der Vereinbarung soll künftig der Freistaat Bayern die Finanzierung übernehmen, während die Kommunen entlastet werden.
Fristgerechte Kündigung notwendig
Andrea Weydenhammer, Fachbereichsleiterin für Soziale Hilfen im Landratsamt, erläuterte im Kultur- und Sozialausschuss, dass die Vereinbarung nur mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist. Eine Kündigung zum Ende 2026 hätte demnach bis 30. Juni erfolgen müssen, um ab 2027 nicht weiter gebunden zu sein.
Weydenhammer betonte:
„Die Kündigung erfolgt nicht wegen mangelnder Wertschätzung oder Unzufriedenheit mit den Leistungen des Verbandes. Ganz im Gegenteil, das ist hervorragend gelaufen.“
Am 16. Januar wurde das Vorgehen mit Vertretern des Caritasverbands besprochen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Landrat Florian Wiedemann unterstrich die Ausführungen von Weydenhammer und betonte, dass der Landkreis dadurch Kosten sparen könne.
Politische Reaktionen
Kreisrätinnen Sabine Habla (CSU) und Sandra Huber (Grüne) unterstützten die Maßnahme, betonten jedoch, dass weiterhin politischer Druck notwendig ist, um ausreichende Finanzierung und Gewaltschutz sicherzustellen. Karin Barwisch (FWG) betonte die Dringlichkeit der Entscheidung und hofft auf eine zeitnahe Vorlage des Landes, um die wichtige Arbeit des Frauenhauses finanziell abzusichern.
Beschlussfassung
Der Ausschuss für Kultur und Soziales beschloss einstimmig die Kündigung der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreisen Bayreuth und Kulmbach sowie dem Caritasverband Bayreuth e. V. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Kündigungsschreiben zu erstellen.











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