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Natur und Umwelt

Wolf gedeiht in Oberfranken: Monitoring, Herdenschutz und finanzielle Hilfe

Der Wolf breitet sich in Oberfranken weiter aus. Ziel der Behörden ist ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wildtier durch Monitoring, Beratung und gezielte Fördermaßnahmen.

Im Sommer 2025 wurde im Bereich des Fichtelgebirges ein neues Wolfsterritorium ausgewiesen, das sich über Oberfranken und Teile der nördlichen Oberpfalz erstreckt. Fotoaufnahmen einer Wölfin mit Gesäuge sowie Bilder von Wolfswelpen belegen eine erfolgreiche Reproduktion.

Weitere Wolfsvorkommen im Raum Bayreuth

Neben dem Territorium „Fichtelgebirge“ besteht im südlichen Landkreis Bayreuth das Territorium „Kitschenrain“. Dort lebt derzeit ein Wolfsrudel, bei dem ebenfalls im Sommer 2025 erneut Wolfswelpen nachgewiesen wurden.
Weiter südlich hat sich der Schwerpunkt des Rudels im Territorium „Veldensteiner Forst“ nach Osten auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr verlagert. In der angrenzenden Oberpfalz liegen zudem die Territorien „Manteler Forst“ und „Pressather Wald“.

Und während der Wolf grundsätzlich willkommen ist, verstehen die Behörden, dass es zu Konflikten kommen kann. Um ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben zu fördern, gibt es mehrere Maßnahmen.

Monitoring und Ansprechpartner zum Wolf

Die Entwicklung der Wolfsterritorien in Bayern und bundesweit ist online über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) einsehbar.

Für Fragen zum Wolfsvorkommen oder zum richtigen Verhalten bei Begegnungen steht das Wildtiermanagement der Regierung von Oberfranken zur Verfügung. Aktuelle Daten werden zentral von der Fachstelle Große Beutegreifer am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) erfasst. Hinweise auf Wolf, Luchs oder Bär sollen auch beim LfU gemeldet werden.

Herdenschutz im Fokus: Förderung bis zu 100 Prozent

Mit der Ausweisung des Wolfsterritoriums im Fichtelgebirge wurde im Sommer 2025 auch ein Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs sowie eine Förderkulisse für Herdenschutzmaßnahmen festgelegt. Innerhalb dieser Gebiete ist die Anschaffung wolfsabweisender Zäune bis zu 100 Prozent förderfähig.

In Wolfsgebieten ist nach EU-Vorgaben ein Grundschutz erforderlich, um bei Schäden Ausgleichszahlungen zu erhalten. Im Fichtelgebirge läuft die Übergangsfrist zur Errichtung des Grundschutzes bis zum 31. August 2026. Beratung zum Herdenschutz bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg an.

Notfallhilfe bei akuter Gefährdung

In begründeten Einzelfällen können Weidetierhalter bei unzureichender Zäunung kurzfristig ein Notfallzaunset der Regierung von Oberfranken ausleihen. Die Koordination erfolgt über das Wildtiermanagement, die Abholung ist in Bayreuth möglich.

Aktuelle Informationen online abrufbar

Die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Wolfsgebiete sowie die Förderkulissen für Herdenschutzmaßnahmen sind zum Jahreswechsel auf der Internetseite des LfU Bayern veröffentlicht.