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Tierschutzverstoß

54 Königspythons in Kisten gehalten: Reptilienauffangstation war die Rettung

54 Königspythons wurden in verdreckten Kisten entdeckt, ohne ausreichend Wasser und teils von Schimmel befallen – das Veterinäramt griff ein. Doch der Halter wehrt sich vor Gericht gegen die Vorwürfe, was eine Debatte über die umstrittene Rackhaltung entfacht.

In einem aufsehenerregenden Fall im Landkreis Wunsiedel hat das Veterinäramt vor zwei Jahren 54 Königspythons aus einer nicht tiergerechten Haltung beschlagnahmt und in die Reptilienauffangstation München gebracht. Der Halter, ein 35-jähriger Mann, sieht sich zu Unrecht beschuldigt und hat Einspruch eingelegt. Der Fall wird aktuell vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth verhandelt. Als Zeuge tritt dort auch ein Vertreter der Reptilienauffangstation auf, die die Tiere nach dem Fund aufnahm.

Schockierende Zustände aufgedeckt

Die Behörden wurden auf den Fall aufmerksam, nachdem die Schlangen in sogenannten „Racks“ untergebracht waren – speziellen Kisten mit Schubladensystem, die für eine platzsparende und effiziente Haltung genutzt werden. Bei einer Kontrolle vor über zwei Jahren stellten Sachverständige fest, dass die Behälter mit Kot, Urin und Futterresten verunreinigt waren. Teilweise war Schimmelbefall vorhanden, und auch die Wassernäpfe waren leer oder stark verschmutzt. Das Veterinäramt griff daraufhin ein und ordnete die Unterbringung der Tiere in einer fachgerechten Einrichtung an.

Expertenmeinung: Haltung in Racks tierschutzwidrig

Kann man überhaupt so viele Tiere tierschutzkonform halten? Laut Tierarzt Thomas Türbl von der Reptilienauffangstation in München ist das theoretisch schon denkbar. Entscheidend sei die Art der Unterbringung und Pflege. Werden Tiere in „Racks“ gehalten, um Platz zu sparen und den Pflegeaufwand zu minimieren, entspreche dies nicht den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung. Der Verdacht, dass jemand die Tiere auf diese Weise hält um mit ihnen wenig Arbeit zu haben aber potentiell viel Gewinn machen zu können, liegt zumindest nahe.

Große Funde von Reptilien kommen immer wieder vor

Der aktuelle Fall reihe sich in eine Serie von Vorfällen ein, in denen Reptilien in problematischen Zuständen beschlagnahmt wurden, erzählt Türbl. 2023 wurden mehrfach bis zu 100 Tiere aus nicht artgerechter Rackhaltung sichergestellt. Zudem gab es große Fälle wie eine Zollbeschlagnahmung von Echsen und Amphibien am Flughafen München oder den Fall eines Spinnenforschers, der hunderte Tiere hielt. Ein besonders gravierender Fall ereignete sich 2022 in Brandenburg, als eine sogenannte Auffangstation aufgelöst wurde. Dort fanden die Behörden eine riesige Anzahl an Tieren, darunter nicht nur Schlangen und Echsen, sondern auch Affen, Pelikane und sogar Kamele.

Reptilienhaltung in der Wohnung: Möglich, aber mit Verantwortung

Tatsächlich sei es oft einfacher, ein Reptil wie eine Bartagame oder einen Leopardgecko artgerecht zu halten als einen Hamster oder ein Meerschweinchen. Viele Nagetiere haben sehr komplexe soziale und räumliche Bedürfnisse, die nur schwer in Wohnungen erfüllt werden können. Wichtig sei jedoch in jedem Fall fundierte Fachkenntnis, um die richtige Haltung zu gewährleisten.

Fortpflanzung und Herausforderungen in der Reptilienhaltung

Ein oft diskutiertes Thema ist die Fortpflanzung von Haustieren. Dass die Menge der Tiere aus dem Ruder läuft, wie es bei Säugetieren regelmäßig vorkommt, ist bei Reptilien nicht der Fall. Tatsächlich betreffen Massenhaltungen in der Regel Menschen, die die Tiere kreuzen, um sie zu verkaufen.

Anders als bei Säugetieren ist eine Kastration meist kein Thema, da viele Reptilien Eier legen und diese einfach unbebrütet fortgenommen werden können. Die Fortpflanzung kann zudem in der Regel durch Einzelhaltung verhindert werden, da Schlangen und viele andere Reptilien keine sozialen Gruppen benötigen.

Die größten Herausforderungen in der Reptilienhaltung bestehen vor allem im technischen Aufwand: Lampen, UV-Beleuchtung und Wärmequellen sind essenziell.

Fazit: Gericht entscheidet über Verantwortlichkeit

Der Fall des 35-jährigen Schlangenhalters wird weiterhin juristisch verhandelt. Die zentrale Frage ist, ob die von ihm praktizierte Haltung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar war oder nicht. Experten mahnen, dass Tierhaltung stets an die Bedürfnisse der jeweiligen Art angepasst werden muss. Der Prozess wird zeigen, ob die Rackhaltung im aktuellen Fall gerechtfertigt oder die Wegnahme der Tiere rechtmäßig war.

Die Entscheidung könnte ein wichtiges Signal für den Tierschutz setzen – insbesondere in der Diskussion um die Haltung exotischer Tiere.