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Gedenktag

80 Jahre Kriegsende: Einblick in die soziale Entschädigung

Am 8. Mai 2025 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 80. Mal. In diesem Gedenkjahr gibt die Bayerische Sozialverwaltung einen Einblick in ihre Leistungen für Betroffene.

Im Jahr 2024 wurden in Bayern rund 34,2 Millionen Euro an Kriegsopfer und deren Hinterbliebene ausgezahlt.

ZBFS: Zuständig für soziale Entschädigung in Bayern

Verantwortlich für die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Behörde betreut Leistungen nach dem vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV), dem Nachfolger des früheren Bundesversorgungsgesetzes.

Wer Anspruch auf soziale Entschädigung hat

Nicht nur ehemalige Soldaten oder Hinterbliebene von Gefallenen haben Anspruch. Auch Personen, die durch die Spätfolgen des Krieges geschädigt wurden – zum Beispiel durch Blindgänger oder Minen – erhalten Unterstützung. Dabei geht es um gesundheitliche Schäden, die auch Jahrzehnte später noch auftreten können.

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3.100 Berechtigte erhalten noch Leistungen – Älteste Witwe ist 108 Jahre alt

Ende 2024 hatten in Bayern noch etwa 3.100 Menschen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um unmittelbar durch den Krieg geschädigte Personen sowie um Waisen und Witwen von Kriegsopfern.
Präsident Dr. Norbert Kollmer erklärt:

„Die Versorgung von Kriegsopfern befindet sich demografisch bedingt im Wandel.“

  • Stadt Bayreuth: 22 Anspruchsberechtigte

  • Landkreis Bayreuth: 23 Anspruchsberechtigte

  • Bezirk Oberfranken: 247 Anspruchsberechtigte

Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt:

  • Der älteste Geschädigte war 105 Jahre alt

  • Die älteste Waise 97 Jahre

  • Die älteste Witwe ist 108 Jahre alt – sie gilt als ältester Versorgungsfall in Bayern

Leistungen über die finanzielle Entschädigung hinaus

Neben dem finanziellen Ausgleich bietet das SGB XIV auch medizinische Versorgung, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sowie Pflegeunterstützung. Diese Hilfen sollen die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.