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AfD-Veranstaltung in Seybothenreuth: Wegen Höcke vor Gericht
Vor der geplanten AfD-Wahlkampfveranstaltung am 14. Februar in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth läuft ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke bei der Veranstaltung sprechen darf.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Bayreuth kam der AfD-Kreisverband Bayreuth bereits im Dezember 2025 auf die Gemeinde in Hinblick auf die Nutzung der Halle für eine Wahlkampfveranstaltung zu. Diese genehmigte die Veranstaltung zunächst.
Die Gemeinde verwies dabei auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit, das auch politische Parteien schützt, solange ihre Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt ist. Inzwischen strebt sie jedoch an, die öffentlich-rechtliche Nutzungsgenehmigung so anzupassen, dass Höckes Auftritt ausgeschlossen wird. Nach Angaben der Gemeinde habe sie erst später von seiner geplanten Teilnahme erfahren.
Der Gemeinderat Seybothenreuth verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung fraktionsübergreifend eine „Resolution für Demokratie und Toleranz“. Gleichzeitig beschloss das Gremium, einen Widerruf der Nutzungsgenehmigung zu prüfen, um den unerwünschten Auftritt Höckes zu vermeiden.
Als rechtliche Grundlage verweist die Gemeinde auf Artikel 21 Abs. 1a der Gemeindeordnung, eine Vorschrift, die erst kürzlich vom Bayerischen Landtag erlassen wurde und seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Danach besteht kein Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen, bei denen Inhalte zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder antisemitischer Natur sind.
AfD kündigt juristische Schritte an
Bezirksrat Mario Schulze, Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Bayreuth, erklärte, die Behauptung der Gemeinde Seybothenreuth, mit Höckes Auftritt bestehe die konkrete Gefahr, dass die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigend, verherrlichend oder rechtfertigend in Kauf genommen werde oder antisemitische Äußerungen erfolgen könnten, sei eine „unverschämte und haltlose Unterstellung“, die er „aufs Schärfste“ zurückweise.
„Wir haben ein Schreiben von der Gemeinde Seybothenreuth heute bekommen, dass wir die Halle nutzen dürfen, Björn Höcke allerdings nicht reden darf“, sagte Schulze. Die Partei bringt die Angelegenheit vor Gericht. Schulze zeigt sich überzeugt, dass Höcke dennoch auftreten werde.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte, dass ein Eilverfahren anhängig ist. Die Entscheidung soll voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages, dem 12. Februar 2026, fallen.
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Vergleichbarer Fall in Bayern wegen Höcke-Auftritt
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. Februar 2026. Dort stellte das Gericht in einem Eilverfahren fest, dass eine Kommune einer Partei eine bereits zugesagte Halle wegen des Gleichbehandlungsgebots nicht ohne Weiteres entziehen darf. Die Richter bezeichneten die Bedenken der Stadt Lindenberg gegen einen geplanten Höcke-Auftritt zwar als nachvollziehbar, sahen jedoch rechtliche Hürden für einen Widerruf der Hallenvergabe, berichtet BR24.
Wie das Verwaltungsgericht Bayreuth entscheiden wird und welche rechtlichen Maßstäbe sich daraus ergeben, ist derzeit noch offen.
Gegenkundgebungen angekündigt: Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor
Unabhängig vom juristischen Verfahren bereiten sich Gemeinde, Polizei und Behörden auf den Veranstaltungstag vor. Mehrere Initiativen und Bündnisse haben Gegenkundgebungen angekündigt, die bereits offiziell angezeigt sind.
Nach Angaben der Polizei kommt es am 14. Februar zwischen etwa 15 und 20 Uhr rund um die Mehrzweckhalle in Seybothenreuth zu weiträumigen Verkehrssperren. Anwohner, insbesondere im Bereich Burgstallring, können je nach Lage über den Buchenweg aus Richtung Würnsreuth zufahren, sollen jedoch ein Ausweisdokument zur Legitimation mitführen. Für Teilnehmer der Versammlungen stehen im unmittelbaren Umfeld der Halle keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Aufgrund der erwarteten Dynamik zwischen Veranstaltung und Gegendemonstrationen bereiten sich Polizei und Landratsamt Bayreuth auf einen größeren Einsatz vor. Sowohl die Wahlkampfveranstaltung als auch die angemeldeten Proteste stehen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit.












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