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Bikepark vs. Naturschutz: Der Kornberg im Fokus der Justiz
Tourismus-Magnet oder Naturschutz-Falle? Am 9. März 2026 blickt die Region auf den Sitzungssaal I des Verwaltungsgerichts in Bayreuth. In drei Verfahren geht es um die Frage, wie viel Freizeitrummel der Große Kornberg verträgt und wer künftig wo noch Radfahren darf.
Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg plant Großes: Rund um die bestehende Liftanlage soll ein moderner, interaktiver Mountainbike-Park entstehen. Doch was für die einen ein wichtiger Impuls für den lokalen Tourismus ist, ruft für andere massive rechtliche Bedenken hervor. Am kommenden Montag muss die 2. Kammer unter dem Vorsitz von Richter am König entscheiden.
Naturschutz vs. Tourismus: Der LBV klagt gegen Baugenehmigung
Den Auftakt macht um 11:00 Uhr die Klage des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV). Der Umweltverband zieht im Wege einer Verbandsklage gegen den Freistaat Bayern vor Gericht (Az. B 2 K 25.79).
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Der Kern des Streits: Die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Park. Während der Zweckverband auf ein vielfältiges Streckenangebot setzt, hält der LBV das Vorhaben für bauplanungsrechtlich unzulässig. Die Naturschützer befürchten, dass die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Belastung durch den erwarteten Besucheransturm aufzufangen.
„Beruhigte Bereiche“: Wenn der Naturschutz das Radfahren einschränkt
Besonders brisant ist die Strategie, mit der die touristische Mehrbelastung kompensiert werden soll. Um die Natur zu schützen, sollen auf einer gewaltigen Fläche von circa 1.800 Hektar sogenannte „beruhigte Bereiche“ geschaffen werden.
Mittels Allgemeinverfügungen der Landratsämter Hof und Wunsiedel sollen dort die Rechte von Radfahrern und Fußgängern eingeschränkt werden. Das Ziel: Den Druck von sensiblen Waldflächen nehmen. Doch genau hier regt sich Widerstand von privater Seite.
Klage eines Radfahrers: Freiheit auf zwei Rädern in Gefahr?
Um 13:00 Uhr stehen zwei Verfahren des Klägers Marco Schwarzak aus Haar auf der Tagesordnung. Als leidenschaftlicher Radfahrer wehrt er sich gegen die geplanten Einschränkungen am Großen Kornberg.
Seine Argumentation:
- Unnötige Einschränkungen: Er hält die pauschalen Verbote durch die Allgemeinverfügungen für unverhältnismäßig.
- Freies Betretungsrecht: Schwarzak möchte das Gebiet auch weiterhin uneingeschränkt nutzen können.
Damit prallen zwei Welten aufeinander: Der Naturschutz, der zur Kompensation des Bikeparks weite Teile des Berges für den allgemeinen Radverkehr reglementieren will, und der individuelle Anspruch auf Erholung in der freien Natur.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird wegweisend für die touristische Entwicklung im Fichtelgebirge sein. Es geht um die Grundsatzfrage: Kann man einen intensiven Sport-Tourismus fördern, indem man im Gegenzug den „normalen“ Bürgern den Zugang zu anderen Waldflächen beschränkt?











Maestro Giora Feidman. © Kai Weise
Landratsamt Bayreuth. © Michael Christensen