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Zuletzt aktualisiert am 5. März 2026 | 14:28

Sozialreform

„Bürgi“ wird abgeschafft – Bundestag beschließt neue Grundsicherung

von Moritz Kammerer

Der Bundestag hat die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer neuen Grundsicherung beschlossen. Die Reform setzt stärker auf Arbeitsaufnahme, strengere Mitwirkungspflichten und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten.

Deutscher Bundestag Foto: Deutscher Bundestag/MELDEPRESS/AMS
Deutscher Bundestag Foto: Deutscher Bundestag/MELDEPRESS/AMS

Bundestag beschließt Reform der Sozialleistungen

Der Deutscher Bundestag hat die Abschaffung des bisherigen Bürgergeldes und die Einführung einer neuen Grundsicherung beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Vermittlung in Arbeit stärker in den Mittelpunkt zu stellen und staatliche Leistungen enger an Mitwirkungspflichten zu knüpfen.

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Silke Launert erklärte dazu:

„Mit der Abschaffung des Bürgergeldes und der Einführung der neuen Grundsicherung setzen wir ein zentrales Wahlversprechen um. Die unionsgeführte Regierungskoalition zieht mit dieser Entscheidung eine klare Linie und beendet ein System, das falsche Anreize gesetzt und den Vorrang von Arbeit geschwächt hat. Ziel der Reform ist es, Menschen konsequent in Beschäftigung zu bringen und staatliche Unterstützung wieder klar an Mitwirkung und Eigenverantwortung zu knüpfen.“

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Vermittlung vorrangig

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Rückkehr zum sogenannten Vermittlungsvorrang. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob eine direkte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist. Erst wenn eine unmittelbare Vermittlung nicht erfolgversprechend ist, sollen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen greifen.

Diese Regelung soll insbesondere für Leistungsbeziehende unter 30 Jahren gelten.

„Wir stellen die richtigen Grundsätze wieder her: Arbeit hat Vorrang vor Transferleistungen, Fördern und Fordern gehören untrennbar zusammen. Mitwirkung ist verpflichtend – und Pflichtverletzungen bleiben nicht folgenlos. Unsere Leitlinie ist klar: Wer arbeiten kann, muss arbeiten – wer Hilfe braucht, erhält sie“,

so Launert.

Strengere Sanktionen

Mit der neuen Grundsicherung werden auch die Sanktionsmöglichkeiten erweitert. Wer Termine beim Jobcenter wiederholt versäumt oder gegen Mitwirkungspflichten verstößt, muss künftig mit stärkeren Kürzungen rechnen.

Ab dem zweiten versäumten Termin kann die Geldleistung um 30 Prozent reduziert werden. Beim dritten Verstoß kann der Leistungsanspruch vollständig entfallen – einschließlich der Kosten für Unterkunft.

Zudem erhalten die Jobcenter größere Spielräume, um Leistungen gezielter einzusetzen und Missbrauch zu verhindern. Personen, die Fördermaßnahmen abbrechen oder sich nicht ausreichend um eine Beschäftigung bemühen, sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.

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Änderungen beim Schonvermögen

Auch beim Schonvermögen sieht die Reform Änderungen vor. Die bisherige einjährige Karenzzeit entfällt künftig. Stattdessen soll sich das geschützte Vermögen am Lebensalter der Leistungsbeziehenden orientieren.

Zum Abschluss erklärte Launert:

„Mit der neuen Grundsicherung machen wir deutlich: Unser Sozialstaat bleibt stark – aber er fordert Mitwirkung und Eigenverantwortung ein. Hilfe zur Selbsthilfe steht wieder im Mittelpunkt.“

Was bedeutet das für Leistungsbezieher konkret?

Erstmal nichts. Nach Angaben des Jobcenters Bayreuth folgt auf den Beschluss zuerst die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes. Die Staatsregierung hat das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes für die Jahresmitte angekündigt. Möglich ist aber auch erst das Jahresende. Dem Jobcenter Bayreuth liegen bisher keinerlei Informationen oder Weisungen vor, welche neue Vorgehensweisen der Behörde Maßregeln würden.

Sobald das entsprechende Gesetz verabschiedet sei, werden allen Betroffenen Leistungsbeziehern die Notwendigen Informationen fristgerecht mitgeteilt.




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