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Weihnachten

Diese Verkehrsregeln gelten am Bayreuther Christkindlesmarkt

Am Montag den 24. November eröffnet der Bayreuther Christkindlesmarkt. Die Fußgängerzone Maximilianstraße ist allerdings schon früher für Durchfahrten gesperrt.

Stadtparkett gesperrt

Ab Samstag, dem 15. November bis einschließlich 24. Dezember ist die Fußgängerzone Maximilianstraße zwischen Hohenzollernring/Untere Maximilianstraße und Kanzleistraße (Winterdorf) für Fahrzeuge aller Art einschließlich Fahrrädern gesperrt. Ab dem 24. November findet der traditionelle Christkindlesmarkt statt.

Sicherheit geht vor

Aufgrund des Sicherheitskonzeptes für den Christkindlesmarkt bleiben die Möglichkeiten für den Lieferverkehr für die gesamte Marktdauer eingeschränkt. Der Lieferverkehr für die Maximilianstraße ist über das Mühltürlein werktags von 21 Uhr abends bis 10 Uhr morgens möglich. Die Durchfahrt des Christkindlesmarktes vom Mühltürlein Richtung Sophienstraße und umgekehrt ist untersagt. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksicht­nahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden.

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Stadt appelliert zur Rücksichtnahme

Die Stadt Bayreuth möchte darüber hinaus darauf hinweisen, dass das Parken in Grünflächen, vor allem entlang der Hindenburgstraße, untersagt ist. Zuwiderhandelnde müssen mit Bußgeldern rechnen. Weiterhin weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass leider immer wieder Rad- und Fußwege von Kraftfahrzeugen befahren werden, was Fußgänger und Radfahrer in Gefahr bringt. Bitte nicht.

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Parkplätze für Alle!

Nach Aussage der Stadtverwaltung sind auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern in Bayreuth ausreichend Stellplätze vorhanden. Sollten die zentral gelegenen Parkplätze vollständig belegt sein, empfiehlt die Stadt, auf das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße auszuweichen.