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Fränkische Schweiz

Ehrenamt braucht Rückhalt – für die Zukunft der Wanderwege

Die Bayreuther kennen die Fränkische Schweiz als Erholungsort und Qualitätswanderregion nur allzu gut. Doch was, wenn dort die Infrastruktur zerfällt?

  • Ich gehe im Wald spazieren, und mir fällt ein Ast auf den Kopf. Damit hätte ich rechnen müssen, denn so etwas passiert im Wald.
  • Ich sitze auf einer Bank im Wald und mir fällt ein Ast auf den Kopf. Für diesen Schaden haftet, wer auch immer die Bank dort aufgestellt hat.
  • Ein Beispiel für die Gegenwärtige Rechtslage. Dadurch fühlen sich inzwischen viele engagierte Naturfreunde, die den Wald als Erholungsort erhalten wollen, eingeschüchtert.

Erhalt durch Ehrenamt

Für die Bayreuther ist die Fränkische Schweiz schon seit jeher ein beliebter Anlaufpunkt gewesen und durch die anteilige Zugehörigkeit des Landkreises ist sie auch ein wertvoller touristischer Faktor. Die Region ist bekannt für ihr gut ausgebautes Netz von Wanderwegen, das von gemütlichen Spaziergängen bis hin zu anspruchsvollen Touren viele Möglichkeiten des Wanderns und Naturgenusses bietet. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Fränkische Schweiz-Vereins, setzen sich seit Jahrzehnten für die Herstellung, den Erhalt und die Markierung von Wanderwegen sowie der Schaffung von Aussichtspunkten und Ruheplätzen ein.

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Rechtslage erschwert vieles

Durch die aktuelle Rechtslage wird dieses ehrenamtliche Engagement erschwert, denn Bänke, Schutzhütten, Wander- und Informationstafeln sind gegenwärtig als „nicht waldtypisch“  eingestuft. Damit haften Erbauer und Eigentümer für Schäden, die durch „typische Waldgefahren“ wie herunterfallende Äste in Verbindung mit diesen Einrichtungen stehen.

Petition soll Rechtssicherheit schaffen

Der Vorstand des Fränkische Schweiz-Vereins e.V. unterstützt daher eine Petition des Wiehengebirgsverband Weser-Ems e.V., die eine Änderung des Bundeswaldgesetzes fordert. Dadurch soll erreicht werden, dass Bänke, Schutzhütten, Hinweisschilder und Informationstafeln als „waldtypische“ Gefahren eingestuft werden, und somit zu Gefahrenquellen erklärt werden, mit denen beim Aufenthalt auf naturnahen Wegen zu rechnen ist. Folglich könnten Waldeigentümer nicht mehr für Schäden aus solchen Gefahrenquellen haftbar gemacht werden.

Christian Weber, 1. Vorsitzender des FSV-Hauptvereins äußert sich dazu wie folgt:

„Unsere Ortsgruppen sind mit ihren ehrenamtlichen Wander- und Wegekarten seit jeher ein verlässlicher Partner für Kommunen und Grundstückseigentümer in der Fränkischen Schweiz. Die aktuelle Rechtsprechung hat viele Ehrenamtliche verunsichert. Ohne ihr Engagement steht die Wanderinfrastruktur in Zukunft vor großen Herausforderungen. Dies wird mit Sicherheit auch zu mehr Abstimmungs- und Beratungsbedarf führen, was wiederum den bürokratischen Aufwand vervielfachen wird. Wir brauchen Rechtssicherheit und unterstützen daher die Forderung der Petition ausdrücklich.“

Nicht entmutigen, sondern bestärken

Die Fränkische Schweiz lebt von ihrem naturnahen Charme und dem unermüdlichen Einsatz zahlreicher Ehrenamtlicher, die Jahr für Jahr zur Attraktivität der Region beitragen. Damit dieses Engagement auch in Zukunft möglich bleibt, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die nicht entmutigen, sondern bestärken. Es bleibt zu hoffen, dass eine Lösung gefunden wird, den Schutz der Natur mit der Sicherheit der Menschen in Einklang zu bringen – und die Freude am Wandern für kommende Generationen zu bewahren