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Stichwahl: Zwischenfall bei der Briefwahl soll nun behoben sein
Die Stadt teilt mit, die Verteilungsaktion fehlender Briefunterlagen sei abgeschlossen. Weitere Probleme sind der Stadt nicht bekannt. Was Briefwählerinnen und Wähler wissen müssen, falls die Unterlagen dennoch nicht ankamen.
Bei einem Fehler bei der Postzustellung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl hat die Stadt am Mittwoch informiert. Betroffen war vor allem der Stadtteil Laineck. Nach einer gesonderten Verteilungsaktion haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt nun alle Unterlagen verteilt, erklärt die Stadt. „Uns sind aktuell keine weiteren Probleme oder Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen bekannt“, so Pressesprecher der Stadt Joachim Oppold.
Wer bereits für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hatte, wurde automatisch auch für die Stichwahl vorgemerkt. Die Unterlagen können jedoch auf dem Postweg verloren gegangen sein oder aufgrund technischer Fehler nicht zugestellt worden sein. Ist dies der Fall, ist es jetzt Zeit zu handeln, bevor die Stichwahl am Sonntag, den 22. März, stattfindet.
Wichtig: Das Wahlamt weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nach Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) eine Abstimmung im Wahllokal am Wahlsonntag nur noch unter Vorlage des beantragten Wahlscheins zulässig ist.
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Was Sie tun müssen
Briefwahlunterlagen können ausschließlich persönlich im Wahlamt neu ausgestellt werden, ein postalischer Weg ist zeitlich nicht mehr möglich. Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten aufgrund der Zustellungsprobleme in Laineck die Möglichkeit, ihre Unterlagen am Wahlsonntag bis 16 Uhr in einer gesonderten Urne in den Wahllokalen der Grundschule Laineck einzuwerfen. Wer möchte, kann seine Stimme auch direkt vor Ort im Rathaus abgeben.
Was Sie mitbringen müssen: Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Wenn Sie nicht selbst kommen können: Eine andere Person kann die Unterlagen für Sie abholen – sie benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich bestätigt, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind.
Wahlamt der Stadt Bayreuth
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13 – 1. Obergeschoss, Raum 306
Öffnungszeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Freitag, 20. März | 7:30 – 15:00 Uhr |
| Samstag, 21. März | 8:00 – 12:00 Uhr |
Telefon: 0921 25-1286 oder 0921 25-1208
Wichtige Hinweise
Missbrauch ausgeschlossen: Bei der Neuausstellung wird der ursprüngliche Wahlschein automatisch für ungültig erklärt, auch wenn er noch vor dem Wahlsonntag bei Ihnen eintreffen sollte.
Häufige Fragen (FAQ)
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, aber nichts erhalten – was soll ich tun?
Melden Sie sich so schnell wie möglich persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Raum 306. Dort werden Ihnen neue Unterlagen ausgestellt. Alternativ können Sie Ihre Stimme auch direkt vor Ort im Rathaus abgeben.
Warum habe ich meine Unterlagen nicht bekommen?
Die Stadt Bayreuth geht davon aus, dass die Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind oder technische Fehler bei der Zustellung aufgetreten sind.
Kann ich neue Unterlagen per Post anfordern?
Nein. Da die Stichwahl bereits am 22. März stattfindet, ist keine Zeit mehr für den Postweg. Neue Unterlagen gibt es ausschließlich persönlich im Wahlamt.
Kann ich meine Stimme direkt im Rathaus abgeben?
Ja! Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat oder lieber persönlich wählen möchte, kann seine Stimme direkt im Neuen Rathaus abgeben – zu denselben Öffnungszeiten wie das Wahlamt.
Was muss ich beim Wahlamt mitbringen?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ein anderes Ausweisdokument wird nicht akzeptiert.
Kann jemand anderes die Unterlagen für mich abholen?
Ja – Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Vollmacht muss ausdrücklich bestätigen, dass Ihre Briefwahlunterlagen nicht bei Ihnen angekommen sind.
Was passiert mit meinem alten Wahlschein, wenn ich neue Unterlagen bekomme?
Der ursprüngliche Wahlschein wird sofort für ungültig erklärt. Sollte er doch noch bei Ihnen ankommen, kann er nicht mehr zur Wahl genutzt werden. So wird Missbrauch verhindert.
Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen, wenn ich Briefwahlunterlagen beantragt habe?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, darf am Wahlsonntag nicht im Wahllokal ohne Wahlschein abstimmen. Die Stimmabgabe ist jedoch im Rathaus während der Öffnungszeiten des Wahlamts möglich.












Jemand im Landkreis Bayreuth hat den Gewinnschein der Zusatzlotterie. © Lotto-Bezirksstelle
von links: Markus Rützel (Geschäftsführer Stadtwerke Bayreuth), Oberbürgermeister Thomas Ebersberger, Helena Skrobranek (Abteilungsleiterin Gas und Wasser bei den Stadtwerken Bayreuth) ©Jan Koch