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Zuletzt aktualisiert am 21. Mai 2026 | 20:02

Mehr zu: Stadtpolitik Bayreuth Veranstaltungen in Bayreuth

Kostenumlegung bei Veranstaltungen: Haupt- und Finanzausschuss bestätigt Bayreuther Vorgehen

von Moritz Kammerer

Bayreuth hält an neuen Sicherheitskosten für Veranstaltungen fest: Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigte die Linie der Stadt einstimmig. Kritik gab es dennoch an Belastung und „Überrüstung“ von Events.

Unterkeilvorrichtung um die Sicherheit in Bayreuth zu erhöhen. @Neele Boderius
Unterkeilvorrichtung um die Sicherheit in Bayreuth zu erhöhen. @Neele Boderius

Bisher galten viele Sicherheitsvorkehrungen bei Veranstaltungen in Bayreuth als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Doch laut Mitteilung des Amts für öffentliche Ordnung hat sich die Praxis inzwischen grundlegend verändert: Veranstalter müssen sicherheitsbedingte Zusatzkosten künftig grundsätzlich selbst tragen. Neben bereits bekannten Gebühren für verkehrsrechtliche Beschilderungen betrifft dies nun insbesondere auch den Aufbau und die Bereitstellung von Überfahrtschutz und Sperreinrichtungen.

Wie hoch die Belastung im Einzelfall ausfällt, hängt von Größe, Lage und Art der Veranstaltung sowie der Anzahl der benötigten Sicherungselemente ab. Eine konkrete Berechnung erfolgt erst nach Vorlage eines maßstabsgetreuen Lageplans.

Stadt setzt auf „Münchner Matrix“

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde das Thema nun ausführlich beraten. Dabei erläuterte die Verwaltung erstmals detaillierter die Hintergründe der neuen Vorgehensweise. Grundlage der Sicherheitsbewertung ist seit Frühjahr 2026 die sogenannte „Münchner Matrix“, ein behördliches Bewertungssystem zur Einschätzung des Schutzbedarfs von Veranstaltungen.

Dabei fließen mehrere Kriterien ein:

  • Größe und Art der Veranstaltung
  • örtliche Gegebenheiten
  • Symbolcharakter
  • Einschätzung der Polizei
  • Besucheraufkommen und Gefährdungslage

Je nach Ergebnis reicht der Maßnahmenkatalog von „kaum zusätzlichen Anforderungen“ bis hin zu umfangreichen organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen.

Stadtdirektorin Fichtner erklärte im Ausschuss, die Matrix werde inzwischen auch von anderen Kommunen  genutzt. Nürnberg verfahre ähnlich wie Bayreuth, auch Coburg, Hof, Kulmbach und Fürth beschäftigten sich mit vergleichbaren Modellen. Bamberg verfüge bislang lediglich über zwei „Pitagone“-Elemente. Bayreuth habe dagegen „recht zügig reagiert“.

Zudem betonte die Verwaltung, dass die eingesetzten Sicherungselemente zertifiziert seien. Gerade bei Veranstaltungen an sensiblen Orten müssten entsprechende zertifizierte Systeme verwendet werden.

Sicherheitskonzepte bleiben Einzelfallentscheidungen

Ein zentrales Thema der Debatte war die Frage, ob es künftig standardisierte Sicherheitskonzepte geben könne. Die Verwaltung lehnte dies ab.

Fichtner sowei Oberbürgermeister Zippel machten deutlich, dass jede Veranstaltung individuell bewertet werde. Deshalb könne ein allgemeines Sicherheitskonzept nicht funktionieren. Vielmehr müsse stets eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Zippel erklärte dazu, dass die gegenwärtige Praxis „mehr Individualität“ ermögliche. Gleichzeitig verwies die Verwaltung darauf, dass Veranstalter jederzeit Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen könnten, um sich frühzeitig beraten zu lassen.

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Diskussion über Verhältnismäßigkeit und Belastung

In der Ausschusssitzung wurde deutlich, dass es parteiübergreifend zwar Zustimmung zum Sicherheitsgedanken gibt, zugleich aber Sorge vor einer Überregulierung besteht.

Stefan Specht (CSU) begrüßte die Einzelfallprüfung ausdrücklich, stellte aber die grundsätzliche Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Er warnte davor, Veranstaltungen „zu überrüsten“ und dadurch ihre Attraktivität zu verlieren. Gleichzeitig dürften Veranstalter finanziell nicht so stark belastet werden, dass Veranstaltungen künftig ausfallen müssten. Deshalb müsse bei allen Entscheidungen „Maß und Mitte“ gewahrt bleiben.

Fichtner entgegnete darauf, dass die Erfahrungen mit der Münchner Matrix bislang eher zu weniger Maßnahmen geführt hätten als zuvor. Die neue Systematik funktioniere nach Einschätzung der Verwaltung gut.

Auch Thomas Bauske (SPD) sprach von einer „lösungsorientierten Herangehensweise“ der Verwaltung. Niemand wolle Veranstaltungen „tot machen“. Gleichzeitig warnte auch er davor, eine „gefühlte Sicherheit“ mit vollständiger Absicherung zu verwechseln.

Wedlich kritisiert Kostenverlagerung weiter

Der ursprüngliche Antrag von Stadtrat Christian Wedlich (CSU) zielte darauf ab, die neuen Kostenregelungen rückgängig zu machen beziehungsweise zumindest gemeinnützige Veranstalter deutlich stärker zu entlasten.

Im Ausschuss schilderte er die Belastung aus Sicht eines Veranstalters konkret:

„Wir reden hier beispielsweise in der Maximilianstraße schnell von etwa 1.000 Euro.“

Dabei fragte er ausdrücklich nach, ob die Gebühren tatsächlich gedeckelt seien.

Fichtner versicherte, dass die aktuell erhobenen Gebühren ausschließlich Personalkosten abdecken. Die Anschaffungskosten der Sperreinrichtungen würden nicht umgelegt.

Zippel ergänzte, die Stadt berechne lediglich Transport, Lagerung und Aufbau der Elemente. Die eigentliche Anschaffung der Sperren werde nicht weitergegeben.

Nach Angaben der Verwaltung kostete die Anschaffung von rund 40 Sperrvorrichtungen im Jahr 2025 etwa 300.000 Euro.

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Gemeinnützige Veranstaltungen sollen bevorzugt werden

Positiv aufgenommen wurde im Ausschuss die Aussage der Verwaltung, dass gemeinnützige Veranstaltungen bereits heute priorisiert behandelt würden.

Klaus Wührl-Struller (die Grünen) begrüßte ausdrücklich die Möglichkeit, Kosten für gemeinnützige Veranstaltungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Gleichzeitig merkte er an, dass die „Münchner Matrix“ für Veranstalter selbst nicht öffentlich zugänglich sei. Deshalb brauche es aus seiner Sicht deutlich mehr Hilfestellungen und transparente Hinweise zur Vorbereitung.

Die Verwaltung verwies erneut auf Beratungsangebote des Ordnungsamts.

Weiterhin stellt die Stadt klar, dass eine Kostenübernahme insbesondere dann möglich sei, wenn Veranstaltungen „im öffentlichen Interesse“ lägen. Als gemeinnützig gelten demnach etwa Kultur- und Bildungsinitiativen, Wohlfahrtsverbände, Sportvereine oder Organisationen der Brauchtumspflege – allerdings nur, sofern sie nicht primär gewinnorientiert arbeiten.

Verwaltung verweist auf Rechtslage

Im offiziellen Bericht betont die Stadtverwaltung mehrfach, dass die aktuelle Praxis rechtlich abgesichert sei. Verwiesen wird unter anderem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Juni 2024.

Die Stadt argumentiert, die Sperreinrichtungen dienten nicht der Terrorabwehr, sondern dem allgemeinen Veranstaltungsschutz und der Verhinderung unberechtigter Einfahrten.

Wörtlich heißt es:

„Die Maßnahmen erfolgen unabhängig von einer akuten Gefährdungslage und sind als präventive, organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu verstehen.“

Nach Einschätzung der Polizei gebe es derzeit keine konkrete Gefährdungslage in Bayreuth.

Zugleich stellt die Verwaltung klar:

„Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes liegt beim Veranstalter.“

Die Kommune nehme lediglich eine prüfende und koordinierende Rolle wahr.

Einstimmiger Beschluss im Ausschuss

Am Ende folgte der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig. Gegenstimmen gab es nicht.

Zugleich wurde angeregt, die Erfahrungen mit der Münchner Matrix nach einem halben Jahr auszuwerten und mit den Vorjahren zu vergleichen.

FAQs

Müssen Veranstalter die neuen Sicherheitskosten jetzt immer selbst zahlen?

Grundsätzlich ja. Die Stadt Bayreuth sieht Veranstalter in der Verantwortung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die entstehenden Kosten zu tragen. Dazu zählen inzwischen auch Sperrelemente und Überfahrtschutz. Für gemeinnützige Veranstaltungen kann es allerdings Ausnahmen oder Kostenübernahmen geben.

Wie hoch fallen die zusätzlichen Kosten aus?

Die Kosten hängen von Größe, Lage und Art der Veranstaltung ab. Laut Stadt werden pro Pitagone- oder Oktablock-Element 30 Euro berechnet, Betonblöcke kosten 60 Euro. Die Gebühren decken nach Angaben der Verwaltung ausschließlich Transport, Aufbau und Personalkosten ab.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt über Sicherheitsmaßnahmen?

Die Bewertung erfolgt mithilfe der sogenannten „Münchner Matrix“. Dabei werden unter anderem Besucherzahl, Veranstaltungsart, örtliche Gegebenheiten, Symbolcharakter und die Einschätzung der Polizei berücksichtigt. Jede Veranstaltung wird einzeln geprüft.

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