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Psychiater im Mordprozess: „Leon D. ist in Beziehungen gefährlich“
Am sechsten Tag der Hauptverhandlung im Mordprozess gegen Leon D. sagt der Angeklagte erneut aus. Außerdem gibt ein Kriminalbeamter Einblick in die Chats zwischen Leon und Rebecca und Psychiater stellt zwei Gutachten über den psychischen Zustand des Angeklagten vor.
Der Angeklagte Leon D. sagt am 24. Oktober 2024, dem sechsten Verhandlungstag erneut aus. Er steht vor Gericht, weil er seine Ex-Freundin Rebecca S. im Mai diesen Jahres getötet haben soll.
Der Gerichtssaal ist voll
Am sechsten Tag der Hauptverhandlung ist der Schwurgerichtssaal am Landgericht Bayreuth so voll wie an keinem der anderen Tage. Der Angeklagte Leon D. hatte zuvor durch seinen Anwalt angekündigt, sich erneut zum Tatabend am 24. Mai 2024 äußern zu wollen. Am ersten Tag der Hauptverhandlung, den 11. Oktober, hatte Leon D. dem Gericht erklärt, Rebeccas Tötung nicht geplant zu haben. Sie habe sich aus einem Streitgespräch entwickelt. Als die vorsitzende Richterin Andrea Deyerling ihn mit einem detaillierten Mordplan konfrontierte, den er zwei Tage vor der Tat in sein Handy getippt hatte, bestand er darauf, diesen Plan nicht zur Umsetzung angefertigt zu haben.
Richterin: „So wie Sie sagen, kann es nicht gewesen sein!“
Heute gesteht Leon D. vor Gericht ein, dass er vorgehabt habe, Rebecca S. zu töten. Er habe „immer wieder mit dem Gedanken gespielt“, zunächst seine Ex-Freundin und dann sich selbst zu töten. Ober er seinen Plan aber letztendlich umsetzen würde oder nicht, habe er für sich bis zu seinem Besuch bei Rebecca am Tatabend offen gelassen. Wann er den Gedanken, Rebecca zu töten zum ersten Mal gefasst habe, wann genau er das zur Tat verwendete Messer gekauft habe, oder warum er den erwähnten Plan in seine Notizen getippt habe, könne er nicht mehr sagen. Richterin Andrea Deyerling greift sich an die Nasenwurzel: „Herr D., jetzt schwurbeln Sie doch nicht rum! Wollen Sie jetzt die Karten auf den Tisch legen oder nicht?“
Leon D. bleibt bei seiner Schilderung des Tatabends. Rebecca und er hätten sich unterhalten, irgendwann seien sie in Streit geraten, dieser sei eskaliert. An den Rest könne er sich nur bruchstückhaft erinnern. Das passe zeitlich wohl kaum in acht bis zehn Minuten, so die Richterin: „So wie Sie sagen, kann es nicht gewesen sein.“ Wahrscheinlicher sei doch, dass er Rebecca, direkt nachdem er seine Schuhe an der Haustür ausgezogen habe, angegriffen habe. So sei es nicht gewesen, sagt D.. Ob er von Rebeccas Handy eine Nachricht an ihre Freundin geschickt habe? „Vielleicht“, sagt Leon D. Staatsanwalt Götz hakt ein: „Wer soll es denn sonst gewesen sein, Herr D.?“
Andrea Deyerling geht Leon D.s Version des Tatabends noch einmal mit ihm durch. Die Tat selber will er auch heute nicht schildern. Er habe sie vielleicht nicht vergessen, wie noch am ersten Tag der Hauptverhandlung behauptet, sondern in der Haft verdrängt. Er bleibt auch bei seiner Darstellung, dass Rebecca in persönlichen Streits die aggressivere Partnerin gewesen sei, er in durch Chats dokumentierten Streits. „Und Rebecca ist einfach so schlau und schreibt das nie auf?“, fragt die Richterin. „Anscheinend“, sagt Leon D.
Angeklagter will keine Fragen mehr beantworten
Nach einer kurzen Pause kündigt Verteidiger Hilmar Lampert an, Leon D. wolle sich nur noch kurz äußern, auch an seinem Platz neben dem Anwalt bleiben. Er habe mehrfach mit dem Gedanken gespielt, Rebecca zu töten und sich danach selbst etwas anzutun. „Ich hatte es nicht sicher vor, sondern hab es bis zur Tat offen gelassen“ , sagt Leon D. Erst als er Rebecca im Streit angegriffen habe, habe er sich entschlossen, seinen Plan durchzuziehen. Der Entschluss sei aus dem Streit heraus gefallen.
Einen letzten Anlauf startet die Richterin noch: Sie liest dem Angeklagten eine Liste aus seinen Notizen vor, in der er aufzählt, welche Probleme er mit Rebecca sieht. Die Liste ist nach der Trennung entstanden. Darin stehen zum Beispiel Fragen wie: „Warum hat sie für andere mehr Zeit als für mich?“ Oder: „Wieso ist sie so spät auf Instagram online?“ Sie fragt, ob der Angeklagte sich dazu äußern wolle. Aber Leon D. will keine Fragen mehr beantworten.
Handy-Daten liefern Details zum Tatabend
Ein Sachbearbeiter von der Kriminalpolizei fasst die Ermittlungen zusammen und rekonstruiert den Tatabend anhand der Handydaten von Leon D. und Rebecca S. Leon D. schickt zum Beispiel über den Messengerdienst Snapchat ein Foto an mehrere Empfänger, auf dem sein Schreibtisch abgebildet ist. Der Snap suggeriert, dass Leon D. zuhause in seinem Zimmer in Bayreuth lernt. Sein Handy ist aber laut einer Funkzelle in Bindlach.
Klar ist auch: Rebeccas Handy wurde nach ihrem Tod bedient, jemand öffnet Instagram, liest offenbar Chats, sieht sich Fotos an und öffnet Notizen. Außerdem wird ein Snap an eine Freundin Rebeccas versendet, die fragt, ob zwischen Rebecca und einem Freund „was geht“. Die Antwort: „Vielleicht“ und ein Emoji, das sich nicht mehr rekonstruieren lässt.
Der Kriminalbeamte liest einige von Rebeccas Internet-Suchanfragen vor: Warum muss ich grundlos weinen? Warum wendet mein Freund sich ab? Wie kann ich ihm sagen, dass es mir leid tut? Auf Leons Handy fallen den Beamten Gewaltvideos auf.
Morddrohungen sind Teil der Chats
Leon und Rebecca haben während der Beziehung und auch noch nach ihrer Trennung viel gechattet. Diese Chats waren ebenfalls Thema im Vortrag des Kriminal-Sachbearbeiters. „Am Anfang, also im November und Dezember 2020, liest sich das noch wie frisch verliebt“, sagt der Kriminalbeamte. „Ab Frühjahr 2021 ändert sich das.“ Da kommt es scheinbar schon wegen Lappalien zum Streit. Es geht darum, wo eine Pause im Telefonat zu lange ist oder wer wann auflegen will. Anfangs nehmen beide die Schuld auf sich, später ist es zunehmend Rebecca.
Anfangs reflektiert Leon D. im Chat noch: „Es ist manchmal deine Schuld, aber oft meine“. Er fühle sich schlecht, weil sie die Schuld so oft auf sich nehme. Später wird der Umgangston zunehmend rauer: „Fuck you, dieser Abend zeigt mal wieder, dass Suizid eine Lösung ist“, schreibt Leon D. zum Beispiel. Rebecca versucht immer wieder, ihren Freund zu besänftigen, bittet ihn sich nichts zu tun, entschuldigt sich, sagt ihm, dass sie ihn liebt.
Aus den Chats geht auch hervor, dass Leon bereits während der Beziehung wohl gedroht hat, Rebecca umbringen zu wollen. Auf eine Liebesbekundung Rebeccas schreibt er: „Den Typen, der gedroht hat dich umzubringen und dann sich? Schlechte Wahl.“
Kriminalbeamter sagt am Freitag erneut aus
Verteidiger Hilmar Lampert meldet, seinem Mandanten gehe die Kraft aus, er könne nicht mehr konzentriert zuhören. Vor Leon D. auf dem Boden liegen schwarze Fussel. Er scheint sie beim Zuhören aus seinem schwarzen Kapuzenpullover zu zupfen. Sein Anwalt schlägt vor, den Kriminalbeamten am Freitag noch einmal zu hören, da heute noch unbedingt Dr. Wenske, der Sachverständige der forensischen Psychiatrie, gehört werden muss.
Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen
Dr. Wenske, forensischer Psychiater, trägt das erste Gutachten vor, das er nach viereinhalb Stunden Gespräch noch im Mai, wenige Tage nach der Tat, erstellt hat. Insgesamt habe Leon sich unauffällig entwickelt. Das Gespräch mit dem Sachverständigen und Leon D.s Aussage vor Gericht am 11. Oktober scheinen inhaltlich übereinzustimmen. Das Verhältnis zu seiner Mutter sei schwierig, sie habe ihn schulisch unter Druck gesetzt. Rebecca habe ihn in der Beziehung gedemütigt und gekratzt und nach der Trennung versucht, ihn aus dem Freundeskreis zu drängen.
Angeklagter sei zur Tatzeit nicht beeinträchtigt gewesen
Der Sachverständige soll einschätzen, inwiefern Leon D. zum Zeitpunkt der Tat seelisch beeinträchtigt war. Bei der ersten Begutachtung sei Leon D. unauffällig gewesen, „affektiv steuerungsfähig“ und geordnet, habe detailreich berichtet und seinen emotionalen Zustand schildern können. Depressiv verstimmt sei er auch nicht gewesen und habe das Gespräch durchweg konzentriert führen können.
Emotional sei Leon D. zum Tatzeitpunkt nicht überwältigt gewesen, so der Sachverständige. Das sei sehr ungewöhnlich, er schließe das aber aus den recht klaren Videos von Leon D. direkt nach der Tat. Auch Alkohol und Drogen konsumiere Leon D. nicht. Er habe zum Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Sachverständigen noch Details aus seinem Gespräch mit Rebecca gewusst. Erinnerungslücken seien keine nachweisbar gewesen. Auffällig sei für den Psychiater aber gewesen, dass Leon Parallelen zwischen seiner Mutter und Rebecca gezogen habe.
Psychiater stellt „Beziehungsnarzissmus“ fest
Das Gericht hatte den Sachverständigen um ein zusätzliches Gutachten gebeten, um einzuschätzen, ob für Leon D. eine Sicherungsverwahrung angesetzt werden soll. Dazu müsse beurteilt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass der Angeklagte eine Folgetat begeht, so Richterin Andrea Deyerling.
Sachverständiger: Wiederholungsgefahr besteht
Leon D. sei in Beziehungen gefährlich, so die klare Einschätzung des Sachverständigen. Die Gefahr, dass die vorhandenen Muster in zukünftigen Beziehungen wieder auftauchen, sei gegeben. Eine Persönlichkeitsstörung kann Dr. Wenske nicht diagnostizieren, dafür sei Leon D. mit seinen 19 Jahren noch zu jung, sagt der Experte. Erst wenn die Persönlichkeit ausgereift sei, mit etwa 24 sei das möglich.
Dr. Wenske beschreibt Leon D. als „Beziehungsnarzissten“, aber nicht als narzisstisch persönlichkeitsgestört. Dazu gehöre eine narzisstische Auffälligkeit in mehreren Bereichen. Leon D. verhalte sich aber hauptsächlich in Partnerschaften abweichend, ansonsten sei er sozial recht verträglich. In seiner Beziehung mit Rebecca habe er sich stark überhöht wahrgenommen, Kontrolle ausüben wollen. In den Beziehungsphasen in denen Rebecca sich ihm untergeordnet und ihn immer wieder besänftigt habe, sei der Angeklagte zufrieden gewesen. Einen Kontrollverlust hätten dagegen die Momente bedeutet, in denen Rebecca sich durch die Trennung befreit habe, an Lebensfreude gewonnen und sich von ihm unabhängig gemacht habe. „Das ist für den Beziehungsnarzissten eine Kränkung, die über die Trennung hinaus weitergeht“, erklärt Dr. Wenske. Die Beziehungspause, die Leon D. selbst zwischenzeitlich veranlasst habe, habe ihn dagegen nicht weiter belastet, so der Sachverständige. Dass er Rebecca kontrolliert habe, habe sich Leon D. auch im Gespräch mit dem Psychiater nicht eingestehen können. „Rebecca hatte ja recht, ihm das vorzuwerfen“, sagt Dr. Wenske auch ihm Gerichtssaal. Leon D. umklammert seine vor dem Bauch verschränkten Unterarme.
Persönlichkeitsaspekte „nicht zugänglich“
Außerdem sei Leon D. der Einschätzung des Sachverständigen nach neidisch gewesen, dass seine Freunde Rebecca auch nach der Beziehung noch schätzten. Dass Rebecca diese Kontakte nach der Trennung noch intensiviert habe, habe zur Steigerung seiner Wut weiter beigetragen. Diese Wut habe er in Rebecca hineinprojiziert, sodass sie der alleinige Grund für sein Leiden geworden sei. In einer weiteren Steigerung schlage das bei Menschen mit Leon D.s Prägung in „destruktive Aggression“ um. Aus Sicht des Sachverständigen sei Leon D. behandlungsbedürftig. Die geschilderten Persönlichkeitsaspekte seien ihm wahrscheinlich nicht zugänglich, „sonst hätte er das heute deutlich gemacht“, so Dr. Wenske. Und gerade das sei so gefährlich. „Wie kann denn eine Behandlung geleistet werden?“, fragt die Richterin. Die Sozialtherapie für Gewaltstraftäter sei dafür gut geeignet, so Dr. Wenske. Die geistigen Voraussetzung für eine therapeutische Auseinandersetzung mit seinen Mustern habe der Angeklagte.
Sehr vorsichtig stellt die vorsitzende Richterin folgende Frage: „Wie ernstzunehmend ist denn die Suizidalität des Angeklagten aus Ihrer Sicht?“ Sie sei in jedem Fall ein starkes Mittel, das Leon D. eingesetzt habe, um Macht über sich und die Beziehung zu anderen zu erlangen, so Dr. Wenske. Er habe so die Zuwendung bekommen, die er gewollt habe. „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass die Suizidalität jemals echt war. Das bedeutet nicht, dass Herr D. nie darüber nachgedacht hat, aber als gefährdet hätte ich ihn nicht eingeschätzt.“
Eine Entwicklungsverzögerung, die für die Anwendung von Jugendstrafrecht sprechen würde, könne er nicht feststellen, so der Sachverständige. Leon D.s Narzissmus im Beziehungskontext sei eher eine „Fehlentwicklung“.
Verteidiger: Bisher 44 Stunden Verhandlung
Am Freitag, den 25. Oktober, um 9 Uhr wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Der Sachbearbeiter von der Kriminalpolizei, der auch heute schon ausgesagt hat, soll den Anfang machen. Im Anschluss soll es um den Bericht der Jugendgerichtshilfe gehen. „Mit Schlussvorträgen rechnen wir morgen noch nicht, oder?“ fragt Richterin Andrea Deyerling in die Runde. 44 Stunden habe die Hauptverhandlung insgesamt bisher gedauert, meint Verteidiger Lampert, es gebe viel vorzubereiten. „Ach, immer diese Rechnerei“, sagt die vorsitzende Richterin. „Also, dann setzen wir die Schlussvorträge für den 5. November an.“











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