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Neubau in der Lisztstraße: Zerrissenes Haus, zerrissenes Verhältnis
Luxusneubau trifft Familienerbstück: In der Bayreuther Lisztstraße stehen sich zwei Welten gegenüber – und beide kämpfen vor Gericht um eine Einigung, die immer weiter in die Ferne rückt.
Zwei Welten, eine Grundstücksgrenze
Auf der einen Seite: ein moderner Wohnkomplex mit zehn Eigentumswohnungen in gehobener Klasse, Hofgartenblick inklusive. Auf der anderen: ein kleines Ziegelhaus mit romantischem Charme, einem verwunschenen Gärtchen und einer Familiengeschichte, die Generationen zurückreicht. Getrennt nur durch eine Grundstücksgrenze – und mittlerweile durch ein Gerichtsverfahren, das beiden Seiten die Nerven kostet. Was in der Lisztstraße begann, ist längst eine Schlacht der Versicherungen. Und das, obwohl beide Seiten eigentlich dasselbe wollen: eine schnelle Einigung.
Ein Grundstück mit Geschichte
Dort, wo heute der Neubau entsteht, eröffnete Karin Strobels Großvater einst Bayreuths erste Frauenarztpraxis. Das direkt angrenzende kleine Ziegelhaus – das Strobel-Haus – war das Wohnhaus der Familie und ist seit Generationen in ihrem Besitz. Als Kind verbrachte Strobel viel Zeit hier bei ihren Großeltern. Heute ist es ihr Bayreuther Zuhause. Die beiden Grundstücke, die ursprünglich zusammengehörten, wurden vor mehreren Jahrzehnten geteilt, um die größere Parzelle verkaufen zu können. Eine Teilung mit weitreichenden Folgen: Das Strobel-Haus steht seitdem direkt auf der Grundstücksgrenze auf einem wenige hundert qm kleinen Grundstück. Das war nie ein Problem. Bis jetzt.
Spindlers Weg und die aufwendige Planung
Bauträger Albrecht Spindler kaufte das Grundstück Ende 2021. Die Planungsphase war intensiv und langwierig – es dauerte Jahre, bis der Bau der Luxuswohnungen überhaupt beginnen konnte. Die exponierte Lage, baurechtliche Hürden, ein langer Weg durch die Genehmigungsverfahren – das Projekt galt lange als Problemfall. Eine Tiefgarage ist Teil des Projekts, Spezialbeton mit erhöhter Gewährleistungsdauer wurde verbaut. Mehr als zehn Sachverständige, Statiker und Fachplaner waren eingebunden. Auch das Thema Baugrube war sorgfältig vorbereitet: Eine technische Baugrubenumschließung mit Stahlspundwänden ist geplant und nach umfassender Prüfung auch gebaut worden.
Oktober 2024: Die Tiefbauarbeiten – und ein fataler Fehler
Im Oktober 2024 begannen die Tiefbauarbeiten. Was danach passiert, hat Karin Strobel nicht erwartet. Das Fundament des Strobel-Hauses setzte sich ab. Tiefe Furchen durchziehen die Wände seither– an mehreren Stellen, unübersehbar, gravierend. Bis zum Beginn der Arbeiten hatte Strobel noch dort gewohnt, sagt sie. Seither ist das Haus nicht mehr bewohnbar.
Spindler selbst bezeichnet das, was beim Einbringen der Stahlträger geschah, als Fehler. Die Träger für die Baugrubenumschließung wurden zwar erschütterungsfrei eingebracht – zunächst wurde gebohrt, dann der Träger eingeschoben. Doch offenbar wurden die Träger nach dem Bohren nicht schnell genug nachgesetzt, so dass die Löcher teilweise zugerutscht sind. Zwei verschiedene Firmen waren beteiligt – eine für die Bohrung, eine für das Einschieben der Träger. Wer genau die Verantwortung trägt, muss ein Gutachter klären; und das dauert.
Beweissicherung – ein strittiger Punkt
Bereits vor dem Abbruch der alten Gebäude wollte Spindler eine Beweissicherung durchführen lassen – eine Bestandsaufnahme des Zustands des Strobel-Hauses, um später eindeutig feststellen zu können, welche Schäden neu entstanden sind. Strobel und eine weitere Anliegerin ließen das nicht zu. Es blieb nur die Möglichkeit, Fotos von außen zu machen. Diese zeigen: Kleinere Risse waren bereits vorhanden, betont der Bauträger. Strobel ließ ihrerseits zwei eigene Beweissicherungsgutachten erstellen. Im Gerichtsverfahren sind diese wichtig, um feststellen zu können in welchem Zustand sich das Haus vor den Arbeiten konkret befunden hat.
Schlechte Bausubstanz oder lebenswertes Erbstück?
Hier prallen die Welten aufeinander. Spindler schildert das Strobel-Haus als kein Denkmal, mit schlechter Bausubstanz, ohne vollständige Erschließung. Ein eigener Anschluss an die Kanalisation? Fehle. Der Kanal habe über das Hauptgebäude auf Spindlers Grundstück geführt und sei mit dem Abriss gekappt worden. Auch die Fundamente lägen nur 1,20 Meter tief in wenig tragfähigem Baugrund – was erkläre, warum es dort schon vorher Risse gegeben habe. Den materiellen Wert des Häuschens schätzt Spindler als gering ein.
Strobel widerspricht in wesentlichen Punkten: Die eigenen Leitungen lägen im Grundstück. Und den Wert des Hauses misst sie ohnehin nicht in Euro. Es geht ihr um das Vermächtnis ihrer Familie – um einen Ort, an dem sie selbst leben kann und den sie eines Tages an ihren Sohn weitergeben möchte. Das kleine Ziegelhaus mit seinem verwachsenen Garten ist für sie kein Sanierungsfall und schon gar kein Abbruchobjekt. Es ist Heimat.
Sofortmaßnahmen – und Streit über deren Wirkung
Als klar wurde, dass sich das Haus absenkt, drängte Spindler auf sofortige Sicherungsmaßnahmen. Messungen belegten, dass die Absenkung anhielt. Eine Bodeninjektion zur Stabilisierung wurde vorgeschlagen. Strobel lehnte zunächst ab. Erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens – unter der Bedingung, dass der Bau weitergehen darf – konnte Spindler die Injektion auf eigene Kosten durchführen: rund 60.000 Euro. Ob sie erfolgreich war, ist zwischen den Parteien strittig: Während Spindler angibt, die Absenkung sei danach stabil gewesen, erklärt Strobel, die ausführende Firma selbst habe die Maßnahme als nicht erfolgreich bewertet. Anschließend wurde eine Stahlbeton-Bohrpfahlwand zur weiteren Absicherung gebaut – weitere rund 120.000 Euro, die Spindler trägt. Dazu kommen Kosten für die Einlagerung von Mobiliar, die ebenfalls Spindler übernehmen muss.
„Ich will einfach nur hier leben“
Karin Strobel ist Ärztin und verbringt einen Großteil ihrer Zeit in Erlangen, in der Nähe ihrer Arbeit. Bayreuth aber ist ihre Heimat. Das Strobel-Haus ist mehr als vier Wände – es ist das Haus ihrer Großeltern, der Ort ihrer Kindheitserinnerungen, ein Stück Familiengeschichte. Seit anderthalb Jahren kann sie nicht mehr dort wohnen. Ihr Wunsch ist denkbar schlicht: „Ich will einfach nur hier leben.“ Und irgendwann soll ihr Sohn das Haus erben. Kein großer Plan. Nur Kontinuität.
Die Frage, die niemand beantworten will: Wer zahlt?
Dass die Risse vom Neubau kommen, ist unbestritten. Doch aus einem Baufehler ist längst eine Schlacht der Versicherungen geworden. Strobel hat Anrecht auf Schadensersatz – abhängig vom nachweisbaren Zustand des Gebäudes vor dem Bau. Spindler trägt bereits massive Eigenkosten für Sicherungsmaßnahmen und Bauverzögerungen. Und als Fremdschaden steht der Schaden am Strobel-Haus im Raum. Ob der Bauunternehmer oder eines der Subunternehmen haftet – und welches – verhandelt derzeit das Landgericht. Nach mittlerweile sechs Terminverschiebungen geht der Prozess am 20. Oktober weiter. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Spindler findet dazu klare Worte: „Es tut mir leid für Frau Dr. Strobel und ihre Mutter. Wir haben versucht, sie von Anfang an einzubinden und ihr Haus zu sichern. Doch dazu braucht es eben beide Seiten.“
Zwei Seiten einer Straße
In der Lisztstraße entstehen Wohnungen für Menschen, die sich das Beste leisten wollen. Direkt daneben kämpft eine Frau darum, einfach nur in ihr Haus zu dürfen. Beide Seiten wollen eigentlich dasselbe: Klarheit, Abschluss, Weitermachen. Doch zwischen Gutachtern, Versicherungen und Gerichtsterminen ist daraus ein Verfahren geworden, das alle Beteiligten zermürbt. Was bleibt, ist die Hoffnung auf einen Richterspruch – und vielleicht, irgendwann, auf ein Ende, mit dem beide leben können.
FAQ
Was entsteht in der Lisztstraße?
Ein Wohnkomplex mit zehn Eigentumswohnungen in gehobener Klasse, rund 1.300 Quadratmeter Wohnfläche, mit Blick auf den Hofgarten. Bauträger ist die SachwertCapital mit Albrecht Spindler an der Spitze.
Was ist mit dem Strobel-Haus passiert?
Im Zuge der Tiefbauarbeiten setzte sich das Fundament des Strobel-Hauses ab. Tiefe Risse durchziehen die Wände. Das Haus ist seitdem nicht mehr bewohnbar – obwohl Strobel bis kurz vor Baubeginn noch dort lebte.
Was war der Auslöser für die Schäden?
Beim Einbringen der Stahlträger für die Baugrubenumschließung wurden offenbar Fehler gemacht – vermutlich wurden sie nach dem Bohren nicht schnell genug nachgesetzt. Wer genau verantwortlich ist, muss ein Gutachter klären.
Waren die Sicherungsmaßnahmen erfolgreich?
Das ist strittig. Spindler sagt ja – Strobel beruft sich auf die Einschätzung der ausführenden Firma, die die Bodeninjektion als nicht erfolgreich bewertet habe. Insgesamt hat Spindler bislang nach eigenen Angaben über 200.000 Euro für Sicherungsmaßnahmen aufgewendet.
Wann geht der Prozess weiter?
Das Verfahren am Landgericht wird im Oktober fortgesetzt – nach bislang sechs Terminverschiebungen. beide Parteien rechnen damit, dass es noch sehr viel länger dauern könnte.
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Eil Symbolbild: Pixabay