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Prozess in Bayreuth: Grundschulkinder gingen zwei Jahre nicht zur Schule
Die Kinder wollen nicht zur Schule – und ihre Mutter gibt ihnen Recht. Deshalb zieht Familie Edelhäußer aus Plech jetzt vor Gericht. Sie sieht die Schulpflicht als Zwang, der das Recht auf gewaltfreie Erziehung verletzt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss entscheiden, wo die Grenzen zwischen Elternrecht und Schulpflicht verlaufen.
Zwischen elterlicher Fürsorge, Kindeswohl und staatlicher Bildungsordnung wird heute am Verwaltungsgericht in Bayreuth eine Grundsatzfrage verhandelt. Müssen Kinder zur Schule gehen, auch wenn sie nicht wollen?
Lisa Edelhäußer aus Plech hat auf diese Frage eine klare Antwort: Nein. Für sie wiegt das Nein ihrer Kinder schwerer als die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht. Aus diesem Grund haben ihre Tochter, geboren 2014, und ihr Sohn, geboren 2017, laut Angaben des Verwaltungsgerichts Bayreuth sowohl in den Schuljahren 2023/2024 als auch 2024/2025 keinen einzigen Tag in der Schule verbracht. Stattdessen ziehen die Edelhäußers nun gegen den Freistaat Bayern vor Gericht.
Inhalt der Klage: Die Aufhebung zweier Bescheide, nach denen die Eltern aufgefordert werden ihre Kinder in die Grundschule Betzenstein-Plech zu schicken.
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Ein “Nein” als Prinzip – und als Anklagepunkt
Edelhäußer sieht die Weigerung ihrer Kinder, zur Schule zu gehen als deren Recht an. Auf ihrem Instagram-Kanal beruft sie sich dabei auf Paragraph 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches: das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Zwang, so Edelhäußer, sei psychische Gewalt, und ein Kind gegen seinen Willen zur Schule zu schicken somit ein Verstoß gegen dieses Gesetz. “Wir hören unsere Kinder. Wir nehmen sie ernst. Sie sagen Nein, also ist es unsere Pflicht, das zu respektieren”, heißt es auf ihrer Webseite.
Gleichzeitig verweist sie auf das Grundgesetz. Artikel 7 besage lediglich die staatliche Aufsicht über das Schulwesen, nicht jedoch eine Schulpflicht selbst.
Diese wiederum ist Ländersache, und für Bayern so geregelt: Es herrscht eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren, die in der Regel mit dem sechsten Lebensjahr beginnt. Sie gilt grundsätzlich für alle Kinder und lässt nur sehr enge Ausnahmen zu, etwa bei schwerer Krankheit oder wenn die Kinder Schausteller- oder Diplomatenfamilien angehören.
Die Argumentation: Bundesrecht bricht Landesrecht?
Edelhäußer argumentiert auf ihren Social Media-Kanälen, das Bundesrecht könne das Landesrecht aushebeln, die Schulpflicht als Landesgesetz sei also dem Recht auf gewaltfreie Erziehung untergeordnet.
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Zwangsgelder und Bescheide als Realität
Wegen der anhaltenden Schulverweigerung hat die Familie nun schon mehrere Bescheide und Zwangsgelder erhalten. Anstatt diese zu begleichen, geht Familie Edelhäußer nun in die Offensive: Mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern.
Kern ihrer Klage: Die Kinder seien nicht grundsätzlich gegen Bildung, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen bereit, eine Schule zu besuchen. Etwa mit späterem Unterrichtsbeginn, einer kleinen Klassengröße von maximal acht Kindern und weiteren individuellen Anpassungen.
Urteil steht aus
Ob der Argumentation der Eltern in diesem Fall gefolgt werden kann, entscheidet das Verwaltungsgericht Bayreuth am heutigen Freitag. Wir berichten.











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