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Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2025 | 20:39

Verhandlung

Prozess um Mord in Mainleus: Angeklagter schweigt zur Anklageschrift

von Michael Christensen

Am ersten Verhandlungstag des Mainleuser Mordprozesses gegen Roland K. wurde die Anklageschrift verlesen. Der 42-jährige Angeklagte entschied sich, keine Aussage zu machen. 

Roland K. wird von einem Beamten zum Platz geführt, um am ersten Verhandlungstag teilzunehmen. © Michael Christensen
Roland K. wird von einem Beamten zum Platz geführt, um am ersten Verhandlungstag teilzunehmen. © Michael Christensen

Der tragische Todesfall von Heiko F. in einer Wohngemeinschaft in Mainleus im Landkreis Kulmbach hat in den letzten Jahren bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt. Roland K., der Sohn der Eigentümerin des Hauses, gilt als Anführer der Wohngemeinschaft. Er soll beim Tod eines Mitbewohners eine entscheidende Rolle gespielt haben und ist deshalb nun wegen Mordes angeklagt. Ab heute wird der Fall vor dem Landgericht Bayreuth verhandelt.

Das Zusammenleben im späteren Mordhaus

Laut den bisherigen Ermittlungsergebnissen und Zeugenaussagen soll ein Streit innerhalb der Wohngemeinschaft in der Spinnereistraße 1 in Mainleus der mutmaßlichen Gewalttat vorausgegangen sein.

Am 11. Februar 2023 habe demnach Roland K. einen Wasserschaden im ersten Obergeschoss des Hauses gemeldet und dabei Heiko F. vorgeworfen, diesen absichtlich verursacht zu haben. Der Streit um die angebliche Verstopfung der Toilette soll danach eskaliert sein. Zeugen berichten von zunehmenden Spannungen und Drohungen, die in der Nacht zum 12. Februar 2023 in einer mutmaßlich gewalttätigen Auseinandersetzung gipfelten.

Wer ist Roland K.?

Der 42-jährige Angeklagter Roland K.wird von den Ermittlern als zentrale Figur in der Wohngemeinschaft beschrieben. Seine Mutter ist die Eigentümerin des Hauses, das in Mainleus als das „Grüne Haus“ bekannt war. K. lebte dort seit 2002 mit seiner Lebensgefährtin Tina H. sowie weiteren Mitbewohnern, darunter Heiko F. und Marcel E., die später zur Gemeinschaft stießen.

Es wird vorgetragen, dass Roland K. aufgrund gesundheitlicher Probleme im Rollstuhl sitzt und auch damals schon saß. Dabei sollen insbesondere Wassereinlagerungen in seinen Beinen seine Beweglichkeit stark einschränken. Er verbringe den Großteil des Tages in einem Sessel im Wohnzimmer. Er soll nur mit Hilfe von Gehhilfen oder einem Rollator in der Lage sein, aufzustehen und sich fortzubewegen.

Trotz seiner körperlichen Einschränkungen wird Roland K. von Zeugen als Anführer der Gemeinschaft beschrieben, der angeblich eine strenge Hierarchie etabliert hat. Laut Aussagen soll er die Mitbewohner durch Drohungen und Strafen, wie etwa Rauswürfe oder körperliche Gewalt, kontrolliert haben. Berichte deuten darauf hin, dass er für gewalttätige Ausbrüche bekannt war, insbesondere unter Einfluss von Alkohol. Diese Vorwürfe sind jedoch noch nicht bewiesen und Gegenstand des laufenden Verhandlungsprozesses.

Die mutmaßliche Gewalttat

Nach bisherigen Erkenntnissen wird dem Angeklagten vorgeworfen, in der Nacht zum 12. Februar 2023 Heiko F. mit einer Krücke angegriffen zu haben. Laut Zeugenaussagen soll er Heiko F. mehrfach auf den Kopf, die Arme und die Beine geschlagen haben, bis die Krücke brach. Marcel E. soll sich später eingemischt haben und wird beschuldigt, Heiko F. weitere Verletzungen zugefügt zu haben, unter anderem mit einem abgebrochenen Ofengriff.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Heiko F. durch die Angriffe lebensbedrohlich verletzt wurde. Hinweise deuten darauf hin, dass die Beteiligten auf Befehl von Roland K. das Opfer aus dem Haus brachten, es in einen Transporter luden und in ein Waldstück brachten, anstatt medizinische Hilfe zu rufen. Das Opfer wurde später leblos aufgefunden. Marcel E. und Tina H. sind wegen ihrer Tatbeteiligungen bereits verurteilt worden. 

Das wird Roland K. konkret vorgeworfen

Roland K. wird angeklagt wegen mehrerer schwerer Straftaten, darunter:

  1. Körperverletzung: Er wird beschuldigt, einen anderen körperlich verletzt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei dies mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug geschah.
  2. Anstiftung zum Mord: Roland K. wird auch vorgeworfen, einen anderen dazu angestiftet zu haben, einen Menschen zu töten, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
  3. Weitere Körperverletzungen: In zwei weiteren Fällen wird ihm vorgeworfen, einen anderen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, ebenfalls unter Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs.

Der Angeklagte schweigt

Der Angeklagte wurde vom Vorsitzenden Bernhard Heim mehrfach aufgefordert, sich zu der verlesenen Anklage zu äußern. Roland K. entschied sich nach Rücksprache mit seinem Verteidiger dazu, zu schweigen.

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