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Verkehr

Radfahren ohne Licht

Gerade in der dunklen Jahreszeit gibt es vermehrt Unfälle durch Radfahrer, die ohne Licht fahren. Wer sich dabei erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es dabei allerdings zu einem Unfall, sind die Konsequenzen weitaus ernster. 

Radfahrer ohne Licht sind für andere Verkehrsteilnehmer sehr schlecht zu sehen. Wer sich also ohne Beleuchtung auf die Straße wagt – und sei der Weg zum Ziel noch so kurz – geht stets ein hohes Risiko ein. Mit einem Autofahrer zusammenzustoßen oder von ihm übersehen zu werden, kann in einem Unfall enden. Natürlich gerät man nicht immer absichtlich in diese Situation. Ist unterwegs auf einmal die Batterie der Beleuchtung leer, hat man dasselbe Problem. Glücklicherweise gibt es für all das ebenfalls eine Lösung.

Fahren ohne Licht – Das sind die Konsequenzen 

Dass ein Fahrrad stets über eine ausreichende Beleuchtung verfügen muss, steht bereits im Paragraf 16 der Straßenzulassungsverordnung (StVZO) geschrieben. Mit zur vorgeschriebenen Beleuchtung gehört ein nach vorne gerichteter Scheinwerfer, der weißes Licht ausstrahlt, sowie ein roter Strahler, der nach hinten ausgerichtet ist. Dazu kommen Reflektoren, die idealerweise an den Speichen der Räder befestigt sind.

Wer bei Dunkelheit ohne die genannte Ausrüstung unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss mit den folgenden Bußgeldern rechnen:

  • Fahren ohne/mit defekter Beleuchtung: 20 Euro
  • mit Gefährdung des Straßenverkehrs: 25 Euro
  • mit Unfallverursachung oder Sachbeschädigung: 35 Euro

Festgelegt ist die Höhe des jeweiligen Bußgeldes im Paragrafen 49 der Bußgeld-Katalogverordnung (BKatV). Radfahrer, die bewusst ohne Beleuchtung fahren, sollten sich außerdem nicht in der Sicherheit wiegen, dass bei einem Unfall der Autofahrer für sämtliche Schäden aufkommt.

Wie sieht es mit der Haftung des Radfahrers bei einem Unfall aus?

Wenn ein Radfahrer ohne entsprechendes Licht an seinem Fahrrad einen Unfall verursacht oder aber von einem Autofahrer übersehen wird, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden. Denn er trägt in diesem Fall eine Mitschuld.

In der Vergangenheit entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamburg, einem Radfahrer die Mitschuld in Höhe von 30 Prozent zu geben. Er fuhr bei Dunkelheit ohne Licht und erschreckte dadurch einen anderen Radfahrer, der daraufhin von seinem Fahrrad stürzte. Zwar hatte Letzterer die Vorfahrt missachtet und trug somit die Hauptschuld, sein Unfallgegner wurde trotzdem belangt (Aktenzeichen: 14U 208/16).

Generell gibt es zahlreiche solcher Fälle, in denen einem Radfahrer die Mitschuld an einem Unfall gegeben wurde. Dementsprechend sollte man sich immer bewusst sein, dass grundsätzlich keinerlei Sicherheit für eine Schuldfreiheit besteht.

Zudem kann der Autofahrer letzten Endes sogar Schadenersatz vom Radfahrer fordern, wenn dieser ohne eine angemessene Beleuchtung fährt. In einem Fall von 2011 entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Naumburg, einem Radfahrer die Hauptschuld an einem Unfall zu geben. Er musste dem Autofahrer einen Schadensersatz von 7.247,02 Euro zahlen, weil er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hatte (Aktenzeichen: 4U 65/11).

Alternativen für mehr Sicherheit

Glücklicherweise gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, um der Problematik des defekten Lichts am Fahrrad aus dem Weg zu gehen. Generell gilt, dass das Licht vom Fahrrad abgenommen werden darf. Das bedeutet auch, es kann jederzeit durch ein funktionierendes Licht ausgetauscht werden. Wer unterwegs also immer eine Ersatzbatterie dabei hat oder ein Wechsellicht, ist auf der sicheren Seite.

Moderne Beleuchtungselemente für das Fahrrad besitzen zudem oftmals den Anschluss für eine Powerbank. Wem es unterwegs also plötzlich an Energie fehlt, kann an diese Leuchten problemlos ein solches Gadget anschließen und somit eine ausreichende Stromversorgung sicherstellen.

Eine Alternative für batteriebetriebene Fahrradleuchten ist ein Dynamo. Er war früher an fast jedem Fahrrad zu finden und lässt sich heute noch problemlos nachrüsten. Hierbei handelt es sich um einen kleinen elektrischen Generator, der durch eine Drehbewegung den nötigen Strom erzeugt, um die Beleuchtung des Fahrrads in Gang zu bringen. Bis 2013 war die Ausrüstung eines jeden Fahrrads mit einem Dynamo Pflicht. Durch eine Gesetzesänderung, die es dem Fahrradfahrer erlaubte, ausschließlich batterie- oder akkubetriebene Beleuchtungen zu benutzen, geriet er jedoch immer mehr in Vergessenheit. Im Gegensatz zu anderen Beleuchtungen hat man bei ihm jedoch stets die Sicherheit, dass einem niemals die Energie ausgeht, solange der Dynamo reibungslos funktioniert.