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Blaulicht

Reh bei Wildunfall verletzt zurückgelassen – Polizei mahnt zur Meldungspflicht

Zwischen Altdrossenfeld und Neuenreuth am Main wurde ein Reh angefahren und schwer verletzt zurückgelassen. Die Polizei appelliert an Autofahrer, Wildunfälle umgehend zu melden.

Wildunfall zwischen Altdrossenfeld und Neuenreuth am Main

Am Sonntagmorgen wurde der Polizei ein erheblich verletztes Reh im Bereich zwischen Muckenreuth und Neuenreuth am Main gemeldet. Nach ersten Erkenntnissen hatte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer das Tier angefahren, sich jedoch nicht weiter darum gekümmert.

Das Reh zog sich anschließend in ein angrenzendes Waldstück zurück. Da die eingesetzten Beamten das Tier vor Ort nicht mehr auffinden konnten, übernahm ein zuständiger Jagdpächter die Nachsuche, um weiteres Leid zu verhindern.

Polizei weist auf rechtliche Folgen hin

In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei daran, dass Fahrzeugführer nach einem Wildunfall verpflichtet sind, unverzüglich die Polizei oder den zuständigen Revierinhaber zu informieren. Besonders im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Kulmbach häufen sich zuletzt Fälle, bei denen Kollisionen mit Wild nicht gemeldet werden und verletzte Tiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn zurückbleiben.

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Dieses Verhalten stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jagdrecht dar – unabhängig von möglichen Schäden am eigenen Fahrzeug. Zudem können weitere Straftatbestände, etwa ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, hinzukommen, was entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Appell an Autofahrer: Besonnen handeln nach Wildunfällen

Die Polizei betont, dass Wildunfälle jederzeit passieren können. Entscheidend sei jedoch das Verhalten danach. Wer Verantwortung übernimmt, die Unfallstelle absichert und den Vorfall meldet, trägt dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.

Autofahrer werden daher eindringlich gebeten, bei Kollisionen mit Wild besonnen zu reagieren und umgehend die Polizei zu verständigen.