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Schulkosten

Schulwegkostenerstattung ab Jahrgangsstufe 11 und für Berufsschüler: Antrag bis 31. Oktober 2024 stellen

Schülerinnen und Schüler ab dem 11. Klasse können im Landkreis Bayreuth beantragen, dass ihre Fahrtkosten zur Schule weiterhin übernommen werden.

Der Schulweg ist in Bayern an sich für Kinder kostenlos – zumindest bis zur 10. Jahrgangsstufe. Auch ab der 11. Klasse sollen Schüler sowie Berufsschüler im Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth können für das Schuljahr 2023/2024 die Erstattung ihrer Schulwegkosten beantragen. Dies betrifft jene, denen zusätzliche Fahrtkosten zur Schule entstehen. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Bayreuth eingereicht werden – nach dieser Ausschlussfrist ist keine Kostenerstattung mehr möglich. DAs teilt das Landratsamt mit.

Wer kann die Erstattung der Schulwegkosten beantragen?

Schüler in Vollzeit ab der 11. Jahrgangsstufe sowie Berufsschüler im Teilzeitunterricht, die im Landkreis Bayreuth wohnen, haben Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten. Die Erstattung gilt, wenn die Fahrtkosten eine Belastungsgrenze von 320 Euro pro Kind oder eine Familienbelastungsgrenze von 490 Euro für zwei Kinder überschreiten.

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Welche Fahrtkosten werden berücksichtigt?

Für die Fahrtkostenerstattung werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten anerkannt, wie zum Beispiel das 365-Euro-Ticket, das 29-Euro-Ticket (vergünstigtes Deutschland-Ticket) oder bei Berufsschülern im Teilzeitunterricht die Nutzung einer Bahncard. Wenn die Fahrkarte im Abonnement (ABO) erworben wurde, ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten dem Antrag beizufügen.

Erstattung der vollen Fahrtkosten bei bestimmten Voraussetzungen

Die vollen Fahrtkosten ohne Berücksichtigung der oben genannten Belastungsgrenzen werden erstattet, wenn der Unterhaltsleistende für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält oder wenn die Familie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bzw. auf Bürgergeld nach §19 Abs. 1 SGB II hat. Hierfür müssen entsprechende Nachweise vom August 2023 dem Antrag beigefügt werden.

Nutzung eines privaten Fahrzeugs: Antragstellung zu Beginn des Schuljahres empfohlen

Sollte die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs auf dem Schulweg notwendig sein, wird empfohlen, den Antrag frühzeitig, idealerweise zu Beginn des Schuljahres, beim Landratsamt einzureichen. So kann im Vorfeld geprüft werden, ob ein Erstattungsanspruch besteht. Im Falle einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden ein spezielles Abrechnungsformular.

Antragstellung und Formulare

Die notwendigen Formulare für die Antragstellung sind auf der Website des Landkreises Bayreuth unter www.landkreis-bayreuth.de/schulweg (Bereich Formulare und Merkblätter) verfügbar. Alternativ können diese auch direkt bei der Bürgeranlaufstelle im Landratsamt abgeholt werden.

Fazit

Um die Erstattung der Schulwegkosten zu erhalten, sollten betroffene Schüler und Berufsschüler aus dem Landkreis Bayreuth rechtzeitig handeln und ihren Antrag bis spätestens 31. Oktober 2024 einreichen.