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Silvesterfeuerwerk – das gibt es zu beachten
Heute beginnt der offizielle Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Die Stadt Bayreuth appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das neue Jahr verantwortungsvoll zu begrüßen.
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in Deutschland schon lange eine feste Tradition. Mit ihr einher gehen aber auch leider immer wieder Verletzungen und Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen. Die Stadt Bayreuth appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger das neue Jahr mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu begehen.
Ab heute, 29.12. kann in allen gängigen Geschäften Feuerwerk gekauft werden. Gezündet werden darf das klassische Silvesterfeuerwerk von 31. Dezember, 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr.
Grundregeln befolgen
Durch das Abbrennen von Feuerwerken besteht ein grundsätzliches Verletzungsrisiko. Um dieses möglichst gering zu halten sind laut der Stadt Bayreuth folgende Grundregeln zu beachten:
- Entzündete Feuerwerkskörper nicht in der Hand oder vor das Gesicht halten.
- Auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten.
- Niemals mit Feuerwerkskörpern oder Leuchtmunition auf Personen, Gebäude, Fahrzeuge oder sonstige brennbare Gegenstände zielen.
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden. Niemals in Gebäuden, Fahrzeugen, Zelten oder in Menschenansammlungen zünden.
- Raketen und pyrotechnische Munition nur senkrecht abschieße.n
- Stets die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt
Verboten ist das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Außerdem hat die Stadt zum Jahresende wieder ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in weiten Teilen der historischen Innenstadt mit sensiblem Baubestand erlassen. Es gilt unter anderem für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel. Die Stadt appelliert an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, auch auf Feuerwerke in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof zu verzichten und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Kein Silvester-Feuerwerk in der Innenstadt – Bayreuth richtete Verbotszone ein
Himmelslaternen in Bayern grundsätzlich verboten
Aufgrund der großen Brandgefahr sind in Bayern sogenannte „Himmelslaternen“ grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei handelt es sich um Papierballons, die mit einer Kerze bestückt werden und durch den Wärmeauftrieb nach oben fliegen. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern bis in den mittleren vierstelligen Bereich geahndet werden.
Für nähere Auskünfte können das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz kontaktiert werden.
Diese Karte der Stadt Bayreuth zeigt die diesjährige Feuerwerksverbotszone:












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