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Missbrauchsprozess Eckersdorf – heute fiel das Urteil
Heute fand vor dem Landgericht Bayreuth die Urteilsverkündung im Prozess gegen Valeri B. statt, der seine Stieftochter über Jahre missbraucht haben soll und einen Sohn mit ihr gezeugt hat.
Hinweis: Der Name des Angeklagten ist aus presserechtlichen Gründen abgekürzt. Das Urteil wird erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist rechtskräftig
Update vom 27.05.2026: Heute fiel das Urteil am Landgericht Bayreuth
10 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. So lautet das Urteil für Valeri B., der seine Stieftochter Valentina über Jahre missbrauchte und einen Sohn mit ihr zeugte.
Valeri B. erschien in sommerlichem T-Shirt mit Baseballkappe in Hand- und Fußfesseln in Begleitung zweier Justizbeamter zum Prozess. Die Kappe nahm er vor Beginn ab. Er wirkte nicht aufgeregt, obwohl sich seine Stieftochter Valentina, die Nebenklägerin, schräg gegenüber von ihm sitzend im Raum befand.
Die Urteilsverkündung gleich zu Beginn, wie auch die anschließende sehr detaillierte Ausführung der ihm zu Last gelegten Taten durch die Richterin, die ihm durch eine Dolmetscherin in seine Herkunftssprache übersetzt wurden, nahm er ohne jede äußerliche Regung hin.
Unfassbare Taten trotz vorangegangener Soziotherapie
Es gehe hier ein Verfahren zu Ende, so die Richterin, das gezeigt habe, dass Valentina ab ihrem 9. Lebensjahr von keiner Seite Schutz erfahren habe. Weder vom Stiefvater, der neu in die Familie gekommen sei und zunächst eine Vaterrolle und Erziehungsfunktion übernommen habe, und erst recht nicht von ihrer Mutter. Diese habe versagt und Schuld auf sich geladen. Auch deren Familie verleugne die Ereignisse bis heute und verschmähe die Geschädigte sogar.
Denn allein aufgrund der Vergangenheit des Valeri B. hätte man Valentina und ihre beiden Schwestern schützen können. Denn der zuvor schon wegen Sexualstraftaten an seiner damals minderjährigen Tochter Jana von 2004 bis 2010 in Haft befindliche Mann hat im Anschluss eine Sozialtherapie absolviert. Prognosegutachten seien erstellt worden und er soll im Rahmen einer Exploration gegenüber Gutachtern angegeben haben, künftig keine Beziehung mit einer Frau einzugehen, die weibliche Kinder habe. Bereits damals sei bei ihm Hypersexualität gegenüber Kindern diagnostiziert worden.
2010 sei seine Reststrafe ausgesetzt worden und unter anderem ein Verbot der Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen auferlegt worden. Seinen Therapieanweisungen für Sexualstraftäter sei er anfangs auch regelmäßig nachgekommen, sodass die Reststrafe 2015 erlassen worden sei.
Kurze Zeit später habe er dann Valentinas Mutter kennengelernt.
Die Mitschuld der Mutter
Verschlimmert habe die Situation für Valentina die Nicht-Reaktion der Mutter. Das Ausgeliefertsein ihrer Tochter habe dem Stiefvater die Taten erleichtert, so die Richterin. Er habe es vor den Augen der Ehefrau tun können. In zwei Fällen sei diese sogar beteiligt gewesen. Derzeit befinde sich Maria G. noch auf der Flucht.
Artikel vom 20.05.2026
Die Anklage: Mindestens 200 Taten – beginnend, als das Mädchen neun Jahre alt war
Valeri B. sitzt seit mehreren Verhandlungstagen im Sitzungssaal des Landgerichts Bayreuth. Der 57-Jährige – untersetzt, mit Brille und grau-meliertem Spitzbart – wirkt äußerlich unauffällig. Die Staatsanwaltschaft aber wirft ihm vor, seine jüngste Stieftochter über sieben Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben – beginnend, als das Mädchen neun Jahre alt war, bis zum Alter von 16 Jahren. Mindestens 200 Mal soll er die Taten in der gemeinsamen Wohnung in Eckersdorf (Landkreis Bayreuth) begangen haben. Körperliche Gewalt soll dabei keine Rolle gespielt haben. Stattdessen soll der Angeklagte dem Kind Geld, Süßigkeiten und später Streaming-Abonnements wie Netflix oder Spotify in Aussicht gestellt haben – als Gegenleistung. Nach Jahren des Missbrauchs wurde sie schwanger; im August 2024 kam ein Junge zur Welt und lebt heute in einer Pflegefamilie. Valeri B. hat die Vorwürfe vor Gericht bislang nur teilweise eingeräumt.
Ebenfalls angeklagt ist die Mutter des Opfers. Ihr wird vorgeworfen, von dem Missbrauch gewusst und sich daran teilweise beteiligt zu haben. Die Frau wird polizeilich gesucht; nach Aussagen ihrer Töchter soll sie nach Israel geflohen sein. Heute hat die große Schwester des Opfers ausgesagt.
Die Familie: Drei Töchter, ein neuer Mann und ein trügerischer Neuanfang
Vorgeschichte: Gewalt, Suizidgedanken, eine Mutter auf der Suche
Die heute 27-jährige Zeugin ist die mittlere von drei Töchtern der angeklagten Mutter. Sie ist Krankenpflegerin und Studentin und war als Zeugin geladen. In einer rund zweistündigen Vernehmung schilderte sie die familiäre Vorgeschichte: Die Mutter habe nach einer von Gewalt geprägten ersten Ehe – auch die Kinder seien damals betroffen gewesen – Suizidgedanken geäußert und danach mehrere kurze Beziehungen geführt. Einer dieser Männer sei der Zeugin selbst zu nahe gekommen. Die Mutter habe das zunächst bagatellisiert; erst als auch Valeri B. das Verhalten als übergriffig bezeichnete, habe sie reagiert und sich von dem Mann getrennt. Eine von vielen Situationen, die unterstreicht welche Art Mutter sie zu sein scheint.
Valeri kommt und die Mutter ist glücklich
Als Valeri B. in das Leben der Familie trat, sei die Mutter aufgeblüht, so die Zeugin. „Mama war glücklich.“ Die damals 15- oder 16-jährige Zeugin erlebte ihn nicht so sehr als Vaterfigur, sondern als Kumpan und Freund. Sie hätten sich gut verstanden; er sei immer ein guter Ansprechpartner gewesen. Für die jüngste Schwester scheint sie mehr eine Vaterfigur gewesen zu sein, vielleicht auch, weil das Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater schwierig gewesen sein soll.
Die älteste Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezogen. Die Zeugin lebte noch einige Monate gemeinsam mit der Mutter, dem Angeklagten und der jüngsten Schwester in Hof, bevor sie auszog. Der Rest der Familie zog anschließend nach Eckersdorf – das Opfer fortan allein mit Mutter und Stiefvater.
Mit den Jahren habe sich die Mutter dem Angeklagten vollständig angepasst: Sie habe dessen politische Ansichten übernommen, keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen und keine Verantwortung übernommen. Das Verhältnis sei nicht auf Augenhöhe gewesen. Die Zeugin beschreibt die Mutter als emotional abhängig. Dass sie von den Taten ihres Mannes gewusst hat, wird während dem Prozess immer wieder betont.
Eigene Vorfälle: „Nicht gerade stolz darauf“
Die Zeugin berichtete auch von Vorfällen, die sie selbst betreffen. An mindestens zwei Abenden soll Valeri B. sie betrunken ins Bett getragen und versucht haben, sie anzufassen. Sie habe sich gewehrt und ihn gekratzt, woraufhin er abgelassen habe. Am nächsten Tag sei der Vorfall thematisiert worden; der Angeklagte habe geäußert, er sei „stolz“, dass sie sich gewehrt habe. Auch die Mutter habe davon gewusst.
Später habe er sie zu Tanzveranstaltungen gefahren – verbunden mit der Forderung ihm ihre Brüste zu zeigen. Das bestreitet er nicht. Ob er sie dabei auch angefasst hat, dabei sind sich Angeklagter und Zeugin uneins. Auf diese Vorfälle ist sie nach eigenen Worten „nicht gerade stolz“ – eine Aussage, die im Gerichtssaal nachhallte.
Die Schwangerschaft – und eine erschütternde Enthüllung
Zuerst eine Lüge, dann die Wahrheit
Irgendwann erfuhr die Zeugin, dass ihre jüngste Schwester schwanger war. Das Mädchen log zunächst: Sie habe den Vater über das Internet kennengelernt, er sei 17 oder 18 Jahre alt. Erst später stellte sich heraus, dass Valeri B. das Kind gezeugt hat. Das hat später ein DNA-Test auch bestätigt. Die Zeugin erfuhr davon erst in diesem Zusammenhang.
Das Kind kommt in eine Pflegefamilie – und eine Vorstrafe wird bekannt
Das Kind sollte zunächst bei der Mutter bleiben. Als diese es nach kurzer Zeit aber doch abgeben wollte, stellte sich die Frage, ob es bei den Großeltern aufwachsen könnte. Das scheiterte: Über die älteste Schwester Katja erfuhr die Zeugin, dass Valeri B. bereits wegen des Missbrauchs seiner eigenen Tochter – aus einer früheren Beziehung, lange vor der Ehe mit der Mutter des Opfers – sechs Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Die Mutter habe das gewusst. Das Kind konnte allein schon deshalb den „Großeltern“ nicht zugesprochen werden. Das Kind lebt seither in einer Pflegefamilie.
„Ich hätte eine bessere Schwester sein müssen“ – die Last der Zeugin
Der emotionale Kern der Aussage war das Schuldgefühl der Zeugin. Sie habe sich schon kurz nach ihrem Auszug aus Hof vorgeworfen, nicht genug für die jüngste Schwester da gewesen zu sein. Als sie von der Schwangerschaft erfuhr, sei ihr dieses Versagen „richtig bewusst“ geworden. Sie könne weder eine gute große Schwester noch eine Tante für das Kind sein, das nun bei Fremden aufwächst.
Gleichzeitig zeichnete sie das Bild eines Mädchens, das nach außen hin kaum Angst erkennen ließ. Verhaltensauffälligkeiten mit etwa 12 oder 13 Jahren hätten zwar das Jugendamt oder die Schule, da ist sie sich nicht sicher, auf den Plan gerufen, doch eine konkrete Angst vor dem Stiefvater habe sie bei ihrer Schwester nicht wahrgenommen. Valeri B. sei strenger gewesen als die Mutter, aber nicht Angst einflößend.
Zur Frage, ob die Mutter Verantwortung übernehme, war die Zeugin deutlich: Sie entzieht sich. Die Haltung der Mutter gegenüber der Anzeige der Tochter wegen der jahrelangen Vergewaltigung sei widersprüchlich gewesen – irgendwie dafür, irgendwie dagegen. „Ich habe es selbst nicht ganz verstanden“, sagte die Zeugin.
Das Urteil im Verfahren gegen Valeri B. vor dem Landgericht Bayreuth wird voraussichtlich am 27. Mai 2026 verkündet. Die angeklagte Mutter ist flüchtig und wird polizeilich gesucht.












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