Zuletzt aktualisiert am

Gericht

Ulvi K. in Bayreuth erneut vor Gericht: So lautet das Urteil

Ulvi K., der im Jahr 2014 von seiner Verurteilung im Mordfall Peggy K. freigesprochen wurde, befand sich am Montag, 28.02.2022., erneut in Bayreuth vor Gericht.

Der Mordfall Peggy K. hielt in den frühen 2000ern die Region und mehr in Atem. Verurteilt wurde einige Jahre nach Peggys Verschwinden der geistig behinderte Ulvi K. – lebenslänglich.

2014 wurde er jedoch wieder freigesprochen. Am Montag, 28. Februar 2022, fand in Bayreuth ein Berufungsverfahren zu einem Urteil über Ulvi K. vom Amtsgericht Kulmbach statt.

Ulvi K. vor dem Amtsgericht Bayreuth

Im Jahr 2019 soll Ulvi K. zusammen mit einem weiteren Mitbewohner aus den “Himmelkroner Heimen” mehrfach in den Keller einer Diakonie-Einrichtung eingebrochen sein – doch nicht nur das: Auch der Sachbeschädigung und des Diebstahls aus dem Behinderten-Café wird Ulvi K. beschuldigt. Die jeweils angerichteten Schäden belaufen sich hierbei laut Anklageschrift auf zweistellige und teils niedrige dreistellige Beträge.

Weiterhin soll Ulvi K., entgegen der Anweisung seiner Führungsaufsicht, zwischen dem 11. und 25. Juni 2019 Alkohol zu sich genommen haben. Dies lasse sich durch Blutproben belegen und vergrößere das Risiko neuer Straftaten. Das Amtsgericht Kulmbach verurteile K. zu 800 Euro Geldstrafe. Am Montag ging das Verfahren am Landgericht Bayreuth in die Berufung.

Ulvi K. äußert sich zu Vorwürfen

Die Vorwürfe wies Ulvi K. im weiteren Verlauf des Verfahrens von sich. Er dementierte eine Beteiligung an den Diebstählen und sei auch nicht ins Behinderten-Café eingebrochen.

Außerdem konnten die Mitarbeiter der Diakonie, die für die Beweisaufnahme als Zeugen geladen wurden, nicht bestätigen, dass K. ihnen einmal im betrunkenen Zustand begegnet wäre. Er habe allerdings häufiger verlauten lassen, dass er Bier getrunken habe, weswegen ihm auch klar gemacht worden sei, dass auch alkoholfreies Bier Alkohol beinhalten könne.




So lautet das Urteil des Landgerichts Bayreuth

Am Ende des Verfahrens stand für Ulvi K. kein Freispruch, das Urteil wurde aber dennoch angepasst. Die ursprüngliche Geldstrafe von 800 Euro ist nicht mehr gültig, stattdessen muss K. nun 200 Arbeitsstunden bei der Diakonie in Himmelkron ableisten, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.

So das Urteil zu den Diebstählen und Sachbeschädigungen – dass K. Alkohol getrunken und sich somit gegen die Anweisungen seiner Führungsaufsicht widersetzt hätte, davon wurde er freigesprochen. Die Berufungskammer des Landgerichts schenkte weiter der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Beachtung.