Zuletzt aktualisiert am

Verkehrsregeln

Unterschied zwischen Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen

„Fahrradschutzstreifen“ und „Radfahrstreifen“ – Gibt es einen Unterschied? Die Polizei klärt den Unterschied auf und gibt Hinweise zum richtigen Autofahrverhalten.

Die Begriffe „Fahrradschutzstreifen“ und „Radfahrstreifen“ sind recht ähnlich. Streifen für Fahrradfahrer und -fahrerinnen auf der Straße lassen sich schnell mit diesen Begriffen in Verbindung bringen. Wenn ein Bild vorliegt, könnte man erwarten, dass das richtige Fahrverhalten erkennbar ist. Doch stellt sich die Frage, ob man die Begriffe auch korrekt den Bildern zuordnen kann.

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Ein Fahrradschutzstreifen ist eine Fahrradspur, die mit einer gestrichelten Linie parallel zum Fahrbahnrand markiert ist. Diese Linie trennt die Autofahrspur von der Fahrradspur. Bei einer nicht ausreichenden Fahrbahnbreite darf ein Auto über die Fahrradschutzstreife fahren – allerdings nur, wenn dies nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern führt.

Was ist ein Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist ebenfalls eine Fahrradspur, jedoch mit einer durchgezogenen Linie gekennzeichnet. Diese Linie trennt ebenfalls die Spuren für Autos und Fahrräder. Autos dürfen nicht über einen Radfahrstreifen fahren, außer es gibt dahinterliegende Parkstände, die nur über den Radfahrstreifen erreicht werden können.

Beide Streifenarten sind häufig mit einem Fahrradsymbol versehen, um Radfahrern die Nutzung der Strecke anzuzeigen.

Schon gelesen? Bürgerversammlung in Bayreuth – Fahrrad und Nachhaltigkeit im Fokus.

Richtiges Verhalten beim Fahren auf Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen

  • Abstand beim Überholen von Radfahrern: Beim Vorbeifahren oder Überholen eines Radfahrers muss immer ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Wenn dieser Abstand nicht gewahrt werden kann, muss hinter dem Radfahrer gefahren werden. Das gilt für beide Arten von Fahrradstreifen, sowohl den Fahrradschutzstreifen als auch den Radfahrstreifen.
  • Verhalten der Radfahrer: Radfahrende müssen den vorhandenen Fahrradstreifen nutzen und grundsätzlich rechts fahren. Sie dürfen den Streifen verlassen, wenn sie überholen oder nach links einordnen möchten. Nebeneinander fahren ist nur gestattet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Parken auf Fahrradschutzstreifen

Parken und Halten auf einem Fahrradschutzstreifen ist nicht zulässig. Diese Regel wird härter bestraft als das Parken auf angrenzenden Flächen, da es die Sicherheit der Radfahrer gefährden kann.