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Wolfsbach

Wedlich wehrt sich gegen Vorwürfe: So kam es zur Wolfsbach-Affäre

Die Wolfsbach-Affäre sorgt weiter für Wirbel: Christian Wedlich legt offen, wie genau die Firma HOWE in das umstrittene Bauprojekt am Flurstück 1/15 involviert war und warum er seiner Meinung nach unbefangen war. 

Die Wolfsbach-Affäre bleibt Gesprächsthema. Michael Hohl hat bereits seinen Rückzug von der Stadtratsliste angekündigt, alle Beteiligten haben um Entschuldigung gebeten. Nun meldet sich auch Christian Wedlich nochmal zu Wort. Dass hier von Amigo-Affäre die Rede ist, ist für ihn ein Unding. Er sieht zwar mittlerweile, dass man transparenter hätte sein sollen, aber dass er etwas wirklich falsch gemacht hat? Soweit würde er wohl nicht gehen. Deshalb hier die genauen Hintergründe. So waren Wedlich und Hohl in Wolfsbach involviert.

Ausgangslage

Das betroffene Grundstück (Flurstück 1/15, Wolfsbach Hirschbaumstraße) befindet sich seit Jahrzehnten als Wohnbauerwartungsland im Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth. Auch die benachbarten Flächen unterhalb an der Bundesstraße sind im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesen. Diese Flächen gehören rund acht verschiedenen Eigentümern. Das Flurstücks 1/15 gehört einer Privatperson: Einem älteren Herrn, der der Redaktion namentlich bekannt ist. Dass er Michael Hohl und Christian Wedlich kennt, weil alle drei in der CSU aktiv sind, hat ihn möglicherweise dazu bewogen die beiden um Hilfe zu bitten.

Gründung und Rolle der Howe Grundstücksentwicklung

Im Dezember 2023 hat sich die Howe Grundstücksentwicklung GmbH (Gesellschafter: Michael Hohl und Christian Wedlich) offiziell gegründet. Schon rund ein Jahr vor der Gründung der eigentlichen GmbH hat die HOWE an Standorten insbesondere im Landkreis Kulmbach Projekte entwickelt.

So kam es zur Zusammenarbeit in Wolfsbach

Im Januar 2024 hat der oben genannte Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 1/15 Howe eine Vollmacht zur Einholung von Kataster- und Grundbuchauszügen erteilt.
Christian Wedlich ist der Hinweis wichtig, dass mit dem Eigentümer keinerlei Kaufoptionen oder Vorverträge abgeschlossen wurden. Das wäre eigentlich bei einer Projektentwicklung Standard. Doch hier handelte es sich offenbar mehr um einen Freundschaftsdienst. Die Stadträte haben wohl eine Möglichkeit gesehen wie sie im Sinne einer raschen Entwicklung des Projektes unterstützen können.

Wedlich stellt klar: „Howe ist nicht Eigentümer des Grundstücks Wolfsbach 1/15 oder die HOWE wurde auch nicht zum Zweck gegründet dieses oder ein anderes Grundstück anzukaufen.“

Erstes Vorgehen mit der Stadtplanung

Im vergangenen Jahr hat die Howe ergebnisoffene Gespräche mit dem Stadtplanungsamt aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Vermessungsergebnisse aufgrund der Hanglage (ca. 50 Prozent der Fläche) und der einzuhaltenden 50-Meter-Abstandsfläche zum Wald diskutiert. Auch das wohl um zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu vermitteln, damit das Projekt auf die Schiene kommt.

Das Ergebnis der Gespräche: Gemeinsam mit der Stadtplanung und dem Architekten ist im Juni 25 ein neuer Entwurf mit insgesamt fünf Grundstücken für die Bebauung für Doppelhäuser, (Eigentum Stadt Bayreuth), ein Grundstück (Privateigentum), sowie die besagte Flur Nr. 1/15 mit der möglichen Bebauung der Grundstücke für vier Doppelhäuser und fünf Einfamilienhäusern abgestimmt worden.

Aufstellungsbeschluss & formelle Schritte

Um das Bebauungsplan-Verfahren einleiten zu können, hat das Stadtplanungsamt die Howe darauf hingewiesen, dass die Grundzustimmungserklärung unterzeichnet werden muss. Eigentlich muss das der Eigentümer machen, aber weil Hohl und Wedlich dem Eigentümer ja zugesichert hatten, sich um alles Notwendige zu kümmern, haben sie die Erklärung unterschrieben. Diese Unterschrift wurde beiden zum Verhängnis.

Die Unterschrift erweckt  den Anschein, die HoWe GmbH würde die Grundstücksentwicklung selbst betreiben. Wedlich stellt klar, dass dazu weder ein Vertrag noch eine Vollmacht bestand.

Warum sie unterschrieben haben? Es sollte zunächst nur eine Grundlage für die Vorstellung des Bebauungsplans sein.

Auf bt-Nachfrage stellt Wedlich klar: Sie hätten sich nach Abschluss der Phase 3 als „befangen“ erklärt.

Dabei handelt sich um Punkt 3 von 12:

Nicht nur das Wohngebiet – auch Gewerbegebiet gefordert

Nachdem in Bayreuth neue Baugebiete und neue Gewerbegebiete stets gefragt sind, wurde für Wolfsbach bereits 2022 von Wedlich angestoßen, Gewerbeflächen zu entwickeln. Nach Abstimmung mit den entsprechenden Stellen wurde ein Vorentwurf für ein mögliches Gewerbegebiet am Ortseingang Bayreuth/Wolfsbach erarbeitet  und dem Planungsamt übergeben.

Behandlung im Stadtrat

Im April 2025 erfolgte die Entscheidung der Stadtplanung, zunächst nur das kleine Baugebiet Flur Nr. 1/15 Hirschbaumstraße in den Stadtentwicklungsausschuss einzubringen.

Das größere Konzept (Gewerbegebiet am Ortseingang) sollte laut Planungsamt noch zurückgestellt werden, da hierzu noch weitere interne Abstimmungen notwendig waren.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses hat das Projekt Hirschbaumstraße keine Mehrheit gefunden. Im Stadtrat dann schon. Auch wenn man die beiden Stimmen von Hohl und Wedlich abzieht, hat eine Mehrheit für den Bebauungsplan gestimmt. Mittlerweile ist dennoch klar: Es soll neu abgestimmt werden.

Offene Punkte und Missverständnisse

Bei der Stadtratssitzung zur „Aktuellen Stunde“ konnte die Historie nicht umfassend dargestellt werden, betont Wedlich. Er bedauert, dass der Leiter des Planungsamtes nicht anwesend war. Er hätte die Frage danach wer Bauwerber sei, beantworten können. „Der Eigentümer bleibt Bauwerber, Howe ist lediglich in der planerischen Abstimmung beteiligt“, sagt Wedlich.

Wedlich bekräftigt seine Haltung: Für ihn und Hohl war es rechtlich nicht erforderlich, sich als befangen zu erklären, da keine Eigentumsrechte oder Kaufoptionen bestehen. Und: : Der Aufstellungsbeschluss leitet lediglich das mehrstufige Verfahren ein und schafft noch kein Baurecht. 

Das Rechtsamt dagegen hat festgestellt, dass auch schon eine Besorgnis über eine mögliche Unbefangenheit ausreicht. Es muss sich gar kein unmittelbarer Vorteil ergeben.

Wedlich räumt ein: „Im Nachhinein wäre es natürlich transparenter für alle Beteiligten gewesen – die Stadt hätte das als Idee/Bauprojekt der Stadtplanung mit HOWE vorgestellt – und wir hätten dann in diesem Verfahren nicht mit abgestimmt“.

Christian Wedlich schlägt folgendes Vorgehen vor

  • Die Stadt Bayreuth soll das bestehende Vorkaufsrecht prüfen und gegebenenfalls ausüben, um das Grundstück selbst zu erwerben, weil es hierzu einen Bedarf für Familien gibt.
  • Gegebenenfalls sollte zeitnah das Bebauungsplan-Verfahren für das Gewerbegrundstück mit dem Bebauungsplan-Verfahren / Hirschbaumstraße Ost) verbunden werden.

Damit wäre sichergestellt:

Die Stadt kann selbst die Erschließung vornehmen und Baugrundstücke vermarkten.

Zur Entlastung der Anwohner:
Zufahrt während der Erschließung Flur Nr.1/15 könnte direkt von der Bundesstraße aus erfolgen, nicht über die Hirschbaumstraße.

  • Positive Effekte für Wolfsbach und die Stadt
  • Verbesserung der Nahversorgung (gemäß städtischem Einzelhandelskonzept)
  • Bessere Busanbindung
  • Neue Gewerbeflächen für Unternehmen