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Winterdienst Bayreuth: Diese Pflichten gelten für Anwohner & Stadt
Wenn der Winter Bayreuth erreicht, stellt sich die Frage: Wer räumt wo? Während der Stadtbauhof die Hauptstraßen sichert, stehen Anwohner bei Gehwegen in der Pflicht. Wir klären über Zeiten, Bußgelder und das Salzverbot auf.
Wenn in Bayreuth die ersten Schneeflocken fallen, beginnt für den Stadtbauhof der Großeinsatz. Doch die Stadt kann nicht überall gleichzeitig sein. Damit Sie sicher durch die kalte Jahreszeit kommen, haben wir zusammengefasst, welche Pflichten auf Anwohner zukommen und wie der Winterdienst in Bayreuth organisiert ist.
Einsatzplan des Stadtbauhofs: Wer hat Vorrang?
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, koordiniert der Stadtbauhof Bayreuth bis zu 160 Mitarbeitende. Der Einsatz erfolgt nach einem festen Prioritätenplan (ausführlicher hier) :
- Priorität 1 (03:00 bis 20:00 Uhr): Hauptverkehrsstraßen, Buslinien und kritische Bergstrecken stehen an erster Stelle. Eine Kernmannschaft sorgt hier mit Spezialfahrzeugen für freie Fahrt.
- Priorität 2 (ab 06:00 Uhr): Wohnsammelstraßen sowie wichtige Rad- und Fußwege werden im zweiten Schritt gesichert.
- Priorität 3 (nach Bedarf): Übrige Nebenstraßen und öffentliche Parkplätze folgen zuletzt.
Kooperation im Landkreis: Gemeinsam gegen Eis und Schnee
Eine Besonderheit beim Winterdienst in der Region ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamts Bayreuth und dem Bauhof des Landkreises. Seit mehreren Jahren werden die Einsätze auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen gemeinsam koordiniert.
Die Einsatzleitung wechselt sich dabei zwischen der staatlichen Zentrale in Bayreuth und dem Bauhof des Landkreises in Weidenberg ab. Diese Bündelung der Kräfte bietet entscheidende Vorteile: Durch die gemeinsame Nutzung von Salzlagern und Soletankstellen stehen mehr personelle und technische Ressourcen zur Verfügung.
Hauptstraßenmeister Roland Schwed, Dienststellenleiter der Straßenmeisterei Bayreuth, bewertet die Kooperation als sehr erfolgreich: „Die Straßen im Landkreis Bayreuth werden schnell und zuverlässig geräumt, da wir unsere Standorte optimal nutzen und die Kräfte bündeln.“ Für die Bürger bedeutet das vor allem: Größere Fuhrparks und schnellere Reaktionszeiten bei plötzlichem Schneefall.
Winterdienst für Anwohner: Ihre Pflichten als Bürger
In der Stadt Bayreuth sind Grundstückseigentümer (Vorder- und Hinterlieger) gesetzlich verpflichtet, angrenzende Gehwege zu sichern. Wichtig: Abwesenheit oder Krankheit entbinden nicht von der Räumpflicht.
- Wann muss geräumt sein? Werktags ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr. Die Sicherungspflicht endet täglich um 20:00 Uhr.
- Wie oft muss man schaufeln? So oft es die Sicherheit erfordert. Bei extremem Dauerschneefall darf man kurz pausieren, muss aber nach dem Ende des Schneefalls wieder aktiv werden.
- Wie breit muss der Weg sein? In der Regel ist eine Breite von 1,20 Metern freizuhalten. In der Maximilianstraße (Fußgängerzone) beträgt die geforderte Breite sogar 4,0 Meter.
An schneereichen Tagen an denen mehrfach geräumt werden muss, sorgt man also nicht nur für die Sicherheit seiner Mitmenschen, sondern kümmert sich zusätzlich noch um die eigene körperliche Fitness.
Wohin mit den Schneemassen?
Ein häufiger Fehler behindert den Winterdienst in Bayreuth massiv: Den Schnee einfach auf die Straße zu schippen. Das ist streng verboten.
- Der richtige Ort: Lagern Sie den Schnee auf dem eigenen Grundstück oder am inneren Gehwegrand.
- Freihalten: Gullys, Kanaleinläufe und Hydranten müssen für Tauwasser und die Feuerwehr immer zugänglich bleiben.
Das Salzverbot in Bayreuth: Umweltfreundlich streuen
Die Stadt Bayreuth setzt auf Nachhaltigkeit. Während der Stadtbauhof professionelles Feuchtsalz und Sole nutzt, gilt für Privatpersonen:
- Streusalz-Verbot: Der Einsatz von Salz ist für Bürger grundsätzlich untersagt.
- Erlaubte Mittel: Nutzen Sie abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt.
- Die Ausnahme: Nur bei extremer Eisglätte (z. B. gefrierender Regen) darf Salz in Kleinstmengen (ca. 20g/m²) verwendet werden.
Haftung und Bußgelder: Wenn es glatt geht
Wer den Winterdienst in Bayreuth vernachlässigt, spielt mit der Sicherheit anderer und dem eigenen Geldbeutel. Bei Unfällen drohen:
- Zivilrechtliche Klagen: Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- Strafrechtliche Folgen: Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
- Bußgelder: Die Stadt kann Verstöße gegen die Sicherungsverordnung mit Geldbußen belegen.
Das gilt für alle
Ein winterfestes Bayreuth funktioniert nur als Gemeinschaftsprojekt. Achten Sie auf ordentliches Schuhwerk, passen Sie Ihre Fahrweise an und nehmen Sie Rücksicht auf die Räumfahrzeuge. Und auch für Übereifrige gilt: die Streugutboxen der Stadt sind für den städtischen Winterdienst gedacht und dürfen nicht geplündert werden.
Rechtsgrundlage: Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Bayreuth (Stadtrecht Nr. 153).











Symbolbild: mit KI erstellt
Zahlreiche Bierkästen lagen vor dem Riedinger Center über Fahrbahn und Gehweg verteilt. © Katharina Müller-Sanke