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Listenhunde in Bayreuth: Zwischen Vorurteil, Genetik und strengem Gesetz
Der Begriff „Kampfhund“ löst bei vielen Bürgern Unbehagen aus, bei Tierhaltern oft Abwehr. Doch was steckt hinter der bayerischen Kampfhundeverordnung, die als eine der strengsten Deutschlands gilt? Wir haben mit Dr. Braunmiller vom Veterinäramt Bayreuth über Rasselisten, Beißkraft und die ewige Debatte „Erziehung vs. Genetik“ gesprochen.
In Bayreuth ist die Frontenbildung für Hundehalter eindeutig; zumindest finanziell. Während für einen „normalen“ Vierbeiner 75 Euro Steuer im Jahr fällig werden, schlägt ein als gefährlich eingestufter Hund mit 600 Euro zu Buche. Doch hinter der Steuerfrage verbirgt sich eine tiefgreifende rechtliche und gesellschaftliche Debatte.
Kampfhund oder Listenhund: Eine Frage der Definition
Der Begriff „Kampfhund“ ist historisch belastet. Er stammt aus dem 17. und 18. Jahrhundert, als Hunde gezielt für Kämpfe gegen Bullen oder Artgenossen gezüchtet wurden. Heute lehnen Experten diesen Begriff oft ab, da er eine ganze Rasse pauschal stigmatisiert. Man spricht stattdessen sachlicher von Listenhunden.
„Der Name Kampfhund sagt im Grunde schon alles Nötige aus. Das waren Tiere, die vorwiegend für Hundekämpfe gezüchtet wurden. Das Problem ist ihre physische Überlegenheit: Sie sind enorm stark und besitzen eine phänomenale Beißkraft.“
— Dr. Braunmiller, Veterinäramt Bayreuth
Die bayerische Liste: Wer ist betroffen?
Bayern unterteilt gefährliche Hunde in zwei Kategorien. Diese Regelung gilt sowohl für reinrassige Tiere als auch für Kreuzungen.
Kategorie 1: Das De-facto-Verbot
Hierzu zählen Rassen wie der Pitbull, American Staffordshire Terrier oder der Tosa-Inu. Ihre Gefährlichkeit wird vom Gesetzgeber „unwiderlegbar vermutet“. Eine Haltung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Kommune möglich, die in der Praxis so gut wie nie erteilt wird. „Wer braucht so einen Hund?“, fragt Dr. Braunmiller kritisch. „Früher war das oft ein Statussymbol. Wenn diese Hunde einmal entscheiden anzugreifen, sind sie extrem hartnäckig.“
Kategorie 2: Die Chance auf das Negativzeugnis
Rassen wie der Rottweiler, Cane Corso oder American Bulldog fallen hierunter. Hier wird die Gefährlichkeit zunächst nur vermutet. Durch einen Wesenstest bei einem Gutachter kann dies widerlegt werden. Besteht der Hund, erhält der Halter ein „Negativzeugnis“. Der Hund wird dann steuerlich und rechtlich wie ein unauffälliger Hund behandelt.
Erziehung vs. Genetik: „Das andere Ende der Leine“
Die hitzigste Debatte unter Hundefreunden dreht sich um die Frage: Ist Aggression hausgemacht oder angeboren? Während Organisationen wie PETA einen verpflichtenden Hundeführerschein statt Rasselisten fordern, warnt Dr. Braunmiller davor, die Genetik zu unterschätzen. Training könne vieles lenken, aber die Zuchtselektion auf „Härte“ bleibe ein Faktor.
Der Fall des „Kehlenbeißers“
Dass Gefährlichkeit nicht immer an einer Liste festgemacht werden kann, zeigt ein extremes Beispiel aus der Bayreuther Praxis: Ein Schäferhund, der durch zu viele Hände gegangen war, landete im Tierheim. Seine Unberechenbarkeit blieb zunächst unentdeckt.
„Das erkennen Sie nicht sofort“, schildert Braunmiller. „Er wedelte mit dem Schwanz und begrüßte einen freudig. Doch nach 20 Minuten legte er plötzlich den Schalter um. Eine falsche Handbewegung reichte und er ging sofort an die Kehle. Das ist lebensgefährlich, weil die normale Kommunikation fehlt.“ Für den Experten ist ein knurrender Hund paradoxerweise das „sicherere“ Tier, da er seine Absichten klar kommuniziert.
Belastungsprobe für das Tierheim
Die strengen Regeln haben Folgen für den Tierschutz: Werden Kategorie-1-Hunde illegal gehalten und beschlagnahmt, stranden sie im Tierheim. Da sie in Bayern nicht vermittelt werden dürfen, müssen sie mühsam in andere Bundesländer oder ins Ausland abgegeben werden. Das dauert oft ein halbes Jahr oder länger und ist eine enorme Belastung für die ohnehin knappen Kapazitäten in der Region.
Service: Informationen für Bayreuther Hundehalter
Wer in Bayreuth einen Hund hält, muss diesen spätestens nach einem Monat beim Kämmereiamt anmelden.
- Steuersatz (Normal): 75,00 Euro pro Jahr
- Steuersatz (Listenhund): 600,00 Euro pro Jahr
- Meldepflicht: Ein Verstoß kann als Steuerhinterziehung geahndet werden.
- Sonderauflagen: Leinen- und Maulkorbpflicht sind je nach Einzelfall möglich.
Kontakt für Anmeldungen:
Kämmereiamt Bayreuth, Wilhelm-Pitz-Straße 1.
Tel. 0921/25-1409 | E-Mail: steuerabteilung@stadt.bayreuth.de












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